
Höchstbetrag und Schwellenwert für DiGA entschieden
Nach unzähligen Verhandlungsrunden sind nun alle preislichen Rahmenbedingungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) geklärt: die Bedingungen der Vergütungsbetragsverhandlungen, die Abschläge für Erprobungs-DiGA und nun eben auch die Höchstbeträge und der Schwellenwert, die ab 1. Oktober 2022 gelten werden.
Pia Maier







