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Trends

Prof. Roger Jaeckel

Die neue Welt der DiPAs

Durch die Konstruktion der digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) erhofft sich der Gesetzgeber, dass auch im Bereich der häuslichen Pflege die digitale Transformation Einzug hält und pflegebedürftige Personen von diesem technischen Wandel in ihrem Versorgungsalltag profitieren. Wie muss diese neue DiPA-Welt in Abgrenzung zu den bereits 2020 eingeführten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gesehen werden? Haben DiPAs das Potenzial, als Game Changer die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu revolutionieren, oder fallen sie gar hinter der Erwartungshaltung an DiGAs zurück?

Prof. Roger Jaeckel


Imen Urukova
Benjamin Berndt

Chancen und Limitationen der Vertragstransparenzstelle nach § 293a SGB V

Selektivverträge stehen zum Teil im Verdacht, Anreize zur Manipulation der Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu liefern. Um dem entgegenzuwirken, wurden mit der letzten RSA-Reform im März 2020 die gesetzlichen Voraussetzungen für ein zentrales Register zur Erfassung von Selektivverträgen geschaffen. Ziel der Vertragstransparenzstelle ist es, die Landschaft dieser Vertragsformen sowohl für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als auch für die Öffentlichkeit transparenter, nachvollziehbarer und informativer zu gestalten. Bereits sechs Monate nach Schaffung der Rechtsgrundlage ging die Basisausführung eines frei verfügbaren Online-Verzeichnisses auf der Website des BAS ans Netz und wurde nach dem ersten Betriebsjahr um verschiedene Vertragsangaben erweitert. Fast zwei Jahre Laufzeit markieren nun einen guten Zeitpunkt, um Struktur, Inhalt und Nutzeroberfläche dieses Werkzeugs etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, und mit den Zielvorgaben des Gesetzgebers abzugleichen.

Imen Urukova, Dipl.-Pol. Benjamin Berndt

Dr. Ines Niehaus

Statistiken im Gesundheitswesen: Gesundheitspersonalrechnung

Welche frei verfügbaren Datensätze über das deutsche Gesundheitswesen gibt es eigentlich, und wofür kann man diese verwenden? Mit den neuen Beiträgen zu Statistiken im Gesundheitswesen geben wir Antworten auf diese Fragen. Wir zeigen in unserer neuen, losen Serie ausgewählte Datensätze, geben Inspirationen für mögliche Datenauswertungen, decken Trends im Gesundheitswesen auf und eröffne n einen kurzen verständlichen Einblick in die statistische Erhebungsmethodik. Mit diesem Wissen ist es möglich, bei nächster Gelegenheit diese Datensätze für ausgewählte Fragestellungen zu nutzen. Heute: Gesundheitspersonalrechnung.

Dr. Ines Niehaus

Tessa Wolf

„Wir müssen Gesundheitsdaten nutzen und vernetzen können“

Rund 80 Prozent der Deutschen würden ihre Daten laut des Self Tracking Reports 2022 der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen. Dr. Alexander Schachinger vom Marktforschungsunternehmen EPatient Analytics hat diese wissenschaftliche Studie gemeinsam mit Prof. Dr. Sylvia Thun (Charité) und Prof. Dr. Klaus Hurrelmann (Hertie School Berlin) umgesetzt. Das Ergebnis ist erstaunlich angesichts der Tatsache, dass die deutsche Gesetzgebung das Sammeln von Patient:innendaten quasi unmöglich macht.

Tessa Wolf


Pia Maier

Höchstbetrag und Schwellenwert für DiGA entschieden

Nach unzähligen Verhandlungsrunden sind nun alle preislichen Rahmenbedingungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) geklärt: die Bedingungen der Vergütungsbetragsverhandlungen, die Abschläge für Erprobungs-DiGA und nun eben auch die Höchstbeträge und der Schwellenwert, die ab 1. Oktober 2022 gelten werden.

Pia Maier


Dr. Stephan Balling
Dr. Karen Wismann

AOP-Katalog – Krankenhäuser ohne Zentral-OP?

Das IGES-Gutachten zeigt das Ambulantisierungspotenzial in Krankenhäusern. Die Politik könnte versucht sein, angesichts knapper Kassen hier anzusetzen, um Effizienzreserven zu heben und Krankenkassengelder zu sparen. Wie Kliniken sich darauf vorbereiten.

Dr. Stephan Balling, Dr. Karen Wismann


Dr. Stephan Balling
Prof. Dr. Djordje Nikolic

Kräfte bündeln mit Shared Service Centern

Die Blattschmiedeameise darf man, wenn auch wenig bekannt, zu den bedeutendsten Tieren in tropischen Ländern zählen, genauso wie den Tiger. Was unterscheidet beide? Der Tiger als Großwildkatze kann gut alleine überleben, zumindest, wenn ihm der Mensch nicht zu nahekommt. Ameisen-Kolonien, deren Biomasse weltweit selbst die der acht Milliarden Menschen und erst recht jene der vom Aussterben bedrohten Tiger übersteigt, überleben nur dank Kooperation und Zusammenarbeit, dank einer komplexen Sozialstruktur.

Dr. Stephan Balling, Prof. Dr. Djordje Nikolic


Prof. Roger Jaeckel

Qualitätsverträge nach §110a SGB V

Im ersten Teil des Beitrags zu den Qualitätsverträgen nach §110a SGB V standen die Zielsetzung und Umsetzungshürden im Fokus. Der zweite Teil konzentriert sich auf konkrete Vorschläge zur Nutzung dieses Instruments zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung. Anhand von zwei Themenschwerpunkten wird aufgezeigt, wie Qualitätsverträge konkret dazu genutzt werden können, durch innovative und kreative Vergütungs- und Versorgungskonzepte die Behandlung von Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Prof. Roger Jaeckel


Torsten Strauß

Alternatives Erstattungsmodell für mehr soziale Teilhabe

In Deutschland leiden bis zu neun Millionen Menschen unter Inkontinenz. Für die Betroffenen bedeutet der unfreiwillige Harn- und Stuhlverlust eine schwerwiegende Einschränkung ihrer Lebensqualität. Neben den körperlichen Symptomen führen Angst, Unsicherheit und Scham nicht selten zu sozialem Rückzug und Isolation. Damit Menschen mit Inkontinenz eine diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann, benötigen sie eine auf ihren individuellen Bedarf abgestimmte, hochwertige Versorgung. Gemeinsam mit Experten aus Pflege und Gesundheitspolitik hat das Hygiene- und Gesundheitsunternehmen Essity dafür einen Vorschlag für eine alternative Bewertungsmethode erarbeitet.

Torsten Strauß


Prof. Roger Jaeckel

Qualitätsverträge nach §110a SGB V

Mit dem Instrument der Qualitätsverträge hat die Gesundheitspolitik bereits seit 2016 den Versuch unternommen, mittels selektiver Vertragsgestaltung zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern einen neuen Impuls zur Intensivierung des Versorgungswettbewerbs in der stationären Behandlung zu setzen. Was ist aus diesem qualitätsorientierten Steuerungsansatz zwischenzeitlich geworden und welche künftigen Perspektiven tun sich für die potenziellen Vertragspartner auf, eigene Akzente bei der Weiterentwicklung der Versorgungs- und Behandlungsqualität im Krankenhaus zu setzen? Mit zwei Teilbeiträgen wird diesen Fragen nachgegangen, wobei zunächst eine reformpolitische Rückschau erfolgt, unter welchen Vorgaben das Instrument der Qualitätsverträge entstanden ist und welche Gründe den bisherigen Umsetzungsstand kennzeichnen.

Prof. Roger Jaeckel

Dr. Robert Paquet © Foto: Cordia Schlegelmilch, © Robert Paquet
© Foto: Cordia Schlegelmilch, © Robert Paquet

Auf dem Weg in ein digitales Gesundheitswesen – Chancen und Hindernisse

Fast 400 Seiten dick mit 44 Beiträgen und 79 Autorinnen und Autoren. Das gibt ein „dickes Brett“. In der vergangenen Wahlperiode habe die Digitalisierung im Gesundheitswesen Fortschritte gemacht. „Zunehmend tut sich etwas!“ Vor allem die Plattformökonomie verändere die Rollenmodelle, Geschäftsprozesse und Wertschöpfungsketten im Gesundheitswesen. Darum müsse man sich kümmern. Das schreibt Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) und Herausgeber des Bandes „Gesundheit im Zeitalter der Plattformökonomie“ zur Begründung der Veröffentlichung. „Diese Zukunft gilt es zu gestalten und nicht zu erleiden.“ Diese Botschaft habe man den Autorinnen und Autoren des Bandes schon vor dem Schreiben mitgegeben (Vorwort S. V).

Dr. Robert Paquet

Thomas Meißner

Wieviel Markt braucht eine Tarifpflicht?

Von September 2022 an müssen alle Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten tarifgebunden bezahlen. Wird dem nicht nachgekommen, erhalten die Einrichtungen keinen Versorgungsvertrag mit der GKV – so ist es im Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen. Bis spätestens 31. März 2022 sind alle Pflegeeinrichtungen aufgefordert, den Landesverbänden der Pflegekassen mitzuteilen, ob von September an entweder ein Tarifvertrag, kirchliche Tarifverträge (AVR) oder die von den Landesverbänden veröffentlichten Durchschnittswerte für die Entlohnung der Mitarbeiter in Pflege und Betreuung maßgeblich sind. Was das für die Pflegeeinrichtungen und die Betreuung der Patienten bedeutet: ein Rück- bzw. Ausblick zum Thema.

Thomas Meißner