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Trends

Pia Maier

Höchstbeträge für DiGA

Seit Oktober 2020 können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), also digitale Medizinprodukte, die das BfArM geprüft und gelistet hat, von Ärztinnen und Ärzten zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. DiGA haben vor der Listung ihren positiven Versorgungseffekt nachgewiesen, oder tun dies auf einer aussichtsreichen Grundlage im ersten Jahr der Zulassung. Ab dem 13. Monat gilt ein Vergütungsbetrag – ein verhandelter Preis zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband (GKV-SV).

Pia Maier


Dr. Robert Paquet © Foto: Cordia Schlegelmilch, © Robert Paquet
© Foto: Cordia Schlegelmilch, © Robert Paquet

Die unendliche Geschichte zum RSA

Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vom 22. März 2020 schien das jahrelange Hickhack zwischen den Kassen(arten) um den RSA beendet zu sein. Durch die Ergänzung der vollständigen Morbiditätsorientierung mit mehreren Kompromiss-Elementen (Regionalkomponente, Risikopool, Manipulationsbremse etc.) wurde ein fairer Ausgleich angestrebt. Doch im Untergrund rumort es weiter. Zum Beispiel bemühen sich die AOKen, die durch die Regionalkomponente belastet werden, um deren Abschaffung etc. Aber auch jenseits der Revisionsbemühungen zum FKG gibt es zunehmende Unsicherheiten. Vor allem die sogenannte Manipulationsbremse erschwert die mittelfristige Finanzplanung. Und dann kommt auch noch der Einfluss von Corona hinzu.

Dr. Robert Paquet

Benjamin Berndt

Wartung des Morbi-RSA im laufenden Betrieb

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) gilt als technischer Kern des Wettbewerbssystems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – meist unsichtbar, kompliziert, unabdingbar und als kassenspezifisches Spezialthema ein wenig außerhalb des üblichen gesundheitspolitischen Diskurses. Er rückt meist nur in den Fokus, wenn der sonst so gut geölte Apparat der Krankenkassen nicht so läuft wie erhofft.

Dipl.-Pol. Benjamin Berndt

Pia Maier

Verhandeln mit der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt nun vor, und damit sind die Details der Verhandlungen der Vergütung mit den Kassen gesetzt. Der Kern der Vereinbarung ist die Frage, woran der Vergütungsbetrag bemessen wird. Die Rahmenvereinbarung gibt hier wenig vor, die Richtung jedoch ist klar: Es geht um Evidenz.

Pia Maier


Dr. Michael Sander

Ökosystem Gesundheit 2.€

„Wer zahlt bestimmt.“ In der ersten Runde der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft hat in dieser Legislaturperiode sehr wirkungsvoll die Politik bestimmt, wo und wie es lang geht – und dafür auch gezahlt. Diese (Anschub-)Finanzierung muss in den nächsten Runden in eine Eigendynamik münden. Welche Treiber kommen dafür in Frage? Entwickelt sich aktuell ein Szenario in der Digitalisierung für das Ökosystem Gesundheit, das gar nicht so vorteilhaft ausfallen könnte? Es ist im Wahljahr genau die richtige Zeit, Fragen zu stellen und mögliche Antworten zu skizzieren, damit wir Richtung und Finanzierung der Digitalisierung selbst (mit-)bestimmen. Sonst laufen wir Gefahr, von der Macht des technologisch und kapitalmäßig Faktischen bestimmt zu werden.

Dr. Michael Sander


Andreas Kaiserauer
Dr. Holger Pressel

Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz

Würde man Beschäftigte fragen, was sie mit den Begriffen „Betriebliche Gesundheitsförderung“ und „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ verbinden, so würden die Antworten wahrscheinlich „Gesunde Mittagspause“, „Rückenschule“, „Laufgruppen“, „Yogakurse“ und „Achtsamkeitstrainings“ oder so ähnlich lauten. Seit März 2020 würden einige Menschen bei diesen Begriffen vermutlich auch an die Unterweisung in und die Umsetzung der Hygienemaßnahmen („AHA-Regeln“) im Betrieb denken. [1]

Andreas Kaiserauer, Dr. Holger Pressel


Daniel Cardinal © Andreas Friese
© Andreas Friese
Dorothee Meusch

Was kommt? Was geht? Was bleibt?

„Never waste a good crisis“ – dieser Satz von Winston Churchill von vor gut 75 Jahren hat durch das Coronavirus neue Aktualität erlangt. Die Covid-19-Pandemie hat in Deutschland schon mehr als 45.000 Menschenleben gefordert, für Millionen Menschen ist Kurzarbeit derzeit Alltag und unzählige Existenzen sind bedroht – ein menschliches und ökonomisches Desaster. Der Blick in die Zukunft liegt nicht frei, zu ungewiss sind die mittel- und langfristigen Auswirkungen, die die Corona-Krise auf unsere Gesellschaft in all ihren Facetten hat. Dies ist die Stunde von Unternehmen, die es sich zur Aufgabe machen, die Pandemie auch als Beschleuniger begreifen und aktiv nutzen, um Entwicklungen voranzutreiben. Daher wollen wir es an dieser Stelle trotz aller Unwägbarkeiten wagen, mit Blick auf das deutsche Gesundheitssystem erste Antworten zu skizzieren auf die Fragen „Was kommt? Was geht? Was bleibt?“.

Daniel Cardinal, Dorothee Meusch


Pia Maier

Droht das Aus vor dem Durchstarten?

Digitale Gesundheitsanwendungen, also Apps auf Rezept, können seit Oktober verordnet werden. Mit der Einführung der DiGA hat der Gesetzgeber die finanziellen Rahmenbedingungen gleich stark eingeschränkt: Wie bei neuen Arzneimitteln müssen die Hersteller einen Vergütungsbetrag mit den Krankenkassen aushandeln, der ab dem 13. Monat greift. Zusätzlich wurde gleich noch ein weiteres Instrument angeboten: Höchstbeträge für die ersten zwölf Monate. Diese können von den Partnern der Rahmenvereinbarung, also vom GKV-Spitzenverband und den Herstellerverbänden, in eben jener Rahmenvereinbarung geregelt werden. Können. Müssen nicht. Es stellt sich die Frage, ob die Höchstbeträge für die DiGA das Aus bedeuten, bevor sie richtig durchstarten konnten. Vor allem technisch hochentwickelte DiGA, die mehr sind, als die Übersetzung analoger Instrumente in digitale Formen, drohen dabei nicht angemessen finanziert zu werden. Der Beitrag zeigt mögliche Gestaltungen eines Höchstbetragssystems für DiGA auf (siehe auch Observer Gesundheit „Was dürfen DiGA kosten?“) .

Pia Maier


Markus Bazan
Dr. Martin Biller

Welcher Test nutzt wann?

Für viele Menschen läuft die Covid-19-Infektion asymptomatisch, das heißt unbemerkt und in vielen Fällen unentdeckt ab. Eine Studie der Universität München beziffert nun die Dunkelziffer für München während der ersten Infektionswelle. In den 3003 Haushalten mit 6117 Bewohnern in München haben sich bis Juni 2020 viermal mehr Menschen mit dem Coronavirus infiziert, als erfasst wurden. In einer Studie in Kupferzell wurden sechsmal mehr Fälle detektiert, als zuvor bekannt.[1,2]

Markus Bazan, Dr. Martin Biller


Dr. Alexander Schachinger

Der digitale Gesundheitsmarkt: Empirie als bittere Pille?

Der Durchbruch ist geschafft. Der digitale Gesundheitsmarkt erreicht eine kritische Masse an Nutzern von Digital-Health-Anwendungen. Haben Gesetzgeber und Selbstverwaltung also alles richtig gemacht? Der Blick auf die aktuelle Marktsituation und ihre Nachfrage- und Angebotsseite zeigt sowohl Hürden wie auch mögliche Lösungen auf. Die Analyse ist eine empirische Basis – eine noch viel zu selten genutzte Ressource für Entscheidungen.

Dr. Alexander Schachinger

Pia Maier

Was dürfen DiGA kosten?

Mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) entsteht ein neuer Leistungsbereich im Gesundheitswesen. Hier kann sich Kreativität entfalten und Innovation entstehen – jedenfalls, wenn die Rahmenbedingungen, deren Details gerade noch verhandelt werden, das zulassen. Wird es sich lohnen, in diesen neuen Bereich Zeit und Geld zu investieren? Das wird zum Teil von den Rahmenbedingungen abhängen, zum Teil hängt die Antwort auf diese Frage aber auch vom Produkt ab, das eine DiGA werden möchte. Der Beitrag klärt zunächst, was DiGA sind, wie sie auf den Markt kommen, welche DiGA mit einer vernünftigen Erstattung rechnen dürfen und beschreibt am Ende den aktuellen Umsetzungsstand.

Pia Maier

Dr. Björn Pfadenhauer
Ute Repschläger © Georg Lopata
© Georg Lopata

Deutliche Erhöhung der GKV-Sätze im Bereich der Physiotherapie notwendig

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) bringt das Dilemma deutlich zutage: Der Ertrag, den ein Praxisinhaber am Ende des Monats im Jahr 2018 durchschnittlich erzielte, lag weit unter einem angemessen Unternehmerlohn. Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen ermöglichte keine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung. Auf Basis des Gutachtens und unter Berücksichtigung der Vergütungs- und Kostenentwicklung der letzten Jahre fordert der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) deutliche Vergütungserhöhungen vom GKV-Spitzenverband. Die künftigen GKV-Preise müssen es möglich machen, sowohl den Ertrag der Praxisinhaber als auch das Gehalt der Angestellten auf ein leistungsgerechtes Niveau anzuheben.

Dr. Björn Pfadenhauer, Ute Repschläger