
Zugangssteuerung zur Psychotherapie: Dieser Protest hat sich gelohnt, aber an anderer Stelle geht er weiter
Dieser Kampf war erfolgreich: Der Paragraf 92 Absatz 6a Sozialgesetzbuch (SGB) V im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist gestrichen. Die geplante Regelung, mit der eine vorgeschaltete Stelle, in der Indikation und Dringlichkeit der Behandlung psychisch kranker Menschen geprüft werden sollte, ist nicht mehr Bestandteilt des TSVG. Mit der heutigen Verabschiedung des TSVG im Bundestag ist das endlich amtlich. Jedoch geht unser Protest weiter.
Ariadne Sartorius












