
Die Gesundheits-Nina
Am 30. August 2023 beschloss das Bundeskabinett Karl Lauterbachs Gesetzentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) – der Startschuss für die parlamentarischen Beratungen. Die Nutzung von Gesundheitsdaten soll auf neue Füße gestellt werden. Unter anderem sollen Kranken- und Pflegekassen „ihre eigenen Daten“ nutzen können, um Versicherte individuell „auf die Ergebnisse dieser Auswertung über Gesundheitsrisiken“ hinzuweisen – zum „Gesundheitsschutz“ und „zur Verbesserung der Versorgung“. So sieht es ein neuer Paragraph 25b im SGB V vor. Abgesehen von ihrer beklagenswerten handwerklichen Ausgestaltung markiert die vorgeschlagene Regelung den vorläufigen Tiefpunkt bzgl. Evidenzbasierung und Patientensouveränität im deutschen Gesundheitssystem.
Prof. Dr. Jürgen Windeler









