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Kommentare

Univ.-Prof. Dr. Jürgen Wasem

Hilfestellungen des Gesetzgebers nötig

Wie an dieser Stelle schon von anderen kommentiert[1], hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinen beiden Urteilen zu den Schiedssprüchen der Schiedsstelle nach § 130b SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Albiglutid und Idelalisib festgestellt, dass Mischpreise zulässig und nach Einschätzung des Gerichts auch notwendig sind: Da es für ein Arzneimittel im geltenden Recht nur einen Erstattungsbetrag gibt, die Nutzenbewertung des G-BA aber oft verschiedene Patientengruppen bildet, für die er je verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapie definiert und zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Ausmaß des Zusatznutzens kommt, ist es sinnvoll, zunächst für die einzelnen Patientengruppen je spezifische Preise zu bilden und diese dann anschließend zu einem gewichteten Mischpreis zusammen zu führen.

Univ.-Prof. Dr. Jürgen Wasem


Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Vorteile und Risiken für künftige Erstattungsbetragsverhandlungen

Am 4. Juli 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Revisionsverfahren erstmalig zu Rechtsfragen der auf der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gem. § 35a SGB V basierenden Erstattungsbetragsverhandlung gem. § 130b SGB V entschieden.

Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Sebastian Baumann

Systemische Therapie – zwar evidenzbasiert, doch der G-BA ist entscheidungslos

Manche Dinge dauern ja etwas länger. So auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bei der Systemischen Therapie gibt es für den Außenstehenden allerdings mehr Fragen als Antworten. Seit 24. Mai 2017 liegt der Abschlussbericht „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor. Bei sieben psychischen Störungsbereichen, so nennt es das IQWiG, wurde der Nutzen der Systemischen Therapie festgestellt. Konsequenzen des G-BA daraus bis heute: Keine!

Dipl.-Psych. Sebastian Baumann

Jens Naumann

Elektronische Patientenakten – die wirkliche Revolution des deutschen Gesundheitswesens

„Digitale Patientenakten“ – kein Interview, keine Tagung, keine Publikation, kein Aufruf im Umfeld der deutschen Gesundheitspolitik kommt derzeit ohne dieses Thema aus. Zu Recht; bergen sie doch das Potenzial für eine wirkliche Revolution des Systems.

Jens Naumann


Birgit Fischer

Kassel sorgt für Klarheit beim Mischpreis

Im Juli waren sicher viele Blicke nach Kassel gerichtet. Denn vor dem Bundessozialgericht stand Einiges auf dem Spiel. Vor allem natürlich der Mischpreis.

Birgit Fischer


Martin Degenhardt

„Zuckerbrot und Peitsche“ ist der falsche Weg

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) vorgelegt. Auch wenn einzelne Details des Gesetzes durchaus begrüßenswert sind, ist der Grundtenor doch erschreckend. Das Gesetz atmet den Geist des GKV-Spitzenverbands: mehr Daumenschrauben und immer engere Regulierung. Die Dramatik des sich anbahnenden Ärztemangels ist scheinbar immer noch nicht in der Bundespolitik angekommen.

Martin Degenhardt


Dr. Thomas Schepp
Franz Knieps
Dr. Andreas Binder

Notfalls pragmatisch

Den vielseitigen Facetten des mehr als 300 Seiten umfassenden Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim BVA „zu den regionalen Verteilungswirkungen des Morbi-RSA“ gerecht zu werden, ist im Rahmen der hier gebotenen Kürze kaum möglich. Deshalb möchten wir uns auf ausgewählte Aspekte beschränken:

Dr. Thomas Schepp, Franz Knieps, Dr. Andreas Binder


Prof. Dr. Winfried Hardinghaus

Empathie – stärkster Motor der Tätigkeit am sterbenden und schwerstkranken Menschen

Die Hospizbewegung als „soziale Bewegung“ hat in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zu einem menschenwürdigeren Umgang mit Sterbenden und ihren Angehörigen beigetragen. Tragender Boden dieser Veränderung ist die Ehrenamtlichkeit. Auch diese hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Bisher wurde dem Komplex der Ehrenamtlichkeit allerdings wenig wissenschaftliche Aufmerksamkeit geschenkt. Um wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung und Ausdifferenzierung des Engagements in der Bevölkerung für sterbende Menschen zu schaffen, bedurfte es dringend einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Hier setzt die vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) initiierte und geförderte Verbundstudie "Ehrenamtlichkeit und bürgerschaftliches Engagement in der Hospizarbeit – Merkmale, Entwicklungen und Zukunftsperspektiven" an. Die Ergebnisse wurden jetzt während eines Symposiums präsentiert.

Prof. Dr. Winfried Hardinghaus


Thomas Ballast

Digitalisierung auf die emotionale Art: Wenn der Herzschlag zum Wiegenlied wird…

Rund 8.000 Babys kommen in Deutschland jedes Jahr mehr als zehn Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin auf die Welt. Diese Kinder müssen viel Zeit in sogenannten Brutkästen verbringen. Die Geräte helfen den Neugeborenen zwar, die Körpertemperatur und wichtige Vitalfunktionen zu überwachen und zu halten, doch der für ihre Entwicklung so wichtige Körperkontakt ist dort nur eingeschränkt möglich. Das will eine neu entwickelte bionische Hightech-Matratze namens Babybe ändern. Entwickelt von einem gleichnamigen Start-up-Unternehmen, vermittelt die Matratze in der künstlichen Welt des Inkubators das Gefühl von echter Körpernähe und elterlicher Geborgenheit.

Thomas Ballast


Dr. Ulf Sengebusch

MDK-Qualitätsprüfungen im Krankenhaus bieten Chance für bessere Versorgung

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ auf den Weg gebracht. Damit wurde auch der Weg für bundesweite MDK-Qualitätskontrollen in Kliniken frei gemacht. Nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ab 2019 die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien überprüfen können. Voraussetzung dafür ist: Es gibt konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA.

Dr. Ulf Sengebusch

Dr. Volker Hansen

Wie gewonnen, so zerronnen - bestenfalls

39,75 Prozent - das ist die aktuelle Beitragssatzsumme in der Sozialversicherung. Und laut Koalitionsvertrag soll sie auch in der laufenden Legislaturperiode bei unter 40 Prozent stabilisiert werden. Wobei kinderlose Beitragszahler bereits heute wegen des Zuschlags in der Pflegeversicherung auf exakt 40 Prozent kommen. Die Einhaltung dieser Haltelinie könnte der Bundesregierung sogar gelingen. Trotz ihrer Spendierhosen auf der einen und ihrer Knauserigkeit auf der anderen Seite. Aber um welchen Preis? Eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Sozial- und Gesundheitspolitik jedenfalls sieht anders aus!

Dr. Volker Hansen

Hans-Jörg Gittler

Die elektronische Gesundheitsakte: Nutzen auch für Leistungserbringer

Über viele Jahre fristete die in § 68 SGB V bereits seit Anfang 2004 den Kassen eingerichtete Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der Versicherten bei der Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Daten mittels einer von Dritten bereitgestellten elektronischen Gesundheitsakte (eGA) weitgehend ein Schattendasein. Mangelnde Vernetzungsmöglichkeiten, nicht geklärte Fragen des Datenschutzes und technische Unzulänglichkeiten ließen für den Versicherten keinen Zusatznutzen erkennen. Erst mit der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen durch die breite Nutzung von Smartphones, Wearables und entsprechende Apps geriet die eGA wieder in den Fokus. Große Teile der niedergelassenen Ärzte fürchteten allerdings einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei Administration zahlreicher Gesundheitsakten verschiedener Anbieter. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, hatte daher im vergangenen Herbst noch einmal treffend betont, dass digitale Produkte wie die eGA interoperabel, aufwandsneutral und für die Versorgung nutzbar sein müssten.

Hans-Jörg Gittler