Wasser ist unser Lebenselixier und wichtigstes Lebensmittel. In Deutschland scheint es selbstverständlich, dass sauberes Trinkwasser aus der Leitung kommt. Das ist es aber nicht.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht grundlegende Änderungen an der Schnittstelle ambulant/stationär vor. Erste Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „sektorenübergreifende Versorgung“ machen deutlich, dass der Versorgungsauftrag für Krankenhäuser ausgeweitet werden und die Versorgung patientenzentrierter erfolgen soll. Die historisch gewachsene starre institutionelle Trennung von ambulanter und stationärer Leistungserbringung muss im Sinne der Patienten überwunden werden.
Die Künstliche Intelligenz (KI) bietet für die Gesundheitsversorgung vielfach beschriebene Möglichkeiten. Es wird Zeit, den Begriff mit Leben zu füllen. Dafür braucht es eine konstruktive Diskussion der ethischen Dimension und die richtigen regulatorischen Entscheidungen.
Wo beginnt Verantwortung? Diese Frage stellt sich in Zeiten moderner Medien immer öfter, und ihre Beantwortung wird immer schwieriger. Wenn ein Tweet dazu führt, dass es einen Shitstorm gegen andere gibt, ist dann der Verfasser verantwortlich? Wenn ein Facebook-Eintrag dazu führt, dass Menschen in den Kommentaren beleidigt werden, sind dann die Kommentierenden verantwortlich? Oder gibt es eine mittelbare Verantwortung? Eine mittelbare Verantwortlichkeit, derer man sich auch nicht entziehen kann. In der Schule haben wir alle einmal den Zauberlehrling auswendig lernen müssen oder auch dürfen. „Die ich rief, die Geister werd’ ich nun nicht los.“ Wir sollten uns also genau überlegen, welche Zaubersprüche wir sprechen und wie wir mit den Ergebnissen und Folgen umgehen.
Seit Jahren gibt es mit Blick auf unsere Krankenhäuser deutliche Fehlentwicklungen. Hauptgrund ist die permanente Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen seitens der Bundesländer, aber auch falsche Anreize im Gesundheitssystem und mangelnde Planungskompetenzen der Länder tragen zu diesem Sachverhalt bei. Die Investitionsförderung kann nicht losgelöst von der Krankenhausplanung betrachtet werden. Ein Vorschlag zur strukturellen Verbesserung der bisherigen Finanzierung von Krankenhausinvestitionen muss sich deshalb zwingend auch mit der Krankenhausplanung befassen.
Die Selbstverwaltung ist ein charakteristisches Element des deutschen Gesundheitswesens, das sich u.a. auch dadurch von staatlichen, steuerfinanzierten Systemen unterscheidet. Dieses Prinzip hat sich im Grunde bewährt, ist inzwischen jedoch reif für eine Modernisierung. So brauchen wir über den Ausgleich von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen hinaus eine viel stärkere Patientenorientierung und -beteiligung. Zudem müssen die interprofessionellen Ansätze über alle Berufsgruppen hinweg, die sektorübergreifende, regionalverankerte Versorgung und die Geschlechtergerechtigkeit in den Gremien der Selbstverwaltung abgebildet werden.
Beste Freunde waren die Gesundheitspolitik und die Rehabilitation nie. Der Schock, den Seehofers Wachstumsförderungsgesetz Ende der neunziger Jahre verursachte, sitzt noch immer tief. Von jetzt auf gleich hatte der Gesetzgeber die Grundlagen der medizinischen Rehabilitation auf den Kopf gestellt. Nun verspricht der Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) endlich Verbesserungen für Patienten und Reha-Einrichtungen.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) beschäftigt sich bereits seit 2015 ausführlich mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Kritisch wird zur Kenntnis genommen, dass der Gesetzgeber und die Psychologie als Wissenschaft die notwendige Reform dazu nutzen, um ein eigenständiges psychologisches Berufsbild unter der für Patienten und die Ärzteschaft irreführenden Bezeichnung „Psychotherapeut“ aufzusetzen. Das Reformvorhaben ist durch den Koalitionsvertrag der Bundesregierung in mehrfacher Hinsicht nicht gedeckt: weder als Strukturreform, noch als Ausbildungsreform mit dem Ziel einer sogenannten „Direktausbildung“. Die geplante zweistufige Ausbildung ist weder eine Direktausbildung, noch ist sie mit einem Direktstudium zum Arzt vergleichbar; die Ausbildung führt zu keiner seriösen Approbation oder gar einer Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten.
Eine lange Beziehung geht zu Ende und wirft Fragen über die Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Kliniken über Ulm hinaus auf. Das Universitätsklinikum Ulm hat zum 31.12.2020 den Gesellschaftervertrag mit der RKU (Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH) gekündigt und der 50-prozentigen Mitgesellschafterin Sana Kliniken AG Gespräche über eine Übernahme von deren Anteilen angeboten. Damit geht ein Beteiligungsmodell von Universitätsklinikum und privatem Klinikbetreiber zu Ende.
Digitale Angebote nutzen, um die Versorgung der Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Arbeit der Leistungserbringer vereinfachen – das soll das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) leisten. Bundesgesundheitsminister Spahn hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitsversorgung einzuleiten. Wie stellt sich die Situation für die Therapieberufe dar?
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2019 ein außergewöhnlich umfangreiches Gesetzespaket zur Fachkräftegewinnung, Migration und Asyl verabschiedet. Damit wurde ein zentrales Reformvorhaben der Regierungsfraktionen umgesetzt. Von besonderer Bedeutung ist dabei aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dieses Gesetz soll die Fachkräftebasis sichern und erweitern, um die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland weiterhin erfolgreich gestalten zu können. Mit dem Gesetz wurde auch ein Entschließungsantrag beschlossen, der dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Erfolg verhelfen soll. Er ist getragen von der Tatsache, dass im Inland und im EU-Ausland Fachkräfte künftig schwerer zu gewinnen sein werden. Deutschland braucht daher qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können.
Worum es geht: Experten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) behaupten in einem im British Medical Journal (BMJ) erschienenen Aufsatz , dass das IQWiG für mehr als die Hälfte der seit 2011 in Deutschland neu auf den Markt gekommenen Arzneimittel keinen Zusatznutzen habe feststellen können. Die Autoren folgern daraus u.a., dass die Arzneimittelforschung staatlich gelenkt werden müsse.