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Kommentare

Prof. Dr. Christoph Straub

Zwingende Handlungsfelder: Morbi-RSA und Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung

Noch vor der Sommerpause will Gesundheitsminister Jens Spahn drei Gesetze auf den Weg bringen. Die zwei wichtigsten Themen aus Sicht der BARMER, nämlich eine rasche Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, kurz Morbi-RSA, und die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung, sind noch nicht dabei. Dabei wären dies die dringendsten Handlungsfelder, um einen fairen Wettbewerb und eine exzellente Versorgung von Patientinnen und Patienten dauerhaft zu ermöglichen.

Prof. Dr. Christoph Straub


Dr. Stefan Etgeton

Fremde Federn schmücken schlecht

Zum Standardrepertoire berufsmäßiger PKV-Apologeten gehört die Behauptung, auch die private Krankenversicherung (PKV) sei eine Solidargemeinschaft, da hier Gesunde für Kranken einstünden. Munter reproduzierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die These kürzlich in der Sendung „Hart aber fair“. Allein, auch die quasi ministerielle Weihe vermag nicht, das Postulat in Wahrheit umzuwandeln. Es ist schlicht falsch! Denn Solidarität ohne Sozialausgleich macht keinen Sinn.

Dr. Stefan Etgeton

Dr. med. Christian Messer

„Novellierung Psychotherapeutengesetz“: weder evaluiert, noch finanzierbar

Der Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vom Sommer 2017 ist ein Strukturreformgesetz des Gesundheitswesens. Basierend auf der Einführung eines neuen, generalistischen, approbierten Heilberufs auf dem Niveau eines klinischen Psychologen soll sich in allen Sektoren des Gesundheitswesens ein neues psychologisches Versorgungssystem mit vielfältigen spezialisierten Gebieten entfalten und ohne Einhaltung bisheriger Grenzen weiterentwickeln. Dabei soll dieser neuartige Heilberuf gesetzliche Zuständigkeit für alles Psychische und Psychosomatische erhalten.

Dr. med. Christian Messer

Dr. med. Martina Wenker

Verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis – die medizinische und forensische Perspektive

Die medizinische Perspektive eines verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis weist zwei grundsätzlich unterschiedlich zu bewertende Aspekte auf. Auf der einen Seite liegen positive wissenschaftliche Ergebnisse zum Nutzen cannabinoidhaltiger Medikamente für bestimmte, klar definierte Indikationsbereiche vor, wie Spastiken, Übelkeit und Erbrechen, insbesondere als Begleitsymptome einer Chemotherapie bei Tumorpatienten, Anorexie und Kachexie, chronische Schmerzsymptomatik und mit schwacher Evidenz auch für die symptomatische Behandlung von Erkrankungen, wie Tourette-Syndrom oder Morbus Parkinson. Vor diesem Hintergrund wurde medizinisches Cannabis mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10. März 2017 in Deutschland auf Kosten der Krankenkassen verschreibungsfähig.

Dr. med. Martina Wenker


Maria Klein-Schmeink MdB

Für eine gute Versorgung bei psychischen Erkrankungen – im Mittelpunkt muss der Mensch stehen!

Psychische Erkrankungen treffen heutzutage viele Menschen – oft auch ganz unerwartet. In Deutschland leidet jedes Jahr rund jeder dritte Erwachsene an mindestens einer psychischen Störung. Immer mehr Menschen benötigen aufgrund einer psychischen Krise oder einer schweren psychischen Störung schnelle Hilfe und Therapie. Dies wirkt sich dabei auch auf das Berufsleben aus. Psychische Erkrankungen stehen an zweiter Stelle der häufigsten Ursachen für betriebliche Fehlzeiten und führen zu deutlich längeren Krankschreibungen als körperliche Krankheiten. Auch für den Bezug von Erwerbsminderungsrenten gelten psychische Erkrankungen als die Hauptursache. Damit verbunden ist ein besonders hohes Armutsrisiko für psychisch erkrankte Menschen. 2015 verursachten psychische Erkrankungen Kosten in Höhe von knapp 45 Milliarden Euro und sind damit die zweitkostenträchtigste Krankheitsklasse nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Trotz ihrer Häufigkeit werden psychische Erkrankungen oft zu spät erkannt und unzureichend behandelt. Viele trauen sich nicht, offen über ihr Leid zu sprechen und meiden aus Angst vor Stigmatisierung oder Autonomieverlust das psychiatrische System.

Maria Klein-Schmeink


Dr. Robert Paquet

Beitragsgerechtigkeit in der GKV? – „Doppelverbeitragung“ wirft viele Fragen auf

Am 25. April hat der Bundestags-Ausschuss für Gesundheit eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „ Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen “ (Bundestags-Drucksache 19/242) durchgeführt. Anlass für den Streit sind Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GKV-GMG). Seit 2004 müssen Versicherte auch auf Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Da die Einzahlungen in der Ansparphase (jedenfalls zum großen Teil) schon aus Einkommen erfolgten, die der Beitragspflicht unterlagen, ist von einer „Doppelverbeitragung“ die Rede. Betroffen sind rund sechs Millionen Menschen. Zudem führte die gesetzliche Änderung dazu, dass die Versicherten seither den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen haben, statt bis dahin den hälftigen. In der Folge fallen die Auszahlungen deutlich niedriger aus als von den Versicherten ursprünglich erwartet. In höchstrichterlichen Entscheidungen wurden die geltenden Regelungen allerdings bestätigt.

Dr. Robert Paquet


Ulrike Elsner

GKV-VEG: Dringend zeitgleich Reform des Morbi-RSA nötig!

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG - setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine für alle Beitragszahler bedeutsame Koalitionsvereinbarung um: die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das ist nicht nur für die Beitragszahler eine gute Nachricht. Es ist auch eine gute Nachricht für das System, nimmt es doch in Zukunft auch die Arbeitgeber mit der hälftigen Beteiligung wieder stärker in die Verantwortung für Kostensteigerungen und die weitere Gestaltung des Gesundheitswesens.

Ulrike Elsner


Prof. Dr. Andrew Ullmann  MdB

Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt – Gutachten zum Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet über das Wohl und Wehe von über 70 Mio. gesetzlich Versicherten. Ins Leben gerufen wurde er 2004 unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Das Gremium besteht aus Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie der gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit drei sog. unparteiischen Mitgliedern. Der G-BA legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung erstattungsfähig sind und beschließt Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich. Der Einfluss dieses Gremiums ist dabei in den letzten Jahren immer weiter gewachsen und damit auch die Zahl seiner Kritiker.

Prof. Dr. Andrew Ullmann


Dr. Andreas Gassen

Der adäquate Ausstieg aus dem Budget ist zwingend

Die gesetzliche Krankenversicherung sitzt aktuell auf einem Finanzpolster von 28 Milliarden Euro. Dennoch begrenzen die Krankenkassen für wesentliche Leistungsbereiche das Geld, das sie für die Behandlung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen. Doch einem unbegrenzten Bedarf der Patienten an ärztlichen Leistungen kann keine budgetierte Vergütung der Ärzte gegenüber stehen. Vor allem, wenn die Politik gleichzeitig von diesen mehr Arbeitszeit fordert.

Dr. Andreas Gassen


Dr. Jens Baas

Digitalisierung - Fortschritt mit Sicherheit

Über 90 Mal fällt im Koalitionsvertrag der neuen Regierung das Wort "Digitalisierung". Politik, Industrie und Gesellschaft haben durch sie in den vergangenen Jahrzehnten einen grundlegenden Strukturwandel erlebt. Dennoch gibt es in Deutschland auf diesem Feld großen Nachholbedarf. Oftmals ersetzen Phrasen konkrete Taten.

Dr. Jens Baas

Sebastian Baumann

Systemische Therapie muss Kassenleistung werden

Seit fast einem Jahr liegt der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Systemischen Psychotherapie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. In sieben Diagnosebereichen wurde der Nutzen festgestellt. Drei Bereiche braucht es für die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem ist Systemische Therapie immer noch nicht als Kassenleistung aufgenommen, die Beratungen dazu gehen bereits ins sechste Jahr.

Dipl.-Psych. Sebastian Baumann

Kordula Schulz-Asche MdB (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Pflege: Der große Wurf muss kommen!

Angesichts des demographischen Wandels und der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zeigt sich, dass die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form der Zukunft nicht gewachsen ist – weder für die gute Versorgung Pflegebedürftiger, für die Entlastung ihrer Angehörigen noch für eine angemessene Finanzierung guter Pflegefach- und Hilfskräfte. Zwar erhalten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung, aber Tariferhöhungen und die notwendige Verbesserung der Pflegequalität belasten die Pflegebedürftigen in immer stärkerem und nicht planbarem Maße.

Kordula Schulz-Asche