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Kommentare

Ulrich Weigeldt

In der Hausarztpraxis braucht es keinen Physician Assistant

In Zeiten, in denen der Bedarf nach Hausärztinnen und Hausärzten immer weiter steigt, ist es ein gutes Zeichen, wenn sich Selbstverwaltung und Politik Gedanken über die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung machen und diese Maßnahmen dann auch gezielt umsetzen. Aktuelle Beispiele sind etwa die Fortgeltungsklausel für die Hausarztzentrierte Versorgung, die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen oder auch die neue Bedarfsplanung des G-BA. Ärgerlich ist dagegen, wenn der oft ausgerufene „Hausärztemangel“ als Grund herangezogen wird, um Konzepte zu bewerben, die letztlich mehr schaden als nutzen.

Ulrich Weigeldt


Dr. Markus Frick

Kurzfristiger Wechsel der Vergleichstherapie forciert prozedurale Unfairness im AMNOG

Im Kern besticht das AMNOG durch seine Einfachheit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt die Vergleichstherapie vor und der Hersteller muss belegen, dass das neue Arzneimittel dieser überlegen ist. Andernfalls steht am Ende nur ein Betrag, der laut Gesetz nicht zu höheren Kosten führen soll, als die Vergleichstherapie.

Dr. Markus Frick

Dr. Josef Düllings

Ambulante Notfallversorgung – was ist zu tun?

Seit Jahren ist bekannt, dass die Zahl der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen der Klinken steigt. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl teilweise verdoppelt. Heute versorgen die Krankenhäuser mehr ambulante Notfälle als die niedergelassenen Ärzte. Die Vergütungen dafür werden aber von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen ohne Beteiligung der Krankenhäuser vereinbart. In der ambulanten Notfallversorgung am Krankenhaus besteht eine Unterfinanzierung von über einer Milliarde Euro pro Jahr.

Dr. Josef Düllings


Dirk Engelmann
Dr. Matthias Gruhl

Das „Hamburger Modell“ für eine pauschalierte Beihilfe ist erfolgreich gestartet – ein Statusbericht

Die Einführung des „Hamburger Modells“ im vergangenen Jahr hat ein breites mediales Echo gefunden. Deutschlandweit wurde die sozialpolitische Innovation aus Hamburg beachtet, gelobt und ebenso kritisch begleitet. Während manche Beobachter den Durchbruch zur Bürgerversicherung diagnostizierten, wähnten andere, dass Hamburg die Axt an die Beihilfe und die PKV lege. Keines von beidem trifft zu! Die ideologisch überhöhte und ritualisierte Diskussion spiegelt mitnichten das wider, worum es geht: Endlich eine echte Wahlfreiheit auch für Beamtinnen und Beamte zu schaffen und die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für sie und für den Beihilfeträger verfügbar zu machen.

Dirk Engelmann, Dr. Matthias Gruhl


Dr. Georg Nüßlein

„Sich zu Lebzeiten für die Organspende bereitzuerklären, ist für mich ein Akt der Nächstenliebe“

Ohne eine doppelte Widerspruchslösung, dieser festen Überzeugung bin ich, werden wir die Kluft zwischen der Zahl der Organspender und der Zahl der Menschen, die dringend auf ein neues Organ angewiesen sind, nicht verringern.

Dr. Georg Nüßlein


Dr. Hanne Horvath

Es fehlt an System

Beim Thema Digitalisierung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch hinten. Vorbilder sind schnell genannt, wie Estland. Doch machen wir uns nichts vor: Der Staat hat gerade mal 1,3 Millionen Einwohner, das macht Vieles einfacher. Dennoch hinkt Deutschland der Entwicklung hinterher und nimmt für die Digitalisierung zu wenig Geld in die Hand.

Dr. Hanne Horvath


Anders Fogstrup

GSAV-Entwurf unter wissenschaftlichen und ökonomischen Aspekten optimieren

Der aktuelle Kabinettsentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht „zur Förderung der Verordnung und Abgabe von Biosimilars“ u.a. auch eine automatische Austauschbarkeit in Apotheken von Biologika und Biosimilars nach einer Vorlaufzeit von drei Jahren vor (Aut-idem-Regelung vergleichbar Generika). Kriterien zur Austauschbarkeit soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes regeln. Innerhalb der drei Jahre sollen Erfahrungen und Erkenntnisse zur Austauschbarkeit sowie der Versorgungspraxis gesammelt und bewertet werden.

Anders Fogstrup


Heidi Irschik-Hadjieff

Dialog statt Federstrich – ein Appell für mehr Behutsamkeit bei seltenen Erkrankungen und Hämophilie

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgelegt. Sie verspricht damit schnell verbesserte strukturelle Bedingungen zu schaffen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

Heidi Irschik-Hadjieff


Dr. Marc-Pierre Möll

GSAV verschärft die Probleme bei chronischer Wundversorgung

In Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Menschen auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. In den vergangenen Jahren gab es Unklarheiten darüber, welche Wundversorgungsprodukte als Verbandmittel gelten und damit erstattungsfähig sind. Das aktuell diskutierte Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) soll durch eine Definition des Verbandmittel-Begriffes Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Dr. Marc-Pierre Möll

Jürgen Hohnl

Neustrukturierung des Apothekenmarktes: Bitte mehr Stärkung der Versorgung für die Versicherten und weniger Konfetti für die Apotheker

Die Große Koalition steht in der Gesundheitspolitik ganz in ihrer eigenen Tradition. Haftete schon Hermann Gröhe das Verdikt an, der für die Beitragszahler, also die Versicherten und Arbeitgeber, teuerste Bundesgesundheitsminister gewesen zu sein, so eifert ihm sein Amtsnachfolger gehörig nach. Spahn hat im Laufe seiner 12-monatigen Amtszeit schon reichlich Geld in die Hand genommen, sei es, um die Situation der Pflege und der Terminvergabe zu verbessern oder um Heilmittelerbringer finanziell besser zu stellen. Nun hat der Minister mit zwei Eckpunktepapieren aus dem Dezember 2018 und März 2019 und dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken zur Reformierung des Apothekenmarktes gezeigt, wer als nächstes hoffen darf: die Apotheker.

Jürgen Hohnl

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Evidenzbasierte Medizin als Spielball der Politik: Die zweite Runde

Ins Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben es die Änderungsvorschläge des Gesundheitsministers zur Methodenbewertung für Innovationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht geschafft. Wer allerdings glaubte, dass mit dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) offerierten Entgegenkommen beim Thema Fettabsaugung die Sache ausgestanden ist , wird in aller Deutlichkeit eines Besseren belehrt. Am 3. April beschloss das Kabinett einen Gesetzesvorschlag zum G-BA mit unveränderter Zielsetzung: die Methodenbewertung im G-BA unter ministerielle Kontrolle zu bekommen.

Sven Wunderlich