Nahezu bundesweit stocken die Krankenhaus-Budgetverhandlungen seit 2020. Wir haben uns daran gewöhnt, jede missliebige Entwicklung der Pandemie zuzuschreiben. Nun ist diese auch für so manches Übel verantwortlich, für das Stocken der Budgetverhandlungen allerdings nur sehr bedingt.
Eine Krise wie die Corona-Pandemie schärft die Kontraste, lässt die Probleme deutlicher werden. So belegen die zurückliegenden 20 Monate, dass der Beitrag Deutschlands zur klinischen Forschung insgesamt nur sehr gering ist. Dafür gibt es Gründe.
Die sieben Milliarden Euro Zusatzfinanzierung aus dem Bundeshaushalt zur Defizitdeckung des Gesundheitsfonds für 2022 wird die künftige Ampel-Koalition dem Gesundheitswesen zwar nicht verweigern können. Sie wird damit aber keine Zusicherung für dauerhafte zusätzliche Haushaltsmilliarden geben. Jedenfalls nicht in dem Ausmaß, das bei unveränderten Rahmenregelungen für die nächsten Jahre zu erwarten wäre.
Selten gab es im Vorfeld einer neuen Legislaturperiode einen solch einmütigen gesundheitspolitischen Konsens über die Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Parteien, Krankenkassen oder Interessensvertretungen sind sich an dieser Stelle erstaunlich deckungsgleich. Es bedürfe eines „gemeinsamen Kraftaktes“[1], eines „lagerübergreifenden Impulses“[2], um die Krankenhausversorgung neu aufzustellen, die DKG fordert gleich eine Bund-Länder-Zukunftskommission[3].
Vorsorge und Prävention als neue Leitidee. Bessere Zusammenarbeit der Gesundheitsakteure, eine Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, eine Weiterentwicklung der Klinikhonorierung. Und keine Bürgerversicherung. Das Sondierungspapier benennt Baustellen in der Versorgungslandschaft, bleibt aber vage, was die Wege angeht. Eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems muss neu gedacht werden. Dafür müssen jetzt einige Weichen neu gestellt werden kann, damit in den kommenden zehn Jahren etwas Neues entstehen kann. Einige Überlegungen dazu.
In Deutschland besteht eine flächendeckend gute Versorgung mit medizinischen Leistungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und durch Krankenhäuser. Allerdings wird es schwieriger, überall – also auch im ländlichen Raum – eine angemessene Versorgung zu organisieren.
Das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Gefahr! Knappe finanzielle und personelle Ressourcen auf der einen Seite stehen einem steigenden Versorgungsbedarf auf der anderen Seite gegenüber. Der rasante medizinische Fortschritt bringt viel Gutes, hat aber auch einen hohen Preis. Und die teure Gesetzgebung der vergangenen beiden Legislaturperioden macht es nicht einfacher.
Die Corona-Pandemie ist leider noch nicht überstanden, und dennoch wird an vielen Stellen der Republik schon über die Lehren aus der Pandemie diskutiert. Sicherlich ist in den letzten eineinhalb Jahren – und auch davor – nicht alles rund gelaufen. In der Krankenhausversorgung gibt es dennoch sehr positive Erfahrungen und Entwicklungen, die integraler Bestandteil zukünftiger Versorgungsstrukturen bzw. eines Leitbildes werden sollten.
Wir befinden uns im entscheidenden Jahrzehnt im Kampf gegen die Klimakrise. Sie bedroht unsere Lebensgrundlagen und auch unser Wirtschaftsmodell, das bislang nicht ohne fossile Energie auskam. Daher muss die Reaktion der Wirtschaft, der Gesellschaft, aber eben auch der Politik umso entschlossener ausfallen. Eine klimaneutrale Wirtschaft ist eine Jahrhundertaufgabe, die nur gelingen kann, wenn Wirtschaft und Politik an einem Strang ziehen.
Der Patient ist in Narkose, die Operation läuft. Ob sie erfolgreich war, wird eine Gewebeprobe zeigen. Sie muss zur Untersuchung vom Krankenhaus in ein Labor gebracht werden, das rund zehn Kilometer entfernt ist. Und das mitten im Berufsverkehr, die Straßen sind voll. Selbst mit Blaulicht kann das dauern. Die Operation und damit die Narkosezeit verlängern sich. Es sei denn, der Transport wird von einer Drohne übernommen. Sie überfliegt ganz einfach den Straßenverkehr und schafft es in deutlich kürzerer Zeit zum Labor. Je schneller die Probe untersucht werden kann, umso kürzer die Operation und umso besser für den Patienten.
Der Gesetzgeber fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit fast zehn Jahren auf, die überholten Personalstandards in den psychiatrischen Kliniken zu überarbeiten und insbesondere die psychotherapeutische Versorgung in Psychiatrien zu stärken. Im Kern geht es dabei um mehr Zeit für die Patient*innen: mehr Zeit für Gespräche, mehr Zeit für den Aufbau von tragfähigen und vertrauensvollen Beziehungen, mehr Zeit für Kriseninterventionen. Dafür müsste die Dosis an Psychotherapie (§ 136c SGB V), die eine Patient*in stationär mindestens erhalten soll, erhöht werden. Der G-BA entschied jedoch am 16. September, es beim Überholten und Mangelhaften zu lassen. Damit ist eine seit langem überfällige Reform der Psychiatrie gescheitert.
Die Lage in der Physiotherapie ist seit langem angespannt: Überbordende Bürokratie und schlechte Vergütung erschweren die Arbeit der Physiotherapeuten. Auch beim Fachkräftemangel ist noch lange keine Besserung in Sicht. Das im Frühjahr 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte sich diesen Baustellen annehmen und den Weg für zahlreiche Verbesserungen für die Rahmenbedingungen der Physiotherapie ebnen.