Direkt zum Inhalt springen

Politische Analysen

Hartmut Reiners

Anmerkungen zu Karl Lauterbachs Informationspapier zur Bürgersicherung und zur Kritik von Heinrich Walter im Observer 4.0 MIS

Heinrich Walter kritisiert in seinem im Observer 4.0 am 20. Dezember 2017 nicht nur Karl Lauterbachs Informationspapier zur Bürgerversicherung, sondern auch andere Positionen wie etwa die einer Arbeitsgruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), der ich angehört habe. Ich werde mich nicht im Detail mit Walters Papier auseinandersetzen und beschränke mich hier zunächst auf zwei falsche Behauptungen. Die eine betrifft die angeblich „späte Ein­sicht“ der FES-AG bzw. von Sozialdemokraten, dass die Bürgerversicherung nur schrittwei­se eingeführt werden kann. Herr Walter scheint sich erst seit kurzen mit dem Thema befasst zu haben. Sonst wüsste er, dass die aktuelle Diskussion über die Bürgerversicherung die Neuauflage einer vor 15 Jahren im Zusammenhang mit der Agenda 2010 und der Rürup­bzw. Herzog-Kommission geführten Debatte ist. Schon damals war allen Anhängern einer Bürgerversicherung aus SPD, Grünen, PDS und Gewerkschaften klar, dass deren Einfüh­rung eine mehrstufiger, sich über diele Jahre hinziehender Prozess sein wird. Alles andere wäre ja auch Traumtänzerei gewesen. Schließlich hat man in den Niederlanden 20 Jahre gebraucht, um ein einheitliches Versicherungssystem aufzubauen. Der zweite Punkt betrifft die Behauptung, Lauterbach gehe auf das zentrale Rechtsproblem nicht ein, dass die Bür­gerversicherung das Grundrecht auf freie Berufsausübung verletze. Diese These vertreten auch, nun ja, konservative Staatsrechtler wie Peter Sodan oder Rupert Scholz. Zu der Auf­fassung kann man nur unter Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge­richtes kommen. Die gibt der Politik bei der Ausgestaltung des Solidaritätsprinzips einen brei­ten Spielraum. Dabei werden zwangsläufig auch Geschäftsinteressen der PKV berührt, aber die haben keinen Verfassungsrang. Die Berufsfreiheit der PKV wäre nur dann betroffen, wenn man ihr das Geschäft mit der Zusatzversicherung verbieten würde. Aber wer will das? Hier wird ein Popanz aufgebaut. Auf andere Argumente in Walters Papier werde ich nur punktuell eingehen. Der nachfolgende Text ist die ergänzte Fassung von Anmerkungen zu Karl Lauterbachs Informationspapier, das ich vor einer Woche an interessierte Kolleginnen und Kollegen geschickt habe.

Hartmut Reiners


Heinrich Walter

Jetzt doch wieder: Den Schalter einfach umlegen – Karl Lauterbach „informiert“ zur Bürgerversicherung

Aus aktuellem Anlass hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche ein „Informationspapier zur Bürgerversicherung“ vorgelegt. Ziel ist, einen Punkt des Beschlusses Nr. 1 des SPD-Parteitags „Unser Weg. Für ein modernes und gerechtes Deutschland. - Leitlinien für das weitere Vorgehen“ zu erläutern und zu unterstreichen. Darin wurden am 7. Dezember zwölf Punkte beschlossen, die nach Ansicht der SPD für die kommenden Sondierungsgespräche mit den Unionsparteien „essentiell“ sind. Zur Gesundheitspolitik heißt es dort an sechster Stelle: „ Für ein faires Gesundheitssystem und bessere Pflege: Wir wollen alle Menschen in Deutschland auf die gleiche Weise versichern und dazu eine Bürgerversicherung einführen. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden, die Bevorzugung der Arbeitgeber fällt weg. … “ Nach dieser Formulierung ist durchaus interpretationsfähig, was „Bürgerversicherung“ denn sein soll . Insoweit war es für Lauterbach höchste Zeit, seine Inhaltsbestimmung dieses Ziels an die Verhandlungskommission und die Fraktionskollegen zu übermitteln.

Dr. Heinrich Walter

Dr. Florian Eckert
Prof. Dr. Nils Bandelow
Robin Rüsenberg

Die „Jamaika“-Sondierungen 2017: Prozesse, Akteure und eine gesundheitspolitische Analyse

Am Ende stand der „Fluch der Karibik“, das Scheitern. Vorangegangen waren intensive vier Wochen des Verhandelns, der medialen Kommunikation, innerparteilicher Debatten und wachsenden öffentlichen Drucks, bevor FDP-Parteichef Christian Lindner in der Nacht vom 19. auf dem 20. November 2017 die Reißleine zog: Die anvisierte sog. „Jamaika“-Koalition zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen scheiterte noch vor der Einleitung von förmlichen Koalitionsverhandlungen.

Dr. Florian Eckert, Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg

Dr. Florian Eckert
Prof. Dr. Nils Bandelow
Robin Rüsenberg

Wie funktionieren Koalitionsverhandlungen in der Gesundheitspolitik?

Es war zu erwarten: Keine Partei kann nach der Bundestagswahl vom 24. September 2017 alleine regieren. Auch die 19. Legislaturperiode wird damit wieder durch die komplexen Verhandlungsprozesse der deutschen Koalitionsdemokratie geprägt sein. Den Anfang bilden Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung: Die Parteien, die in den kommenden vier Jahren die Bundesregierung stellen wollen, handeln dabei den politischen Gestaltungsraum ihrer künftigen Zusammenarbeit aus. Am Ende steht ein Koalitionsvertrag, der politische Inhalte, die Verteilung von Ämtern und Posten unter den Koalitionspartnern, Ministeriumszuschnitte und Kooperationsmodi der künftigen Regierung klärt (Kropp 2001). Dabei gilt: In der Koalitionsdemokratie sind Kompromisse unvermeidlich. Das gilt in besonderem Maße für Koalitionsverhandlungen im Politikfeld Gesundheit.

Dr. Florian Eckert, Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg