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Kommentare

Hans-Jürgen Müller

Ein Minister setzt sich über ein höchstrichterliches Urteil hinweg – ist das Demokratie?

Was soll geschehen, wenn ein aussichtslos kranker Mensch, der unendlich leidet, nicht mehr leben will? Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2017 soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf todbringende Mittel prüfen. Mehr als einhundert Anträge wurden bisher gestellt, 57 abgelehnt. Über die anderen ist noch nicht entschieden, aber die Nichtbewilligung ist gesetzt. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt öffentlich erklärt, dass die Bundesregierung der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils nicht folgen wird. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, sagt Spahn. Hier stellt sich die Frage der Gewaltenteilung: Die Exekutive beschwert sich, dass sich die Judikative über die Legislative hinwegsetzt, und ignoriert eine Entscheidung des Gerichts.

Hans-Jürgen Müller


Prof. Dr. med. Paolo Fornara

Vorstoß für die Widerspruchslösung: Zustimmung, Herr Bundesgesundheitsminister!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den angekündigten Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (GZSO) vorgelegt – und dann gleich nachgelegt: Kurz darauf erklärte er, ein Befürworter der doppelten Widerspruchslösung zu sein und eine Entscheidung hierüber im Deutschen Bundestag forcieren zu wollen. Beide Vorstöße verdienen Lob. Es wäre eine überfällige Grundsatzentscheidung: den Bundesbürgern eine Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende abzuverlangen.

Prof. Dr. med. Paolo Fornara

Dipl.-Kfm. Martin Völkl

Orphan Drug Regelung: Erfolge bewahren

Die Kritik an der Orphan Drug Regelung des AMNOG[1] ist so alt wie die Regelung selber. Das erstaunt, denn sie ist – im Verbund mit der europäischen Regelung – ein großer Erfolg für die Patienten: Wurden vor dem Jahr 2000 kaum Arzneimittel für seltene Leiden in Europa entwickelt und zugelassen, so hat sich dies durch die auf europäischer Ebene geschaffenen Anreize grundlegend geändert. Inzwischen stehen fast 150 Präparate gegen seltene Erkrankungen zur Verfügung. Bei geschätzt bis zu 8.000 seltenen Erkrankungen kann dies aber nur der Anfang sein. Eine aktuelle Studie zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln für seltene Leiden stellte fest, dass bei den Aspekten “Verfügbarkeit” (über 90%) und der “Zeit bis zur Verfügbarkeit” (3 Monate) Deutschland das führende Land in Europa ist.[2]

Dipl.-Kfm. Martin Völkl

Dr. Christopher Hermann

Verunreinigungen, Engpässe, Fälschungen

Die Globalisierung zeigt in letzter Zeit auch wieder einmal ein hässliches Gesicht. Bekanntermaßen sind bis Sommer 2018 verunreinigte Blutdrucksenker und illegal importierte Krebsmedikamente in deutschen Apotheken abgegeben worden. Die Öffentlichkeit diskutiert seitdem über Fehlentwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt. Leider folgt die Diskussion viel zu oft wieder lobbygesteuerten Stereotypen.

Dr. Christopher Hermann


Dr. Wolfgang Eßer

Zahnarzt-MVZ: Gesetzgeber muss eingreifen

Der Dentalmarkt in Deutschland befindet sich in einem gravierenden Umbruch. Arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren – auch reine Zahnarzt-MVZ genannt – haben sich dabei zur größten Bedrohung für die (derzeit noch) qualitativ hochwertige und flächendeckende zahnärztliche Versorgung entwickelt. Während solche Einrichtungen eine regelrechte Sogwirkung in Ballungsgebiete verursachen, verschärfen sie zugleich die Problematik der Nachfolge in Praxen auf dem Land in einem – bis vor wenigen Jahren – nicht gekannten Ausmaß.

Dr. Wolfgang Eßer


Bork Bretthauer

Pharma-Standort Deutschland stärken

Hätten Sie gewusst, dass es Unternehmen, die in Deutschland bzw. der EU Generika oder Biosimilars herstellen, gesetzlich verboten ist, Arzneimittel für den Tag 1 nach Patentablauf herzustellen, so lange der Patenschutz des dazugehörigen „Originalarzneimittels“ und die zusätzlichen ergänzenden Schutzzertifikate gelten? Und hätten Sie gewusst, dass diese Rechtslage Unternehmen, die in Deutschland bzw. der EU produzieren, dazu zwingt, Produktionskapazitäten systematisch ins Ausland zu verlegen? Klingt angesichts der Debatte darüber, wie man die Versorgungssicherheit hierzulande stärken kann, paradox? Ist es auch.

Bork Bretthauer


Maria Klein-Schmeink MdB

Gesundheitsministerium läuft der Entwicklung hinterher

Wo soll die Reise mit der elektronischen Patientenakte künftig hingehen? Nach jahrelangen Diskussionen sollte man meinen, Gesundheitsminister Jens Spahn oder zumindest sein Ministerium sollte diese Frage wenigstens in wesentlichen Teilen beantworten können. Doch eine Antwort seines Ministeriums auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zur elektronischen Patientenakte (BT-Drs. 19/3528 vom 25.7.2018) lässt erschütternd viele zentrale Fragen offen.

Maria Klein-Schmeink


Raphael Taufer
Daniel Fuchs

Achtung Mogelpackung!

Die neue Pflegeausbildung kommt – und das nach zähem Ringen um das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) und die damit verbundene Generalistik. Das letzte Highlight der parlamentarischen Auseinandersetzung war die erste Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), die im Deutschen Bundestag abgestimmt wurde. Dies zeigt einerseits die hohe gesellschaftspolitische Relevanz der Pflegeberufe, aber auf der anderen Seite auch die Kontroversen, die bis zum Schluss hinsichtlich deren Ausbildung in und auch außerhalb des Parlaments diskutiert wurden.

Raphael Taufer, Daniel Fuchs


Univ.-Prof. Dr. Jürgen Wasem

Hilfestellungen des Gesetzgebers nötig

Wie an dieser Stelle schon von anderen kommentiert[1], hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinen beiden Urteilen zu den Schiedssprüchen der Schiedsstelle nach § 130b SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Albiglutid und Idelalisib festgestellt, dass Mischpreise zulässig und nach Einschätzung des Gerichts auch notwendig sind: Da es für ein Arzneimittel im geltenden Recht nur einen Erstattungsbetrag gibt, die Nutzenbewertung des G-BA aber oft verschiedene Patientengruppen bildet, für die er je verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapie definiert und zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Ausmaß des Zusatznutzens kommt, ist es sinnvoll, zunächst für die einzelnen Patientengruppen je spezifische Preise zu bilden und diese dann anschließend zu einem gewichteten Mischpreis zusammen zu führen.

Univ.-Prof. Dr. Jürgen Wasem


Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Vorteile und Risiken für künftige Erstattungsbetragsverhandlungen

Am 4. Juli 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Revisionsverfahren erstmalig zu Rechtsfragen der auf der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gem. § 35a SGB V basierenden Erstattungsbetragsverhandlung gem. § 130b SGB V entschieden.

Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Sebastian Baumann

Systemische Therapie – zwar evidenzbasiert, doch der G-BA ist entscheidungslos

Manche Dinge dauern ja etwas länger. So auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bei der Systemischen Therapie gibt es für den Außenstehenden allerdings mehr Fragen als Antworten. Seit 24. Mai 2017 liegt der Abschlussbericht „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor. Bei sieben psychischen Störungsbereichen, so nennt es das IQWiG, wurde der Nutzen der Systemischen Therapie festgestellt. Konsequenzen des G-BA daraus bis heute: Keine!

Dipl.-Psych. Sebastian Baumann

Jens Naumann

Elektronische Patientenakten – die wirkliche Revolution des deutschen Gesundheitswesens

„Digitale Patientenakten“ – kein Interview, keine Tagung, keine Publikation, kein Aufruf im Umfeld der deutschen Gesundheitspolitik kommt derzeit ohne dieses Thema aus. Zu Recht; bergen sie doch das Potenzial für eine wirkliche Revolution des Systems.

Jens Naumann