Gutes Geld für gute Leistung – das ist seit ein paar Jahren DAS Paradigma der Gesundheitspolitik. Und spätestens seit dem AMNOG (Arzneimittelmarkt- Neuordnungsgesetz) ist klar, was „gut“ ist: ein wissenschaftlich belegter Nutzen für den Patienten.
Eine älter werdende Bevölkerung, Multimorbidität und weniger medizinisches Fachpersonal, insbesondere Allgemeinmediziner, sind große Herausforderungen für die medizinische Versorgung: in Deutschland, wie auch in anderen Ländern. Eine besondere Rolle spielen dabei die Hausärzte als erste Ansprechpartner für die Patienten, die vor allem auf dem Land händeringend gesucht werden. Das Zauberwort der Bundesregierung heißt sektorenübergreifende Versorgung. Im September hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Mehr Zusammenarbeit und eine bessere Vernetzung unterschiedlicher Versorgungsbereiche sind das Ziel; Innovationen gefragt. In England ist vor drei Jahren ein solches innovatives Projekt für eine sektorenübergreifende Versorgung gestartet. Unter „Granta Medical Practices“ haben sich um die Region Cambridge vier Hausarztpraxen zusammengeschlossen und kooperieren mit Pflegediensten und einer Universitätsklinik. Ist ein solches Projekt auch für Deutschland denkbar? Ein Gespräch mit einem der Initiatoren des Projektes, Stefan Scholtes, Professor für Gesundheitsmanagement an der Judge Business School der Universität Cambridge.
„Pflegeeinrichtungen sollen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und Maßstäben geführt werden. Am Ende braucht jede Unternehmung, die sich im Wettbewerb bewähren soll, schwarze Zahlen. Das unternehmerische Risiko muss honoriert, Investitionen müssen gestemmt, Zukunftsplanung muss betrieben werden.“ [1] Diese Sätze stammen aus der Feder von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Doch wie soll das gelingen bei den gesetzlichen Vorgaben von tariflicher Bezahlung des Personals und ihrer Ausstattung, wachsenden Qualitätsanforderungen – und das alles bei keiner freien Preisbildung. Zwei Studien des Institutes für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft (IEGUS) über das unternehmerische Wagnis in der stationären und ambulanten Pflege haben versucht, Licht ins Dunkel unternehmerisches Risiko zu bringen und es zu bestimmen. [2]
Sind die märchenhaften Erfolge von Amazon, Google & Co auch im Gesundheitswesen möglich? Anders formuliert: Lassen sich Umsätze im Gesundheitswesen durch digitale Technik skalieren? Bei dieser Frage treffen gleich zwei reichlich unbestimmte Begriffe aufeinander. Zu „Skalierung“ finden sich verschiedene betriebswirtschaftliche Bedeutungen: Von „Wachstum“ über „starkes Wachstum“ bis hin zu „Wachstum, das nahezu ohne eine Erhöhung der Fixkosten möglich ist“.
Souverän ist, wer über hinreichend Daten verfügt und sie zu nutzen weiß. In sprachlicher (!) Anlehnung an den deutschen Staatsrechtler und Philosophen Carl Schmitt beschreibt dies das Grundgesetz des 21. Jahrhunderts. Die relevanten Player im Gesundheitswesen haben das inzwischen erkannt und ringen um ihre Souveränität, getrieben auch von der Sorge, dass die internationalen Datenkonzerne die neuen Souveräne werden können. Die Nutzung ihrer Daten ist für die Gesetzliche Krankenversicherung eine relevante Zukunftsfrage. Der nachfolgende Beitrag geht am Beispiel des Themas Marktzugang der Frage nach, welche Daten der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind und wie sie heute von wem auf welchen Wegen genutzt werden. Der Blick in das Regelungslabyrinth will auf das Potential der Daten aufmerksam machen und ist mit Frank Schirrmacher von der Demut geprägt: "Wir haben noch nicht einmal nur annähernd begriffen, was das Wesen der digitalen Welten ist, wie sie unsere alten Lebenswelten verändern, was sie mit uns und in unseren Köpfen machen."
Krankenhäuser bewegen sich in Deutschland traditionell in einem stark regulierten Markt mit einer Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften und einer ausgeprägten Überwachungssystematik seitens der Legislative. Wie ist aber beispielsweise der Mechanismus in einem staatlichen Gebilde, wie der Gesundheitsversorgung in Großbritannien? Wie ist er in der Schweiz? Was machen unsere französischen Nachbarn, die doch seit der Revolution den staatlichen Leitsatz „liberté, egalité, fraternité“, also vor allem auch „Freiheit“ und „Gleichheit“ als Maxime verfolgen? Diese Fragestellungen stehen auch für das Rechnungswesen eines Krankenhauses.
Wenn es um neue oder zusätzliche Leistungen im Gesundheitswesen geht, ist ziemlich schnell Konsens, dass „man“ sie haben will: Mehr Präsenzzeiten der Ärzte für die GKV-Versicherten, zahnärztliche High-End-Versorgung, umfangreiches Entlassmanagement der Krankenhäuser, das Handling der Rabattverträge durch die Apotheker, von der Pharmaindustrie innovative Arzneimittel mit hohem Zusatznutzen, mehr Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege und natürlich die alsbaldige durchgehende Digitalisierung aller Daseinsbereiche des Gesundheitswesens sind nur einige Beispiele. Doch wenn es um die Vergütung solch neuer und zusätzlicher Leistungen geht, werden die Lippen meist schmal: Das gängige Toleranzspektrum in Krankenkassen, Medien und Politik reicht dann von: „Das ist doch alles schon in die bisherigen Honorare eingepreist“ bis zu: „Wir akzeptieren maximal die Erstattung notwendiger Kosten.“ Anders gesagt: Kostenerstattung geht, wenn auch am liebsten nur teilweise. Aber: Gewinne für Heilberufler? Nö! Sie sind im Gesundheitswesen offenbar bei vielen Diskutanten zu einem Tabu geworden. Brechen wir es auf, sprechen wir es an!
Mehr Stellen, mehr Wertschätzung, Unterstützung aus dem Ausland, kein Schulgeld für die Ausbildung – die Vorschläge, um zusätzliche Pflegefachkräfte zu gewinnen, sind vielfältig. Die Bundesregierung lässt nichts unversucht, um das Problem Pflege in den Griff zu bekommen. Für Thomas Meißner, Vorstand im AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), Mitglied im Deutschen Pflegerat sowie Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes, sind die Maßnahmen zu unkonkret. Kurzfristige Abhilfe könnten Steuerfreibeiträge für jene Pflegekräfte bringen, die unmittelbar die Patienten pflegen. Die bessere Bezahlung der Pflegekräfte hat oberste Priorität und sie ist eine hoheitliche Aufgabe.
Die Pflege wird zunehmend mehr zu einer bedeutenden Ressource in der Gesundheitsversorgung. Der rasante medizinische und technische Fortschritt, die zunehmende Komplexität der Therapien, die demografische Entwicklung und auch gesellschaftliche Veränderungen tragen dazu bei, dass der Bedarf an Pflege steigt. Gleichzeitig sind die finanziellen Mittel begrenzt. In diesem Spannungsfeld gilt es die Qualität der pflegerischen Versorgung sicherzustellen und die Patientensicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten.
Mit dem Paradigmenwechsel hin zu einer evidenzbasierten Medizin hat sich der Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt (und den Geldtöpfen der GKV) verändert. Die neuen Hürden haben dazu geführt, dass sich die Bewältigung der entsprechenden Verfahren („Market Access“) zu einer Schlüsselqualifikation in vielen Bereichen entwickelt hat. Ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Erst kürzlich hat der GKV-Spitzenverband die Einführung eines neuen DMP (Herzinsuffizienz) im G-BA abgelehnt; Doris Pfeiffer erklärte hierzu, das vorgesehene Case Management müsse zunächst als Methode bewertet werden. Auch wenn die Ablehnung der Kassenbank von den anderen G-BA-Mitgliedern überstimmt wurde, ist damit endgültig klar: Keine noch so vernünftig erscheinende Maßnahme kann mehr sicher sein vor der Forderung nach einem wissenschaftlichen Beleg des Nutzens. Und das Beispiel Case Management zeigt auch: Mittelfristig dürften neben Industrie und Ärzten auch die anderen Gesundheitsberufe betroffen sein. Wer neue, zusätzliche Leistungen einführen (und abrechnen) will, braucht entsprechende Expertise. Seit Kurzem gibt es hierzu ein neues Buch: „ Innovative Gesundheitsversorgung und Market Access “; es verspricht „Beiträge für Entscheider und Akteure“. [1] Da stellt sich die Frage: Was enthält es und wer kann davon profitieren?
Im Krankenhaus-Report 2018 zum Thema „Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit“ bringt der Magdeburger Versorgungsforscher und Public Health Experte Prof. Bernt Peter Robra Erwartungen an Planungssysteme auf den Punkt: „Wenn ein medizinisch zu versorgender Bedarf nicht ´exogen` vorgegeben ist, sondern im Gesundheitswesen selbst gestaltet wird, zudem auf den dargestellten Ebenen mit unterschiedlichen Zielen und Mitteln, erscheint es vergeblich, ´Versorgungsbedarf` punktgenau messen zu wollen, um daraus den benötigten Leistungsmix und sekundär die für eine wirtschaftliche Leistungserbringung nötigen Kapazitäten herzuleiten. ‚Bedarfsplanung‘, treffender wohl ´Bedarfsmanagement`, wird vielmehr ein iterativer, offener Lern- und Entwicklungs- und Systemgestaltungsprozess. Das heißt nicht, auf evidenzbasierte, gesellschaftlichen Erwartungen standhaltenden und nachhaltig finanzierte, d.h. normative Versorgungsziele zu verzichten“ (Robra und Spura 2018).
Dringend mehr Menschen in den Pflegeberuf bringen. Das forderte Nicole Westig, MdB und Sprecherin für Pflegepolitik der FDP-Fraktion, in ihrem Observer-Gesundheit-Kommentar vom 8. März 2018. Doch die zentrale Frage ist, wie die Arbeitsbedingungen in der Pflege attraktiver gestaltet werden können. Eine intensivierte und evidenzbasierte Betriebliche Gesundheitsförderung würde einen wertvollen Beitrag leisten.