
Ein Minister setzt sich über ein höchstrichterliches Urteil hinweg – ist das Demokratie?
Was soll geschehen, wenn ein aussichtslos kranker Mensch, der unendlich leidet, nicht mehr leben will? Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2017 soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf todbringende Mittel prüfen. Mehr als einhundert Anträge wurden bisher gestellt, 57 abgelehnt. Über die anderen ist noch nicht entschieden, aber die Nichtbewilligung ist gesetzt. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt öffentlich erklärt, dass die Bundesregierung der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils nicht folgen wird. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, sagt Spahn. Hier stellt sich die Frage der Gewaltenteilung: Die Exekutive beschwert sich, dass sich die Judikative über die Legislative hinwegsetzt, und ignoriert eine Entscheidung des Gerichts.
Hans-Jürgen Müller











