Kommentare: Beitragsgerechtigkeit in der GKV? – „Doppelverbeitragung“ wirft viele Fragen auf
Am 25. April hat der Bundestags-Ausschuss für Gesundheit eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „ Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen “ (Bundestags-Drucksache 19/242) durchgeführt. Anlass für den Streit sind Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GKV-GMG). Seit 2004 müssen Versicherte auch auf Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Da die Einzahlungen in der Ansparphase (jedenfalls zum großen Teil) schon aus Einkommen erfolgten, die der Beitragspflicht unterlagen, ist von einer „Doppelverbeitragung“ die Rede. Betroffen sind rund sechs Millionen Menschen. Zudem führte die gesetzliche Änderung dazu, dass die Versicherten seither den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen haben, statt bis dahin den hälftigen. In der Folge fallen die Auszahlungen deutlich niedriger aus als von den Versicherten ursprünglich erwartet. In höchstrichterlichen Entscheidungen wurden die geltenden Regelungen allerdings bestätigt.
Dr. Robert Paquet