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Kommentare

Thomas Ballast

Digitalisierung auf die emotionale Art: Wenn der Herzschlag zum Wiegenlied wird…

Rund 8.000 Babys kommen in Deutschland jedes Jahr mehr als zehn Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin auf die Welt. Diese Kinder müssen viel Zeit in sogenannten Brutkästen verbringen. Die Geräte helfen den Neugeborenen zwar, die Körpertemperatur und wichtige Vitalfunktionen zu überwachen und zu halten, doch der für ihre Entwicklung so wichtige Körperkontakt ist dort nur eingeschränkt möglich. Das will eine neu entwickelte bionische Hightech-Matratze namens Babybe ändern. Entwickelt von einem gleichnamigen Start-up-Unternehmen, vermittelt die Matratze in der künstlichen Welt des Inkubators das Gefühl von echter Körpernähe und elterlicher Geborgenheit.

Thomas Ballast


Dr. Ulf Sengebusch

MDK-Qualitätsprüfungen im Krankenhaus bieten Chance für bessere Versorgung

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ auf den Weg gebracht. Damit wurde auch der Weg für bundesweite MDK-Qualitätskontrollen in Kliniken frei gemacht. Nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ab 2019 die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien überprüfen können. Voraussetzung dafür ist: Es gibt konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA.

Dr. Ulf Sengebusch

Dr. Volker Hansen

Wie gewonnen, so zerronnen - bestenfalls

39,75 Prozent - das ist die aktuelle Beitragssatzsumme in der Sozialversicherung. Und laut Koalitionsvertrag soll sie auch in der laufenden Legislaturperiode bei unter 40 Prozent stabilisiert werden. Wobei kinderlose Beitragszahler bereits heute wegen des Zuschlags in der Pflegeversicherung auf exakt 40 Prozent kommen. Die Einhaltung dieser Haltelinie könnte der Bundesregierung sogar gelingen. Trotz ihrer Spendierhosen auf der einen und ihrer Knauserigkeit auf der anderen Seite. Aber um welchen Preis? Eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Sozial- und Gesundheitspolitik jedenfalls sieht anders aus!

Dr. Volker Hansen

Hans-Jörg Gittler

Die elektronische Gesundheitsakte: Nutzen auch für Leistungserbringer

Über viele Jahre fristete die in § 68 SGB V bereits seit Anfang 2004 den Kassen eingerichtete Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Versicherten bei der Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Daten mittels einer von Dritten bereitgestellten elektronischen Gesundheitsakte (eGA) weitgehend ein Schattendasein. Mangelnde Vernetzungsmöglichkeiten, nicht geklärte Fragen des Datenschutzes und technische Unzulänglichkeiten ließen für den Versicherten keinen Zusatznutzen erkennen. Erst mit der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen durch die breite Nutzung von Smartphones, Wearables und entsprechende Apps geriet die eGA wieder in den Fokus. Große Teile der niedergelassenen Ärzte fürchteten allerdings einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei Administration zahlreicher Gesundheitsakten verschiedener Anbieter. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, hatte daher im vergangenen Herbst noch einmal treffend betont, dass digitale Produkte wie die eGA interoperabel, aufwandsneutral und für die Versorgung nutzbar sein müssten.

Hans-Jörg Gittler


Andrea Galle

Volle Wartezimmer haben auch systembedingte Gründe

Unter dem Eindruck der Debatte um Versorgungsengpässe, überfüllte Notfallambulanzen und lange Wartezeiten auf Facharzttermine nimmt das Thema „Zugang zu ambulanter Versorgung“ im aktuellen Koalitionsvertrag vergleichsweise viel Raum ein. Die Regierung möchte unter anderem die Terminvergabestellen ausbauen. Damit pflegen wir allerdings das Problem und widmen uns der Frage: Wie steuern wir die Menschen zu Ärzten, die freie Restkapazitäten haben? Was wir nicht fragen: Gehören eigentlich alle Menschen, die in deutschen Wartezimmern sitzen, dort hinein?

Andrea Galle


Prof. Dr. Klaus Jacobs

Wie schnell ist nichts passiert!

An den Ausspruch in der Überschrift erinnerte Prof. Eberhard Wille in seinem Impulsreferat bei der Veranstaltung „Zwei Jahre Innovationsfonds – Impulsgeber für eine bessere Versorgung“, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Mai 2018 in Berlin durchführte. Prof. Wille sprach dabei von starken Beharrungskräften bei den Kollektivverträgen, die es unendlich schwer bis unmöglich machten, gezielte Innovationen an den diversen Schnittstellen der Versorgungssektoren einzuführen.

Prof. Dr. Klaus Jacobs


Dr. Markus Mai

„Jahrzehnt der Pflege“ muss nach Sofortprogramm zeitnah beginnen

Es ist gut zu sehen und gleichzeitig erheblich bedenkenswert, dass die katastrophale Personalsituation in der Pflege zunehmend an öffentlicher Aufmerksamkeit gewinnt. Die Versorgungsqualität ist massiv gefährdet, das muss auch in Berlin dringend verstanden werden. Die ermutigenden Ansätze des von Jens Spahn nun doch relativ schnell vorgelegten Sofortprogramms sind ein erster Ansatz, die katastrophale Krise im Bereich der Pflegeversorgung hoffentlich noch rechtzeitig abzuwenden.

Dr. Markus Mai


Uwe Eibich

Die Telematikinfrastuktur ist alternativlos

Unser Körper ist ein hochkomplexes Gebilde. Um gesund zu bleiben, bedarf es zum Teil umfangreicher Untersuchungen und Analysen. Ohne genaue Informationen über den Patienten kann eine falsche Medikation verheerende Folgen haben. Die Telematikinfrastruktur (TI) soll helfen das zu vermeiden. Für Patienten und Mediziner ist das ein Quantensprung, der Leben erleichtern, verlängern und retten kann.

Uwe Eibich


Prof. Dr. Christoph Straub

Zwingende Handlungsfelder: Morbi-RSA und Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung

Noch vor der Sommerpause will Gesundheitsminister Jens Spahn drei Gesetze auf den Weg bringen. Die zwei wichtigsten Themen aus Sicht der BARMER, nämlich eine rasche Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, kurz Morbi-RSA, und die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung, sind noch nicht dabei. Dabei wären dies die dringendsten Handlungsfelder, um einen fairen Wettbewerb und eine exzellente Versorgung von Patientinnen und Patienten dauerhaft zu ermöglichen.

Prof. Dr. Christoph Straub


Dr. Stefan Etgeton

Fremde Federn schmücken schlecht

Zum Standardrepertoire berufsmäßiger PKV-Apologeten gehört die Behauptung, auch die private Krankenversicherung (PKV) sei eine Solidargemeinschaft, da hier Gesunde für Kranken einstünden. Munter reproduzierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die These kürzlich in der Sendung „Hart aber fair“. Allein, auch die quasi ministerielle Weihe vermag nicht, das Postulat in Wahrheit umzuwandeln. Es ist schlicht falsch! Denn Solidarität ohne Sozialausgleich macht keinen Sinn.

Dr. Stefan Etgeton

Dr. med. Christian Messer

„Novellierung Psychotherapeutengesetz“: weder evaluiert, noch finanzierbar

Der Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vom Sommer 2017 ist ein Strukturreformgesetz des Gesundheitswesens. Basierend auf der Einführung eines neuen, generalistischen, approbierten Heilberufs auf dem Niveau eines klinischen Psychologen soll sich in allen Sektoren des Gesundheitswesens ein neues psychologisches Versorgungssystem mit vielfältigen spezialisierten Gebieten entfalten und ohne Einhaltung bisheriger Grenzen weiterentwickeln. Dabei soll dieser neuartige Heilberuf gesetzliche Zuständigkeit für alles Psychische und Psychosomatische erhalten.

Dr. med. Christian Messer

Dr. med. Martina Wenker

Verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis – die medizinische und forensische Perspektive

Die medizinische Perspektive eines verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis weist zwei grundsätzlich unterschiedlich zu bewertende Aspekte auf. Auf der einen Seite liegen positive wissenschaftliche Ergebnisse zum Nutzen cannabinoidhaltiger Medikamente für bestimmte, klar definierte Indikationsbereiche vor, wie Spastiken, Übelkeit und Erbrechen, insbesondere als Begleitsymptome einer Chemotherapie bei Tumorpatienten, Anorexie und Kachexie, chronische Schmerzsymptomatik und mit schwacher Evidenz auch für die symptomatische Behandlung von Erkrankungen, wie Tourette-Syndrom oder Morbus Parkinson. Vor diesem Hintergrund wurde medizinisches Cannabis mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10. März 2017 in Deutschland auf Kosten der Krankenkassen verschreibungsfähig.

Dr. med. Martina Wenker