
Ratlos mit drei Gutachten –
Anlass der nunmehr veröffentlichten Rechtsgutachten ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. November 2015 über die verfassungsrechtliche Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Erlass von Richtlinien und anderen verbindlichen Entscheidungen für die Versorgung in der GKV. Dabei spielt der konkrete Gegenstand der damaligen Entscheidung für die heutige Diskussion keine Rolle. Das obiter dictum des Gerichts hat der Auseinandersetzung über die Legitimation des G-BA jedoch eine neue Richtung gegeben: Das BVerfG weist nämlich pauschale und allgemeine Zweifel an der demokratischen Legitimation des G-BA zurück und postuliert, es bedürfe „ konkreter Ausführungen nicht nur zum Einzelfall, sondern auch zur Ausgestaltung der in Rede stehenden Befugnis, zum Gehalt der Richtlinie und zur Reichweite der Regelung auf an ihrer Entstehung Beteiligte oder auch unbeteiligte Dritte. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss für eine Richtlinie hinreichende Legitimation besitzt, wenn sie zum Beispiel nur an der Regelsetzung Beteiligte mit geringer Intensität trifft, während sie für eine andere seiner Normen fehlen kann, wenn sie zum Beispiel mit hoher Intensität Angelegenheiten Dritter regelt, die an deren Entstehung nicht mitwirken konnten. Maßgeblich ist hierfür insbesondere, inwieweit der Ausschuss für seine zu treffenden Entscheidungen gesetzlich angeleitet ist .“
Dr. Robert Paquet






