Direkt zum Inhalt springen

Kommentare

apple-coffee-cup1-5199

Auf zu neuen Ufern: digitale Gesundheitsanwendungen im Digitale Versorgung-Gesetz

Der mit Spannung erwartete Gesetzgebungsvorschlag aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu digitalen Gesundheitsanwendungen soll dafür sorgen, dass die Strukturen des deutschen Gesundheitssystems an die Dynamik der digitalen Transformation angepasst werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorschläge zielt auf die Frage, wie digitale Gesundheitsanwendungen künftig rasch in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen. Die Softwarehersteller werden das begrüßen. Was kommt auf die Ärzteschaft und die Versicherten der GKV zu?

Sven Wunderlich


Dr. Michael Meister

Forschung für Gesundheit – Perspektiven aus Sicht der Bundesregierung

Die Gesundheit der Menschen in Deutschland zu erhalten und zu stärken gehört zu den wichtigsten Zielen der Bundesregierung. Wir nehmen die damit verbundene Verantwortung sehr ernst: Zum einen, indem wir unser sehr gutes Gesundheitssystem zukunftsfähig weiterentwickeln. Und zum anderen, indem wir eine hervorragende Gesundheitsforschung vorantreiben und deren Erfolge schnell in die Versorgung bringen. Denn Gesundheitsforschung ist und bleibt die entscheidende Grundlage für den medizinischen Fortschritt.

Dr. Michael Meister

Sabine Maur

Warum so unentspannt?

Die dringend notwendige Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung steht an. Vom Berufsstand nachdrücklich begrüßt, hören sich die ärztlichen Wortmeldungen aus den letzten Monaten dazu folgendermaßen an: „völlig verkorkste Reform“, „Schrumpf-Ausbildung, „darf niemals auf Patienten losgelassen werden“, „Rückkehr zu Bader-Chirurgen oder Dentisten in der mittelalterlichen Ständegesellschaft“, „Barfußärzte für die Seele“ „Etikettenschwindel“.

Sabine Maur

Dr. Gerald Gaß

Gegen die Misstrauenskultur

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Abrechnungswesens im Gesundheitswesen und der dahinterstehenden Reform des Medizinischen Dienstes wurden durch den Gesetzgeber Weichen gestellt, um die zum Teil willkürliche Prüfungspraxis aufzulösen. Es besteht die Chance tatsächlich eine andere, fairere Situation herstellen zu können und den Medizinischen Dienst wieder zu dem zu machen, was er eigentlich sein soll: Ein Medizinischer Dienst und kein Wettbewerbsinstrument der Kassen.

Dr. Gerald Gaß


Ulrich Weigeldt

In der Hausarztpraxis braucht es keinen Physician Assistant

In Zeiten, in denen der Bedarf nach Hausärztinnen und Hausärzten immer weiter steigt, ist es ein gutes Zeichen, wenn sich Selbstverwaltung und Politik Gedanken über die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung machen und diese Maßnahmen dann auch gezielt umsetzen. Aktuelle Beispiele sind etwa die Fortgeltungsklausel für die Hausarztzentrierte Versorgung, die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen oder auch die neue Bedarfsplanung des G-BA. Ärgerlich ist dagegen, wenn der oft ausgerufene „Hausärztemangel“ als Grund herangezogen wird, um Konzepte zu bewerben, die letztlich mehr schaden als nutzen.

Ulrich Weigeldt



Dr. Markus Frick

Kurzfristiger Wechsel der Vergleichstherapie forciert prozedurale Unfairness im AMNOG

Im Kern besticht das AMNOG durch seine Einfachheit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt die Vergleichstherapie vor und der Hersteller muss belegen, dass das neue Arzneimittel dieser überlegen ist. Andernfalls steht am Ende nur ein Betrag, der laut Gesetz nicht zu höheren Kosten führen soll, als die Vergleichstherapie.

Dr. Markus Frick


Dr. Josef Düllings

Ambulante Notfallversorgung – was ist zu tun?

Seit Jahren ist bekannt, dass die Zahl der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen der Klinken steigt. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl teilweise verdoppelt. Heute versorgen die Krankenhäuser mehr ambulante Notfälle als die niedergelassenen Ärzte. Die Vergütungen dafür werden aber von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen ohne Beteiligung der Krankenhäuser vereinbart. In der ambulanten Notfallversorgung am Krankenhaus besteht eine Unterfinanzierung von über einer Milliarde Euro pro Jahr.

Dr. Josef Düllings


Dirk Engelmann
Dr. Matthias Gruhl

Das „Hamburger Modell“ für eine pauschalierte Beihilfe ist erfolgreich gestartet – ein Statusbericht

Die Einführung des „Hamburger Modells“ im vergangenen Jahr hat ein breites mediales Echo gefunden. Deutschlandweit wurde die sozialpolitische Innovation aus Hamburg beachtet, gelobt und ebenso kritisch begleitet. Während manche Beobachter den Durchbruch zur Bürgerversicherung diagnostizierten, wähnten andere, dass Hamburg die Axt an die Beihilfe und die PKV lege. Keines von beidem trifft zu! Die ideologisch überhöhte und ritualisierte Diskussion spiegelt mitnichten das wider, worum es geht: Endlich eine echte Wahlfreiheit auch für Beamtinnen und Beamte zu schaffen und die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für sie und für den Beihilfeträger verfügbar zu machen.

Dirk Engelmann, Dr. Matthias Gruhl


Dr. Georg Nüßlein

„Sich zu Lebzeiten für die Organspende bereitzuerklären, ist für mich ein Akt der Nächstenliebe“

Ohne eine doppelte Widerspruchslösung, dieser festen Überzeugung bin ich, werden wir die Kluft zwischen der Zahl der Organspender und der Zahl der Menschen, die dringend auf ein neues Organ angewiesen sind, nicht verringern.

Dr. Georg Nüßlein

Dr. Hanne Horvath

Es fehlt an System

Beim Thema Digitalisierung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch hinten. Vorbilder sind schnell genannt, wie Estland. Doch machen wir uns nichts vor: Der Staat hat gerade mal 1,3 Millionen Einwohner, das macht Vieles einfacher. Dennoch hinkt Deutschland der Entwicklung hinterher und nimmt für die Digitalisierung zu wenig Geld in die Hand.

Dr. Hanne Horvath

Anders Fogstrup

GSAV-Entwurf unter wissenschaftlichen und ökonomischen Aspekten optimieren

Der aktuelle Kabinettsentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht „zur Förderung der Verordnung und Abgabe von Biosimilars“ u.a. auch eine automatische Austauschbarkeit in Apotheken von Biologika und Biosimilars nach einer Vorlaufzeit von drei Jahren vor (Aut-idem-Regelung vergleichbar Generika). Kriterien zur Austauschbarkeit soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes regeln. Innerhalb der drei Jahre sollen Erfahrungen und Erkenntnisse zur Austauschbarkeit sowie der Versorgungspraxis gesammelt und bewertet werden.

Anders Fogstrup