
Nirwana statt Tigersprung?
Es erschien so einfach, eine Reform der Notfallversorgung schnell und unkompliziert in dieser Legislaturperiode umzusetzen: Nach zahlreichen Studien und Defizitbeschreibungen aus den vorangehenden Jahren sowie einer auffordernden Beschlussfassung der Gesundheitsministerkonferenz finalisierten sich die Vorbereitungen für eine Reform der Notfallversorgung in einem Vorschlag des Sachverständigenrates von 2017, der im darauffolgenden Jahr auch in dessen Gutachten Eingang fand. Darin sprach sich der Sachverständigenrat für eine umfassende Neuordnung der „Dreifaltigkeit der Notfallversorgung“ (vertragsärztlicher Notdienst, Notfallambulanzen der Krankenhäuser und Rettungsdienst) aus.
Dr. Matthias Gruhl










