Die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Intensivierung der europaweiten HTA-Zusammenarbeit stellen prinzipiell eine erfreuliche Entwicklung dar. Einheitliche Regelungen können zu einer sinnvollen Harmonisierung methodischer Standards beitragen und zudem helfen, Doppelarbeit und Inkonsistenzen zu reduzieren. Einige zentrale Aspekte sind aber bei der gemeinsamen Bewertung zu berücksichtigen.
Seit Mitte 2018 hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) Vorschläge zur Reform der ärztlichen Vergütungen in GKV und PKV erarbeitet. Dem Auftrag des Koalitionsvertrages entsprechend hat die KOMV nun ihr Gutachten dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben. Unter anderem hat sich die SPD vom Gutachten der KOMV – im Vorgriff auf ihr Ziel einer „Bürgerversicherung“ – deutliche Impulse für eine sogenannte einheitliche Gebührenordnung erhofft. Eine einheitliche Gebührenordnung soll – so das politische Ziel – die bestehende Dualität der Gebührenordnungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im System der Privaten Krankenversicherung (PKV) ersetzen.
Das digitale Versorgungsgesetz (DVG) öffnet den Weg für sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung der gesetzlich Versicherten. Die digitale Gesundheitsanwendung ist viel enger definiert, als der Kommentar von Detlev Spangenberg „Gesundheits-Apps: Vor der Einführung ist eine klinische und zuverlässige Überprüfung notwendig“ im „Observer Gesundheit“ beschreibt. Es sind nicht alle irgendwie mit Gesundheit assoziierten Apps, die eine Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen auslösen. Es geht um digitale Angebote, die zugelassene Medizinprodukte sind. Eine erfolgreich zertifizierte App[i] spricht im November davon, dass weniger als ein Prozent der Gesundheits-Apps diese Qualitätsstufe erreicht haben. Aktuelle Zahlen gibt es leider nicht, eine Studie[ii] der Medizinischen Hochschule Hannover zählte 2018 insgesamt 39 CE-zertifizierte Gesundheits-Apps in den Stores. Diese Zahl dürfte sich inzwischen erhöht haben – aber sie wird nicht explodiert sein. Unter den bekannteren Apps haben zum Beispiel Selfappy, kaia health und Tinitracks eine CE-Zertifizierung.
Ab 2020 sollen Ärzte im Rahmen der GKV-Regelversorgung Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen dürfen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen vor, die entweder durch eine ärztliche Verordnung oder durch die Bereitstellung der Krankenkasse zugänglich sein sollen. Apps, um den Blutzuckerspiegel aufzuzeichnen, gehören hier genauso dazu, wie Apps, zur Behandlung von Depressionen und Angststörungen.
Das neue Qualitäts- und Prüfsystem in der stationären Pflege ist im Oktober 2019 gestartet. Es steht auf drei Säulen: auf der internen Qualitätssicherung in den Pflegeheimen, auf der weiterentwickelten externen Qualitätsprüfung durch den MDK und auf der neuen Qualitätsdarstellung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das neue Qualitätssystem wurde auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und wird die Versorgungsqualität verbessern. Chancen für die Weiterentwicklung sollten genutzt werden.
Wir haben es geschafft – seit November 2019 ist die Systemische Therapie für Erwachsene als Kassenleistung anerkannt; nur die Nichtbeanstandung des BMG und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen noch aus. Die Details des Leistungsangebots sind in der Psychotherapie-Richtlinie mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Dies ist von enormer Tragweite für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Den bisherigen von der GKV bezahlten Orientierungen der Psychotherapie – psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie – wird mit der Systemischen Therapie eine dritte hinzugefügt. Künftig leider erst einmal nur für Erwachsene, obwohl sie auch für Kinder und Jugendliche empirisch bestätigt gut hilft. Erste positive Signale aus dem G-BA, hier nachzuziehen, gibt es aber bereits.
Kurse zur Stärkung der ärztlichen Resilienz haben Konjunktur. Von meditativem Bogenschießen bis zu angeleiteter Meditation zu Orgelmusik – vieles wird geboten. Das Ziel des Ganzen? Ärztinnen und Ärzte sollen Strategien an die Hand bekommen, um ihr emotionales und körperliches Erschöpfungsgefühl zu bewältigen. Genauer: Sie sollen lernen, genau das meint nämlich Resilienz, Krisen und Rückschläge als Anlass für eine eigene Weiterentwicklung zu nutzen. Betrachtet man das Ergebnis einer aktuellen Studie zu dem Thema[i], so scheint Bedarf vorhanden: 70 Prozent der Krankenhausbelegschaft –- Ärzte, wie Pflegekräfte – zeigen Zeichen eines Burnouts. In dieser Lesart also liegt das Problem bei uns selbst begründet. Wir sind einfach nicht weit genug entwickelt, um in unserem ausgefeilten Gesundheitssystem zu bestehen. Die Lösung ist einfach: Wir müssen mehr an uns arbeiten!
In der Medizin herrscht Aufbruchstimmung. Enorme wissenschaftliche Fortschritte und Erkenntnisgewinne, etwa in den Bereichen Molekulargenetik oder Mikrobiomforschung, lassen uns die Mechanismen von Erkrankungen immer besser verstehen. Die zunehmende Digitalisierung ermöglicht die Auswertung riesiger Datenmengen und kann unterschiedliche Akteure über Silogrenzen hinweg vernetzen. Nicht zu vergessen: Neue Technologien helfen uns, immer tiefer in die komplexen biochemischen Wechselwirkungen im menschlichen Körper vorzudringen. All das versetzt uns in die Lage, Erkrankungen immer früher zu erkennen, zu verstehen und gezielt zu behandeln.
Mit zahlreichen Gesetzesvorhaben will Jens Spahn das Gesundheitswesen umbauen. Doch wenn er nicht aufpasst, wird aus dem Baumeister ein Baulöwe, der eine Geisterstadt hinterlässt. Der qualitative Mehrwert für Versicherte und Patienten bleibt auf der Strecke.
Das BfArM erfasst seit Jahren das Phänomen „Lieferengpässe“ bei Arzneimitteln: Waren in 2014 bei 30 Arznei-Wirkstoffen solche Probleme gemeldet, so hat sich die Zahl seither kontinuierlich hochgeschraubt und bewegt sich derzeit auf 300 zu. Rund die Hälfte davon wird als „versorgungsrelevant“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes eingestuft. Sehr häufig handelt es sich dabei um notwendige Wirkstoffe, die für sehr viele Patienten benötigt werden. Wenn sie nicht zur Verfügung stehen, ist eben nicht möglich, Not zu wenden .
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde 2007 – neben dem Gesundheitsfonds – der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) als gemeinsamer Verband für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eingeführt. In den letzten zwölf Jahren hat sich der Verband unabhängig von wettbewerblichen Perspektiven der einzelnen Krankenkassen als Interessenvertretung Versicherten, Patienten und Beitragszahlern etabliert. Auch in finanziell guten Zeiten hat der GKV-SV dabei immer wieder auf die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens hingewiesen, damit gute Versorgung dauerhaft sichergestellt werden kann.