
Erforderlich – geeignet – angemessen
Die Evidenzgenerierung bei Arzneimitteln für Seltene Leiden (Orphan Drugs) ist naturgemäß herausfordernd. Kleine Patientenpopulationen machen die valide Datenerhebung in einem überschaubaren Zeitraum zu einer komplexen Aufgabe. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit geschaffen, für bestimmte Arzneimittel eine „anwendungsbegleitende Datenerhebung“ (awD) zu fordern. Dies gilt für Orphan Drugs, Arzneimittel mit bedingten Zulassungen und mit Zulassungen unter besonderen Umständen. Der G-BA kann vorsehen, dass sich ein pharmazeutischer Unternehmer an einer awD beteiligen muss. Ergänzend kann der G-BA vorsehen, dass nur solche Leistungserbringer derartige Arzneimittel verordnen dürfen, die sich an der awD beteiligen. Die Beauflagung geschieht mit Blick auf die frühe Nutzenbewertung bzw. die Erstattungsbetragsverhandlungen.
Dr. Kai Joachimsen









