
Nach dem DVG I ist vor dem DVG II
Deutschland ist wirklich genügsam geworden. Es begnügt sich bei der Digitalisierung seines Gesundheitswesens offensichtlich mit einem DVG, das vor allem Fassaden errichtet. Das ist bedauerlich, denn 2015 ist nach der Verabschiedung des sicher unvollkommenen eHealh-Gesetzes Aufbruchsstimmung entstanden. Das Gesetz wurde als Weckruf des Gesetzgebers aufgefasst: Die Zeit der politisch zumindest geduldeten, wenn nicht sogar unterstützen digitalen Stagnation im deutschen Gesundheitswesen sollte endlich beendet werden. Diese Erwartung wurde nun mit dem DVG enttäuscht – jedenfalls für die, die Digitalisierung nicht als Selbstzweck betrachten, sondern als Instrument, um unser Gesundheitswesen zu verbessern .
Maria Klein-Schmeink












