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Trends

Andreas Kaiserauer
Dr. Holger Pressel

Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz

Würde man Beschäftigte fragen, was sie mit den Begriffen „Betriebliche Gesundheitsförderung“ und „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ verbinden, so würden die Antworten wahrscheinlich „Gesunde Mittagspause“, „Rückenschule“, „Laufgruppen“, „Yogakurse“ und „Achtsamkeitstrainings“ oder so ähnlich lauten. Seit März 2020 würden einige Menschen bei diesen Begriffen vermutlich auch an die Unterweisung in und die Umsetzung der Hygienemaßnahmen („AHA-Regeln“) im Betrieb denken. [1]

Andreas Kaiserauer, Dr. Holger Pressel


Daniel Cardinal
Dorothee Meusch

Was kommt? Was geht? Was bleibt?

„Never waste a good crisis“ – dieser Satz von Winston Churchill von vor gut 75 Jahren hat durch das Coronavirus neue Aktualität erlangt. Die Covid-19-Pandemie hat in Deutschland schon mehr als 45.000 Menschenleben gefordert, für Millionen Menschen ist Kurzarbeit derzeit Alltag und unzählige Existenzen sind bedroht – ein menschliches und ökonomisches Desaster. Der Blick in die Zukunft liegt nicht frei, zu ungewiss sind die mittel- und langfristigen Auswirkungen, die die Corona-Krise auf unsere Gesellschaft in all ihren Facetten hat. Dies ist die Stunde von Unternehmen, die es sich zur Aufgabe machen, die Pandemie auch als Beschleuniger begreifen und aktiv nutzen, um Entwicklungen voranzutreiben. Daher wollen wir es an dieser Stelle trotz aller Unwägbarkeiten wagen, mit Blick auf das deutsche Gesundheitssystem erste Antworten zu skizzieren auf die Fragen „Was kommt? Was geht? Was bleibt?“.

Daniel Cardinal, Dorothee Meusch

Pia Maier

Droht das Aus vor dem Durchstarten?

Digitale Gesundheitsanwendungen, also Apps auf Rezept, können seit Oktober verordnet werden. Mit der Einführung der DiGA hat der Gesetzgeber die finanziellen Rahmenbedingungen gleich stark eingeschränkt: Wie bei neuen Arzneimitteln müssen die Hersteller einen Vergütungsbetrag mit den Krankenkassen aushandeln, der ab dem 13. Monat greift. Zusätzlich wurde gleich noch ein weiteres Instrument angeboten: Höchstbeträge für die ersten zwölf Monate. Diese können von den Partnern der Rahmenvereinbarung, also vom GKV-Spitzenverband und den Herstellerverbänden, in eben jener Rahmenvereinbarung geregelt werden. Können. Müssen nicht. Es stellt sich die Frage, ob die Höchstbeträge für die DiGA das Aus bedeuten, bevor sie richtig durchstarten konnten. Vor allem technisch hochentwickelte DiGA, die mehr sind, als die Übersetzung analoger Instrumente in digitale Formen, drohen dabei nicht angemessen finanziert zu werden. Der Beitrag zeigt mögliche Gestaltungen eines Höchstbetragssystems für DiGA auf (siehe auch Observer Gesundheit „Was dürfen DiGA kosten?“) .

Pia Maier

Markus Bazan
Dr. Martin Biller

Welcher Test nutzt wann?

Für viele Menschen läuft die Covid-19-Infektion asymptomatisch, das heißt unbemerkt und in vielen Fällen unentdeckt ab. Eine Studie der Universität München beziffert nun die Dunkelziffer für München während der ersten Infektionswelle. In den 3003 Haushalten mit 6117 Bewohnern in München haben sich bis Juni 2020 viermal mehr Menschen mit dem Coronavirus infiziert, als erfasst wurden. In einer Studie in Kupferzell wurden sechsmal mehr Fälle detektiert, als zuvor bekannt.[1,2]

Markus Bazan, Dr. Martin Biller


Dr. Alexander Schachinger

Der digitale Gesundheitsmarkt: Empirie als bittere Pille?

Der Durchbruch ist geschafft. Der digitale Gesundheitsmarkt erreicht eine kritische Masse an Nutzern von Digital-Health-Anwendungen. Haben Gesetzgeber und Selbstverwaltung also alles richtig gemacht? Der Blick auf die aktuelle Marktsituation und ihre Nachfrage- und Angebotsseite zeigt sowohl Hürden wie auch mögliche Lösungen auf. Die Analyse ist eine empirische Basis – eine noch viel zu selten genutzte Ressource für Entscheidungen.

Dr. Alexander Schachinger


Pia Maier

Was dürfen DiGA kosten?

Mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) entsteht ein neuer Leistungsbereich im Gesundheitswesen. Hier kann sich Kreativität entfalten und Innovation entstehen – jedenfalls, wenn die Rahmenbedingungen, deren Details gerade noch verhandelt werden, das zulassen. Wird es sich lohnen, in diesen neuen Bereich Zeit und Geld zu investieren? Das wird zum Teil von den Rahmenbedingungen abhängen, zum Teil hängt die Antwort auf diese Frage aber auch vom Produkt ab, das eine DiGA werden möchte. Der Beitrag klärt zunächst, was DiGA sind, wie sie auf den Markt kommen, welche DiGA mit einer vernünftigen Erstattung rechnen dürfen und beschreibt am Ende den aktuellen Umsetzungsstand.

Pia Maier


Dr. Björn Pfadenhauer
Ute Repschläger

Deutliche Erhöhung der GKV-Sätze im Bereich der Physiotherapie notwendig

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) bringt das Dilemma deutlich zutage: Der Ertrag, den ein Praxisinhaber am Ende des Monats im Jahr 2018 durchschnittlich erzielte, lag weit unter einem angemessen Unternehmerlohn. Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen ermöglichte keine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung. Auf Basis des Gutachtens und unter Berücksichtigung der Vergütungs- und Kostenentwicklung der letzten Jahre fordert der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) deutliche Vergütungserhöhungen vom GKV-Spitzenverband. Die künftigen GKV-Preise müssen es möglich machen, sowohl den Ertrag der Praxisinhaber als auch das Gehalt der Angestellten auf ein leistungsgerechtes Niveau anzuheben.

Dr. Björn Pfadenhauer, Ute Repschläger


Pit Zimmermann

Krankenhausmanagement unter besonderen Umständen

Am 13. März 2020 tagte die Sonderbetriebsleitungssitzung des St. Vinzenz-Hospital zum ersten Mal zum Thema Covid-19 und beschäftigte sich intensiv damit, welche Konsequenzen die Corona-Pandemie für den Krankenhausalltag haben wird. Das Akademische Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln hat 370 Betten und ca. 1.000 Mitarbeiter. In den darauffolgenden Wochen traf sich die Sonderbetriebsleitung täglich, mittlerweile nur noch zweimal in der Woche. Die ersten Schritte, die besprochen wurden, waren: Wie kommunizieren wir intern und extern, was müssen wir machen, um dauerhaft handlungsfähig zu sein, wie schützen wir die Patienten und Mitarbeiter im Haus, und wie vermeiden wir Zustände, die uns aus den Nachbarländern bekannt waren.

Pit Zimmermann


Lauren F. Lyles-Stolz
Alpana Mair
Dr. h.c. Helmut Hildebrandt

Neue Rolle für Apotheker in integrierten regionalen Versorgungssystemen – das Potenzial ist groß

Die klassische Arbeitsteilung zwischen Pharmazie und Medizin bricht immer mehr auf, interprofessionelle Kooperationen nehmen zu. Diese Entwicklung ist ein internationaler Prozess, der sich in den kommenden Jahren weiter verstärken wird. Auch in Deutschland sollten wir das Potenzial nutzen. Denn gerade in regionalen, value-based orientierten Gesundheitsnetzwerken könnten Apotheker als „Medikamentenexperten“ eine wichtige Rolle übernehmen, zum Beispiel in der kontinuierlichen Begleitung chronisch kranker Patienten. Diese Abhandlung [1] beschreibt den Beitrag von Apothekern für die Optimierung der Gesundheitsversorgung in den USA und Schottland sowie die ersten Schritte zur Integration von Apothekern in die Organisation regionaler Versorgungsmodelle in Deutschland.

Lauren F. Lyles-Stolz, Alpana Mair, Dr. h. c. Helmut Hildebrandt


Dr. Hans-Christian Wirtz

„Der Koordinations- und Abstimmungsaufwand auf wissenschaftlicher, regulatorischer, staatlicher und finanzieller Ebene ist enorm"

Die Suche nach einem Impfstoff gegen das Corona-Virus läuft derzeit weltweit auf Hochtouren. Ende März gab Johnson & Johnson bekannt, 2021 eine Milliarde Impfdosen zur Verfügung zu stellen. In den USA ist der Gesundheitskonzern, zu dem auch das forschende Pharmaunternehmen Janssen zählt, in der gesundheitspolitischen Debatte deutlich präsenter als hierzulande. Das soll sich bald ändern, sagt Dr. Hans-Christian Wirtz, Leiter Government & Patient Affairs von Janssen Deutschland. Auch in Deutschland wolle Janssen sich künftig noch stärker einbringen: Als Hersteller von transformativen Therapien trage Janssen – gemeinsam mit den anderen Akteuren im Gesundheitssystem – die Verantwortung dafür, dass medizinische Innovationen auch zukünftig frühzeitig ins System und damit zu den Patienten gelange. Die Weiterentwicklung des bestehenden Systems hin zu einem konsequent patientenzentrierten System wolle Janssen proaktiv mitgestalten.

Dr. Hans-Christian Wirtz

Dr. Robert Paquet

Auslandsversicherte im Risikostrukturausgleich (RSA)

Die Auslandsversicherten nehmen im Risikostrukturausgleich (RSA) eine Sonderstellung ein. Die Bemessung der Zuweisungen für diese Personengruppe war seit Einführung des RSA umstritten. Das „normale“ prospektive Standardisierungsverfahren geht hier fehl, weil ihre Leistungskosten in fremden Gesundheitssystem entstehen, deren Strukturen und Preisgefüge sich erheblich von denen in Deutschland unterscheiden. Außerdem liegen nur bruchstückhafte Informationen zur ihrer Morbidität und den in Anspruch genommenen Leistungen vor. Das hat zu einer Reihe von Sonderregelungen im RSA für diese Versicherten geführt. Der Gesetzgeber hatte Datengrundlagen und Verfahren in einem ersten Gutachten noch einmal gründlich untersuchen lassen. In einem zweiten Gutachten wurde nun der damalige Lösungsvorschlag zur Umsetzungsreife weiterentwickelt: Die Gutachter empfehlen, das derzeit rein altersbasierte Zuweisungsverfahren (Kassen erhalten für ihre Auslandversicherten die durchschnittlichen Zuweisungen der Inlandsversicherten der gleichen Altersgruppe) auf ein rein länderbezogenes Zuweisungsverfahren (Kassen erhalten die durchschnittlichen Ausgaben der Versicherten des jeweiligen Landes als Zuweisung) gemäß Modellansatz 3 des Erstgutachtens umzustellen. Ein Ist-Ausgleich der Ausgaben der einzelnen Kassen wird nachdrücklich abgelehnt.

Dr. Robert Paquet

Dr. Robert Paquet

Krankengeld im Risikostrukturausgleich (RSA)

Wer geglaubt hätte, die Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den Krankenkassen wäre mit dem jüngst verabschiedeten GKV-Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) erst einmal zu einem Schlusspunkt gekommen, hat sich in jedem Fall getäuscht. Schon im FKG selbst wird der Beirat beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beauftragt, im Jahre 2023 erstens die Konstruktion und Wirksamkeit der sog. Manipulationsbremse zu überprüfen und zweitens die Umsetzung der Regionalkomponente zu evaluieren (§ 266 Abs. 10 SGB V). Aber nicht nur das. Schon seit längerer Zeit werden zwei aus der RSA-Reform des FKG abgetrennte Probleme bearbeitet, für die das damals noch als Bundesversicherungsamt (BVA) firmierende BAS zwei inzwischen vorliegende Gutachten vergeben hat. Es geht um die Form der Einbeziehung des Krankengeldes in den RSA und den Umgang mit den Zuweisungen für die Auslandsversicherten. Hier soll zunächst das Krankengeld-Gutachten (IGES 2019) betrachtet werden[1].

Dr. Robert Paquet