gibt es nicht erst seit heute. Der Trend verstärkt sich noch. Dem K-Vertrag zufolge werden 14 neue Kommissionen (der Bundesregierung und des Bundestages) eingerichtet. Das setzt die Tendenz des letzten K-Vertrages fort. Fünf weitere Kommissionen werden erwähnt und „unterstützt“, „gestärkt“ oder bekommen zusätzliche Aufträge.
Auf „Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV)“ haben fünf Wissenschaftler am 30. Januar ein „Memorandum zur Diskussion einer Einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (EGO)“ vorgelegt (s. Observer Datenbank, Monitor Bundestagswahl, 5.2.18). Dr. Rainer Hess , Rechtsanwalt (Ex-Vorsitzender des G-BA), Prof. Dr. Gregor Thüsing (Uni Bonn), Prof. Dr. Volker Ulrich (Uni Bayreuth), Prof. Dr. Eberhard Wille (Uni Mannheim) und Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Uni Augsburg) haben darin herausgefunden: „ Die Vereinheitlichung der kassen- und privatärztlichen Vergütungen wäre … aus rechtlicher Sicht ein verfassungswidriges und gegebenenfalls auch ein europarechtswidriges Unterfangen. In die Vertragsfreiheit der Versicherten und in die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer würde eingegriffen werden, ohne dass ausreichende Rechtfertigungsgründe ersichtlich wären, die den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts genügen würden. “ (S. 15)
Die Neubestimmung der Europapolitik steht nicht erst seit dem Vorstoß des französischen Präsidenten Macron auf der politischen Tagesordnung. Spätestens seit dem Brexit-Votum ist das Thema auch in Deutschland akut und kontrovers. Unsere Volksparteien haben dazu auf ihrem Weg in die Große Koalition ambitionierte und optimistische Akzente gesetzt. Die proeuropäische Euphorie muss aber immer in der kleinen Münze der konkreten Regelungen eingelöst werden. Das betrifft auch die oft ausgeblendete „Soziale Dimension“ der europäischen Einigung. Sie hat jedoch stets eine wichtige Rolle gespielt, jedenfalls seit den Regelungen zur innereuropäischen Migration von Arbeitskräften. An zwei konkreten Beispielen aus diesem Bereich kann gezeigt werden, dass die europapolitischen Hoffnungen des „Sondierungspapiers“ und die restriktive deutsche Praxis im Umgang mit der EU in einem gewissen Spannungsverhältnis stehen.
Die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2017 ist bereits jetzt historisch: Nachdem die „Jamaika“-Sondierungen zwischen Union, FDP und Grünen im November 2017 scheiterten, waren die „GroKo“-Sondierungen im Januar 2018 erfolgreich. Nach heftigen Debatten machte der SPD-Parteitag in Bonn am 21. Januar 2018 mit 56,4 Prozent den Weg zu förmlichen Koalitionsverhandlungen frei, vorher hatten bereits die Gremien von CDU und CSU zugestimmt. Wie „Jamaika“ waren auch die „GroKo“-Sondierungen intensiv, so dauerte etwa der letzte Verhandlungstag über 24 Stunden, bevor am Morgen des 12. Januar 2018 der Durchbruch verkündet wurde. Bereits kurz darauf wurde der Öffentlichkeit ein 28-seitiges Sondierungspapier präsentiert.
Dr. Florian Eckert, Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg
Der SPD-Parteitag hat der Sondierungsgruppe (und dem Parteivorstand, der dem Papier zugestimmt hat) eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Schulnote wäre „ungenügend“. Nur mit einer „Nachprüfung“ kann die Versetzung noch gelingen. Die Partei zeigt sich tief gespalten.
Heinrich Walter kritisiert in seinem im Observer 4.0 am 20. Dezember 2017 nicht nur Karl Lauterbachs Informationspapier zur Bürgerversicherung, sondern auch andere Positionen wie etwa die einer Arbeitsgruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), der ich angehört habe. Ich werde mich nicht im Detail mit Walters Papier auseinandersetzen und beschränke mich hier zunächst auf zwei falsche Behauptungen. Die eine betrifft die angeblich „späte Einsicht“ der FES-AG bzw. von Sozialdemokraten, dass die Bürgerversicherung nur schrittweise eingeführt werden kann. Herr Walter scheint sich erst seit kurzen mit dem Thema befasst zu haben. Sonst wüsste er, dass die aktuelle Diskussion über die Bürgerversicherung die Neuauflage einer vor 15 Jahren im Zusammenhang mit der Agenda 2010 und der Rürupbzw. Herzog-Kommission geführten Debatte ist. Schon damals war allen Anhängern einer Bürgerversicherung aus SPD, Grünen, PDS und Gewerkschaften klar, dass deren Einführung eine mehrstufiger, sich über diele Jahre hinziehender Prozess sein wird. Alles andere wäre ja auch Traumtänzerei gewesen. Schließlich hat man in den Niederlanden 20 Jahre gebraucht, um ein einheitliches Versicherungssystem aufzubauen. Der zweite Punkt betrifft die Behauptung, Lauterbach gehe auf das zentrale Rechtsproblem nicht ein, dass die Bürgerversicherung das Grundrecht auf freie Berufsausübung verletze. Diese These vertreten auch, nun ja, konservative Staatsrechtler wie Peter Sodan oder Rupert Scholz. Zu der Auffassung kann man nur unter Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kommen. Die gibt der Politik bei der Ausgestaltung des Solidaritätsprinzips einen breiten Spielraum. Dabei werden zwangsläufig auch Geschäftsinteressen der PKV berührt, aber die haben keinen Verfassungsrang. Die Berufsfreiheit der PKV wäre nur dann betroffen, wenn man ihr das Geschäft mit der Zusatzversicherung verbieten würde. Aber wer will das? Hier wird ein Popanz aufgebaut. Auf andere Argumente in Walters Papier werde ich nur punktuell eingehen. Der nachfolgende Text ist die ergänzte Fassung von Anmerkungen zu Karl Lauterbachs Informationspapier, das ich vor einer Woche an interessierte Kolleginnen und Kollegen geschickt habe.
Aus aktuellem Anlass hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche ein „Informationspapier zur Bürgerversicherung“ vorgelegt. Ziel ist, einen Punkt des Beschlusses Nr. 1 des SPD-Parteitags „Unser Weg. Für ein modernes und gerechtes Deutschland. - Leitlinien für das weitere Vorgehen“ zu erläutern und zu unterstreichen. Darin wurden am 7. Dezember zwölf Punkte beschlossen, die nach Ansicht der SPD für die kommenden Sondierungsgespräche mit den Unionsparteien „essentiell“ sind. Zur Gesundheitspolitik heißt es dort an sechster Stelle: „ Für ein faires Gesundheitssystem und bessere Pflege: Wir wollen alle Menschen in Deutschland auf die gleiche Weise versichern und dazu eine Bürgerversicherung einführen. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden, die Bevorzugung der Arbeitgeber fällt weg. … “ Nach dieser Formulierung ist durchaus interpretationsfähig, was „Bürgerversicherung“ denn sein soll . Insoweit war es für Lauterbach höchste Zeit, seine Inhaltsbestimmung dieses Ziels an die Verhandlungskommission und die Fraktionskollegen zu übermitteln.
Am Ende stand der „Fluch der Karibik“, das Scheitern. Vorangegangen waren intensive vier Wochen des Verhandelns, der medialen Kommunikation, innerparteilicher Debatten und wachsenden öffentlichen Drucks, bevor FDP-Parteichef Christian Lindner in der Nacht vom 19. auf dem 20. November 2017 die Reißleine zog: Die anvisierte sog. „Jamaika“-Koalition zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen scheiterte noch vor der Einleitung von förmlichen Koalitionsverhandlungen.
Dr. Florian Eckert, Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg
Es war zu erwarten: Keine Partei kann nach der Bundestagswahl vom 24. September 2017 alleine regieren. Auch die 19. Legislaturperiode wird damit wieder durch die komplexen Verhandlungsprozesse der deutschen Koalitionsdemokratie geprägt sein. Den Anfang bilden Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung: Die Parteien, die in den kommenden vier Jahren die Bundesregierung stellen wollen, handeln dabei den politischen Gestaltungsraum ihrer künftigen Zusammenarbeit aus. Am Ende steht ein Koalitionsvertrag, der politische Inhalte, die Verteilung von Ämtern und Posten unter den Koalitionspartnern, Ministeriumszuschnitte und Kooperationsmodi der künftigen Regierung klärt (Kropp 2001). Dabei gilt: In der Koalitionsdemokratie sind Kompromisse unvermeidlich. Das gilt in besonderem Maße für Koalitionsverhandlungen im Politikfeld Gesundheit.
Dr. Florian Eckert, Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg