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Kommentare

Johannes Bauernfeind

Die politischen Rahmenbedingungen stehen, jetzt geht es an die Ausgestaltung

Niemals zuvor standen der Menschheit so viele Informationen zur Verfügung wie heute. Und niemals zuvor konnten sie so schnell miteinander ausgetauscht werden. Das Potenzial der zunehmenden Digitalisierung muss besonders im Gesundheitssektor genutzt werden, um die Gesundheitsversorgung der Menschen im Land weiter zu verbessern. Unter anderem mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) wurden für die Akteure des Gesundheitswesens klare Rahmenbedingungen geschaffen – der Blick muss jetzt nach vorne gerichtet werden. Weitere Herausforderungen wie der demografische Wandel oder der voranschreitende Klimawandel stehen vor der Tür. Es gilt nun, passende Lösungen zu finden und den Wandel aktiv mitzugestalten.

Johannes Bauernfeind


Thomas Bublitz

Reha rückt in den Fokus der Regierung

Selten war die Reha im Fokus der Gesundheitspolitik, obwohl die Reha-Verbände und die Rehabilitationskliniken seit mehr als 20 Jahren über den dringenden Handlungsbedarf mit der Politik diskutieren. Worum es geht, ist schnell umrissen:

Thomas Bublitz

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus

Leistungen der Pflegeversicherung müssen zu individuellen Lebensumständen passen

Der Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung ist in den 25 Jahren ihres Bestehens mehrfach erweitert worden. Dadurch wurde nach und nach eine Abdeckung für immer mehr Bedarfe geschaffen. Übersichtlicher ist der Leistungskatalog dabei allerdings nicht geworden.

Andreas Westerfellhaus

Prof. Dr. Volker Ulrich

Einführung einer Bürgerversicherung aus demografischer Sicht ein Schritt zurück

Das IGES‐Institut hat im Auftrag der Bertelsmann‐Stiftung jetzt eine Studie erstellt, die sich mit der Frage beschäftigt, welche finanziellen Beitragssatzeffekte die Einbeziehung der Privatversicherten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hätte, und ob die regionale Verteilung der Versicherten, insbesondere der Privatversicherten einen Einfluss auf die Verteilung niedergelassener Vertragsärzte besitzt.

Prof. Dr. Volker Ulrich


Jens Bussmann

Universitätsmedizin als Zentrum des regionalen Versorgungsnetzwerkes

Der ökonomische Druck auf und der Fachkräftemangel in den Krankenhäusern sind derzeit allgegenwertig. Beides wird zwangsläufig zu einem „kalten“ Strukturwandel der deutschen Krankenhauslandschaft führen – wenn der Gesetzgeber nicht aktiv gegensteuert. Derzeit sind es in erster Linie kleinere Krankenhäuser, bei denen die Schließung droht. Aber auch größere Krankenhäuser stehen unter erheblichem Druck – auch weil sie die Versorgung in Folge von Krankenhausschließungen oder temporärer Aufnahmestopps übernehmen müssen.

Jens Bussmann


Prof. Dr. med. Jürgen Windeler

Deutscher Versorgungsalltag statt kleinster europäischer Nenner

Die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Intensivierung der europaweiten HTA-Zusammenarbeit stellen prinzipiell eine erfreuliche Entwicklung dar. Einheitliche Regelungen können zu einer sinnvollen Harmonisierung methodischer Standards beitragen und zudem helfen, Doppelarbeit und Inkonsistenzen zu reduzieren. Einige zentrale Aspekte sind aber bei der gemeinsamen Bewertung zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Jürgen Windeler


Dr. Frank Schulze Ehring

Gebührenordnung(en) am Scheideweg

Seit Mitte 2018 hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) Vorschläge zur Reform der ärztlichen Vergütungen in GKV und PKV erarbeitet. Dem Auftrag des Koalitionsvertrages entsprechend hat die KOMV nun ihr Gutachten dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben. Unter anderem hat sich die SPD vom Gutachten der KOMV – im Vorgriff auf ihr Ziel einer „Bürgerversicherung“ – deutliche Impulse für eine sogenannte einheitliche Gebührenordnung erhofft. Eine einheitliche Gebührenordnung soll – so das politische Ziel – die bestehende Dualität der Gebührenordnungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im System der Privaten Krankenversicherung (PKV) ersetzen.

Dr. Frank Schulze Ehring


Pia Maier

Digitale Gesundheitsanwendungen – Chance für das Gesundheitswesen

Das digitale Versorgungsgesetz (DVG) öffnet den Weg für sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung der gesetzlich Versicherten. Die digitale Gesundheitsanwendung ist viel enger definiert, als der Kommentar von Detlev Spangenberg „Gesundheits-Apps: Vor der Einführung ist eine klinische und zuverlässige Überprüfung notwendig“ im „Observer Gesundheit“ beschreibt. Es sind nicht alle irgendwie mit Gesundheit assoziierten Apps, die eine Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen auslösen. Es geht um digitale Angebote, die zugelassene Medizinprodukte sind. Eine erfolgreich zertifizierte App[i] spricht im November davon, dass weniger als ein Prozent der Gesundheits-Apps diese Qualitätsstufe erreicht haben. Aktuelle Zahlen gibt es leider nicht, eine Studie[ii] der Medizinischen Hochschule Hannover zählte 2018 insgesamt 39 CE-zertifizierte Gesundheits-Apps in den Stores. Diese Zahl dürfte sich inzwischen erhöht haben – aber sie wird nicht explodiert sein. Unter den bekannteren Apps haben zum Beispiel Selfappy, kaia health und Tinitracks eine CE-Zertifizierung.

Pia Maier



Detlev Spangenberg

Gesundheits-Apps: Vor der Einführung ist eine klinische und zuverlässige Überprüfung notwendig

Ab 2020 sollen Ärzte im Rahmen der GKV-Regelversorgung Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen dürfen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen vor, die entweder durch eine ärztliche Verordnung oder durch die Bereitstellung der Krankenkasse zugänglich sein sollen. Apps, um den Blutzuckerspiegel aufzuzeichnen, gehören hier genauso dazu, wie Apps, zur Behandlung von Depressionen und Angststörungen.

Detlev Spangenberg

Dr. Peter Pick

Das neue Qualitätssystem für Pflegeheime: gemeinsam für gute Qualität

Das neue Qualitäts- und Prüfsystem in der stationären Pflege ist im Oktober 2019 gestartet. Es steht auf drei Säulen: auf der internen Qualitätssicherung in den Pflegeheimen, auf der weiterentwickelten externen Qualitätsprüfung durch den MDK und auf der neuen Qualitätsdarstellung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das neue Qualitätssystem wurde auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und wird die Versorgungsqualität verbessern. Chancen für die Weiterentwicklung sollten genutzt werden.

Dr. Peter Pick

Sebastian Baumann

Systemische Therapie in der GKV – jetzt müssen Kinder und Jugendliche folgen

Wir haben es geschafft – seit November 2019 ist die Systemische Therapie für Erwachsene als Kassenleistung anerkannt; nur die Nichtbeanstandung des BMG und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen noch aus. Die Details des Leistungsangebots sind in der Psychotherapie-Richtlinie mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Dies ist von enormer Tragweite für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Den bisherigen von der GKV bezahlten Orientierungen der Psychotherapie – psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie – wird mit der Systemischen Therapie eine dritte hinzugefügt. Künftig leider erst einmal nur für Erwachsene, obwohl sie auch für Kinder und Jugendliche empirisch bestätigt gut hilft. Erste positive Signale aus dem G-BA, hier nachzuziehen, gibt es aber bereits.

Dipl.-Psych. Sebastian Baumann