Die EU-Kommission will die Bewertung medizinischer Innovationen auf die europäische Ebene ziehen – mit verbindlicher Wirkung für alle Mitgliedsstaaten. Das ist Kern des Entwurfs für eine neue EU-HTA-Verordnung und möglicherweise Auftakt für eine neue Debatte in Deutschland.
Die Überschrift verbindet zwei Ereignisse der letzten Wochen. Einerseits die Veröffentlichung des Konzepts für das „nationale Gesundheitsportal“, andererseits die Präsentation des „Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz“. Der Unterschied in der Groß- und Kleinschreibung des „Nationalen“ ist dabei nicht unbeachtlich. Das Portal wird nüchtern-sachlich vorgestellt. Der Aktionsplan ist dagegen eine ganz große Sache. Jedenfalls in der Wahrnehmung seiner Initiatoren.
Am 9. Februar haben sich die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Rita Pawelski und ihr Stellvertreter Klaus Wiesehügel an die Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherungen und die Geschäftsführungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger gewandt. (Dieses Schreiben und der 10-Punkte-Plan ist in der Observer Datenbank, Monitor Selbstverwaltung, soziale, eingestellt.) Dabei weisen sie auf eine etwas versteckte und auch spröde Passage im Entwurf des Koalitionsvertrages hin: „ Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren. “ Sie findet sich auf Seite 51 (unter „gute Arbeit“). Der K-Vertrag der letzten GroKo war mit elf Zeilen zu diesem Thema jedenfalls ambitionierter (Onlinewahlen explizit geplant, „mehr Direktwahlen“, mehr Frauen in die Gremien etc.).
Wenn man zur Zeit in Krankenkassen-Kreisen über den Entwurf des Koalitionsvertrages spricht, kann man immer wieder hören: „ Das kann ja teuer werden !“ Auch bei wiederholter Lektüre des Gesundheitskapitels fällt es jedoch schwer, genauere Angaben dazu zu machen, was von den vorgesehenen Planungen und Maßnahmen denn tatsächlich wie viel (mehr) kosten wird. Teilweise bleiben die Ankündigungen ziemlich unpräzise, was auch mit der zeitlich sehr gedrängten Formulierung des Kapitels zu tun haben mag. Teilweise dürften die Vorhaben auch bewusst sehr vage formuliert sein, um zwar eine Richtung anzudeuten, aber (noch) niemanden durch die Umsetzungsvorgaben zu provozieren. Die konkrete Auseinandersetzung wird also auf die jeweiligen Gesetzentwürfe vertagt. Doch gehen wir die einzelnen finanzrelevanten Punkte einmal durch.
Dr. Robert Paquet hat die von mir im Memorandum enthaltene historische Ableitung der Vergütungssysteme richtig verstanden in ihrer inhaltlichen Aussage, aber völlig falsch bewertet.
In kaum einem anderen Politikbereich gibt es so viele Verbände, Körperschaften, Interessengruppen und Unternehmen, die sich auf die armen sieben Seiten gestürzt haben wie bei der Gesundheitspolitik. Die meisten dieser Stellungnahmen haben vor allem den Sinn, in der Berichterstattung der Agenturen erwähnt zu werden. Dann muss man einerseits die Politik umschmeicheln, um die eigene Interpretation des Vertragstextes zu verstärken oder andererseits die Politik beschimpfen, um der eigenen Klientel zu signalisieren: Wir haben noch nicht aufgegeben. - Strukturelle Analysen gibt es dagegen wenig. Nachfolgend der Versuch einer ersten Einordnung.
gibt es nicht erst seit heute. Der Trend verstärkt sich noch. Dem K-Vertrag zufolge werden 14 neue Kommissionen (der Bundesregierung und des Bundestages) eingerichtet. Das setzt die Tendenz des letzten K-Vertrages fort. Fünf weitere Kommissionen werden erwähnt und „unterstützt“, „gestärkt“ oder bekommen zusätzliche Aufträge.
Auf „Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV)“ haben fünf Wissenschaftler am 30. Januar ein „Memorandum zur Diskussion einer Einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (EGO)“ vorgelegt (s. Observer Datenbank, Monitor Bundestagswahl, 5.2.18). Dr. Rainer Hess , Rechtsanwalt (Ex-Vorsitzender des G-BA), Prof. Dr. Gregor Thüsing (Uni Bonn), Prof. Dr. Volker Ulrich (Uni Bayreuth), Prof. Dr. Eberhard Wille (Uni Mannheim) und Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Uni Augsburg) haben darin herausgefunden: „ Die Vereinheitlichung der kassen- und privatärztlichen Vergütungen wäre … aus rechtlicher Sicht ein verfassungswidriges und gegebenenfalls auch ein europarechtswidriges Unterfangen. In die Vertragsfreiheit der Versicherten und in die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer würde eingegriffen werden, ohne dass ausreichende Rechtfertigungsgründe ersichtlich wären, die den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts genügen würden. “ (S. 15)
Die Neubestimmung der Europapolitik steht nicht erst seit dem Vorstoß des französischen Präsidenten Macron auf der politischen Tagesordnung. Spätestens seit dem Brexit-Votum ist das Thema auch in Deutschland akut und kontrovers. Unsere Volksparteien haben dazu auf ihrem Weg in die Große Koalition ambitionierte und optimistische Akzente gesetzt. Die proeuropäische Euphorie muss aber immer in der kleinen Münze der konkreten Regelungen eingelöst werden. Das betrifft auch die oft ausgeblendete „Soziale Dimension“ der europäischen Einigung. Sie hat jedoch stets eine wichtige Rolle gespielt, jedenfalls seit den Regelungen zur innereuropäischen Migration von Arbeitskräften. An zwei konkreten Beispielen aus diesem Bereich kann gezeigt werden, dass die europapolitischen Hoffnungen des „Sondierungspapiers“ und die restriktive deutsche Praxis im Umgang mit der EU in einem gewissen Spannungsverhältnis stehen.
Die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2017 ist bereits jetzt historisch: Nachdem die „Jamaika“-Sondierungen zwischen Union, FDP und Grünen im November 2017 scheiterten, waren die „GroKo“-Sondierungen im Januar 2018 erfolgreich. Nach heftigen Debatten machte der SPD-Parteitag in Bonn am 21. Januar 2018 mit 56,4 Prozent den Weg zu förmlichen Koalitionsverhandlungen frei, vorher hatten bereits die Gremien von CDU und CSU zugestimmt. Wie „Jamaika“ waren auch die „GroKo“-Sondierungen intensiv, so dauerte etwa der letzte Verhandlungstag über 24 Stunden, bevor am Morgen des 12. Januar 2018 der Durchbruch verkündet wurde. Bereits kurz darauf wurde der Öffentlichkeit ein 28-seitiges Sondierungspapier präsentiert.
Dr. Florian Eckert, Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg
Der SPD-Parteitag hat der Sondierungsgruppe (und dem Parteivorstand, der dem Papier zugestimmt hat) eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Schulnote wäre „ungenügend“. Nur mit einer „Nachprüfung“ kann die Versetzung noch gelingen. Die Partei zeigt sich tief gespalten.
Heinrich Walter kritisiert in seinem im Observer 4.0 am 20. Dezember 2017 nicht nur Karl Lauterbachs Informationspapier zur Bürgerversicherung, sondern auch andere Positionen wie etwa die einer Arbeitsgruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), der ich angehört habe. Ich werde mich nicht im Detail mit Walters Papier auseinandersetzen und beschränke mich hier zunächst auf zwei falsche Behauptungen. Die eine betrifft die angeblich „späte Einsicht“ der FES-AG bzw. von Sozialdemokraten, dass die Bürgerversicherung nur schrittweise eingeführt werden kann. Herr Walter scheint sich erst seit kurzen mit dem Thema befasst zu haben. Sonst wüsste er, dass die aktuelle Diskussion über die Bürgerversicherung die Neuauflage einer vor 15 Jahren im Zusammenhang mit der Agenda 2010 und der Rürupbzw. Herzog-Kommission geführten Debatte ist. Schon damals war allen Anhängern einer Bürgerversicherung aus SPD, Grünen, PDS und Gewerkschaften klar, dass deren Einführung eine mehrstufiger, sich über diele Jahre hinziehender Prozess sein wird. Alles andere wäre ja auch Traumtänzerei gewesen. Schließlich hat man in den Niederlanden 20 Jahre gebraucht, um ein einheitliches Versicherungssystem aufzubauen. Der zweite Punkt betrifft die Behauptung, Lauterbach gehe auf das zentrale Rechtsproblem nicht ein, dass die Bürgerversicherung das Grundrecht auf freie Berufsausübung verletze. Diese These vertreten auch, nun ja, konservative Staatsrechtler wie Peter Sodan oder Rupert Scholz. Zu der Auffassung kann man nur unter Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kommen. Die gibt der Politik bei der Ausgestaltung des Solidaritätsprinzips einen breiten Spielraum. Dabei werden zwangsläufig auch Geschäftsinteressen der PKV berührt, aber die haben keinen Verfassungsrang. Die Berufsfreiheit der PKV wäre nur dann betroffen, wenn man ihr das Geschäft mit der Zusatzversicherung verbieten würde. Aber wer will das? Hier wird ein Popanz aufgebaut. Auf andere Argumente in Walters Papier werde ich nur punktuell eingehen. Der nachfolgende Text ist die ergänzte Fassung von Anmerkungen zu Karl Lauterbachs Informationspapier, das ich vor einer Woche an interessierte Kolleginnen und Kollegen geschickt habe.