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Kommentare

Christine Aschenberg-Dugnus MdB

Zeitpunkt für die Rückführung der Entscheidungsgewalt in die Hände des Parlaments ist gekommen

Am 25. März haben wir Abgeordnete im Deutschen Bundestag gemeinsam den Gesundheitsnotstand, die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite, für unser Land beschlossen. Damals war noch völlig offen, ob die Länder dazu in der Lage wären, die Verantwortung eigenständig zu übernehmen. In Anbetracht der in die Höhe schnellenden Infektionszahlen von 4.000 bis 6.000 Neuinfizierten pro Tag war eine schnelle Reaktion dringend nötig. Nur so konnten wir die Überlastung unseres Gesundheitssystems vermeiden.

Christine Aschenberg-Dugnus


Dr. Achim Kessler MdB

Eine solidarische Finanzierung während der Pandemie und darüber hinaus

In den vergangenen Wochen haben viele Gesetzespakete und Verordnungen den Bundestag passiert, die gesundheitspolitisch nahezu alle im Zeichen der Corona-Krise standen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. hat die Pandemiegesetzgebung kritisch begleitet– denn nicht alles, was zum Zweck des Infektionsschutzes beschlossen wurde, ist zufriedenstellend und im Interesse von Patientinnen und Patienten oder Beschäftigten geregelt worden. Außerdem wurden mit dem ersten und zweiten Pandemiegesetz weitreichende Verordnungsermächtigungen für das Bundesgesundheitsministerium geschaffen, die auf unbestimmte Zeit gelten. Alle getroffenen Regelungen müssten jedoch transparent und zeitlich befristet sein.

Dr. Achim Kessler

Dr. Dennis Häckl

Was die KV-45-Statistik (noch) nicht verrät

Die Katze ist aus dem Sack: Seit dem Spitzengespräch zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn und Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände am 11.05.2020 erhärten sich die Konturen der COVID-19-Auswirkung. Es ist die Rede von einem 14 Milliarden Euro Defizit für die GKV, das sich im ersten Quartal mit knapp 1,3 Milliarden Euro erst andeutet. Das Drängen auf Bundeszuschüsse zur Vermeidung von Beitragserhöhungen hat zumindest eine schnelle politische Reaktivierung der 40prozentigen Grenze für die Sozialabgaben – gelabelt als Sozialgarantie 2021 – und einen zusätzlichen Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden Euro gebracht.

Dr. Dennis Häckl

Kordula Schulz-Asche MdB (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Corona-Krise: Die System-und Gesundheitsrelevanz von pflegenden Angehörigen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der mit umfassenden Forderungen und weitreichenden Zielsetzungen die Situation von pflegenden Angehörigen nachhaltig verbessert. Damit stellen die Grünen Forderungen auf, die über die im „Bevölkerungsschutz II" (GEBT) enthaltenen Maßnahmen hinausgehen. Gleichzeitig wollen die Grünen die politische Vertretung pflegender Angehöriger unterstützen – auch im Kampf gegen die Einflussnahme von Populisten, die in diesem Versorgungssektor zu punkten versuchen. Die Grünen stellen fundierte Vorschläge dagegen, die konkrete Verbesserungen darstellen – für die Zeiten der Corona-Krise und darüber hinaus.

Kordula Schulz-Asche


Jens Naumann

Staatliche Einheitssoftware auf dem Vormarsch?

Unser Gesundheitswesen wird derzeit mit einer großen Vielfalt neuer Regelungen zur Digitalisierung konfrontiert. Während Ärzteschaft und Patientenvertreter diskutieren, wie mit der elektronischen Patientenakte als Königsdisziplin moderner Gesundheits-IT umzugehen ist, wird derzeit im Zuge der Digitalisierung – unbemerkt von der Öffentlichkeit – etwas ganz Grundsätzliches versucht: die schleichende Verstaatlichung der Gesundheits-IT-Branche.

Jens Naumann


Rudolf Henke MdB

Der Weg in die neue medizinische und gesundheitspolitische Normalität

Seit dem Auftreten erster Infektionsketten mit dem neuartigen Coronavirus „SARS-CoV-2“ in Deutschland ab Ende Februar sind inzwischen mehr als drei Monate vergangen. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Infektionskrankheiten und den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) habe ich die Entwicklung besonders eng verfolgt. Zudem war mein eigener Wahlkreis, die Stadt Aachen, durch die Nähe zum Kreis Heinsberg mit vergleichsweise hohen Fallzahlen konfrontiert.

Rudolf Henke


Dr. Matthias Gruhl

Fazit aus Corona: Erkenntnisse und Konsequenzen für die Krankenhausversorgung

Die deutschen Krankenhäuser haben, soweit sie schwer- und schwerstkranken PatientInnen mit COVID-19 behandelt haben, Großartiges geleistet. Das am Anfang zu betonen, gebietet der Respekt vor den medizinischen und pflegerischen Leistungen der Häuser und vor allem des Personals und der Bereitschaft, sich den permanent verändernden Erkenntnislagen bei dieser neuen Erkrankung immer wieder neu zu stellen. Aber – um dies auch klar zu sagen – bis auf kurzfristige und lokale Ausnahmen waren die deutschen Krankenhäuser weder der limitierende Faktor in der Bekämpfung der Corona Epidemie, noch waren sie insgesamt überlastet. Im Gegenteil – durch die Bitte und spätere Verpflichtung, elektive Leistungen abzusagen, wurden die stationäre, teilstationäre und (zum Teil) auch die von den Krankenhäusern erbrachte ambulante Versorgung soweit reduziert, dass die Leerstände um rund das Zehnfache höher waren als die Inanspruchnahme durch COVID-19 PatientInnen.

Dr. Matthias Gruhl


Erich Irlstorfer MdB

Deutschland in der Krise: Das Gesundheitssystem beweist Stabilität trotz harter Bewährungsprobe

Seit den vergangenen Wochen steht unser Gesundheitssystem in Deutschland unter enormen Druck. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie bedarf es von der Politik und der Bundesregierung konkrete Lösungsvorschläge, um die weitreichenden Folgen zu bewältigen. Doch gerade den Bereich der Pflege trifft es besonders hart.

Erich Irlstorfer


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Evidenzbasierte Medizin und Politik: Die neuen Spielregeln

Mit dem Entwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schließt Gesundheitsminister Spahn seine Neuordnung der Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Innovationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Vom Vorschlag des Ministers von Anfang 2019, dass künftig er selbst über die Aufnahme neuer Leistungen entscheiden kann, ist auf den ersten Blick nichts geblieben. Eine vertiefte Analyse zeigt aber, dass der Minister faktisch seinem Ziel sehr nahegekommen ist. Scheinbar werden jetzt nur Verfahrensfragen neu geregelt. Inhaltlich bleibt von der evidenzbasierten Medizin im Sozialrecht aber nur eine Fassade stehen, die keine maßgebliche Gestaltungskraft für die Definition des Leistungskataloges mehr entfalten kann.

Sven Wunderlich


Bärbel Bas MdB

Die Corona-Krise – wo wir derzeit stehen

Deutschland ist bislang gut durch die Corona-Krise gekommen, das zeigt der internationale Vergleich. Wir haben ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Wir haben es geschafft, schnell zusätzliche Intensivkapazitäten zu schaffen. Ziemlich schnell wurde auch klar, dass wir einen Schutzschirm für Kliniken und Praxen brauchen. Viele Teile der gesundheitlichen Versorgung sind unter Druck geraten.

Bärbel Bas MdB

Prof. Dr. Andrew Ullmann  MdB

Eine kleine Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaßnahmen zur Corona-Krise

Die erste Jahreshälfte 2020 wird rückblickend für lange Zeit mit der COVID-19-Pandemie verbunden werden, denn die politischen Reaktionen auf die Pandemie waren sehr weitgehend. Die Auswirkungen werden die deutsche Politik noch über Monate und Jahre beschäftigen. Die mangelnde Vorbereitung auf eine Pandemie, das Krisenmanagement der Regierung und ihre Gesetzesinitiativen müssen kritisch beleuchtet werden.

Prof. Dr. Andrew Ullmann

Dr. Christopher Hermann

Baseline gekappt oder: Selektivverträge im Nirvana der Beliebigkeit

Mittlerweile werden sie rar – die Normen im Krankenversicherungsrecht, die von der schier unbändigen Novellierungsflut der amtierenden GroKo (noch) nicht erfasst sind. Es wundert deshalb nicht, dass nunmehr auch die „besondere Versorgung“ (§ 140a SGB V) – die Selektivverträge außerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V – ins Visier von BMG und in der Folge Koalitionsfraktionen gekommen ist. Nicht weniger als 13 Einzeländerungen und Ergänzungen des 2015 von der GroKo ausdrücklich als verschlankende Neustrukturierung und Bürokratieabbau bei den „Möglichkeiten der Krankenkassen, Einzelverträge mit Leistungserbringern abzuschließen“, eingeführten § 140a SGB V stehen ante portas.

Dr. Christopher Hermann