Bis 2021 soll jeder Versicherte in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA) haben, so sieht es das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz vor. Dass eine fortgeschrittene ePA Leben retten kann, hat jetzt eine US-amerikanische Studie nachgewiesen. Patientensicherheitsbezogene Ereignisse, wie bspw. Medikationsfehler oder Stürze, gehen um 17,5 Prozent zurück.
Souverän ist, wer über hinreichend Daten verfügt und sie zu nutzen weiß. In sprachlicher (!) Anlehnung an den deutschen Staatsrechtler und Philosophen Carl Schmitt beschreibt dies das Grundgesetz des 21. Jahrhunderts. Die relevanten Player im Gesundheitswesen haben das inzwischen erkannt und ringen um ihre Souveränität, getrieben auch von der Sorge, dass die internationalen Datenkonzerne die neuen Souveräne werden können. Die Nutzung ihrer Daten ist für die Gesetzliche Krankenversicherung eine relevante Zukunftsfrage. Der nachfolgende Beitrag geht am Beispiel des Themas Marktzugang der Frage nach, welche Daten der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind und wie sie heute von wem auf welchen Wegen genutzt werden. Der Blick in das Regelungslabyrinth will auf das Potential der Daten aufmerksam machen und ist mit Frank Schirrmacher von der Demut geprägt: "Wir haben noch nicht einmal nur annähernd begriffen, was das Wesen der digitalen Welten ist, wie sie unsere alten Lebenswelten verändern, was sie mit uns und in unseren Köpfen machen."
Krankenhäuser bewegen sich in Deutschland traditionell in einem stark regulierten Markt mit einer Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften und einer ausgeprägten Überwachungssystematik seitens der Legislative. Wie ist aber beispielsweise der Mechanismus in einem staatlichen Gebilde, wie der Gesundheitsversorgung in Großbritannien? Wie ist er in der Schweiz? Was machen unsere französischen Nachbarn, die doch seit der Revolution den staatlichen Leitsatz „liberté, egalité, fraternité“, also vor allem auch „Freiheit“ und „Gleichheit“ als Maxime verfolgen? Diese Fragestellungen stehen auch für das Rechnungswesen eines Krankenhauses.
Wenn es um neue oder zusätzliche Leistungen im Gesundheitswesen geht, ist ziemlich schnell Konsens, dass „man“ sie haben will: Mehr Präsenzzeiten der Ärzte für die GKV-Versicherten, zahnärztliche High-End-Versorgung, umfangreiches Entlassmanagement der Krankenhäuser, das Handling der Rabattverträge durch die Apotheker, von der Pharmaindustrie innovative Arzneimittel mit hohem Zusatznutzen, mehr Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege und natürlich die alsbaldige durchgehende Digitalisierung aller Daseinsbereiche des Gesundheitswesens sind nur einige Beispiele. Doch wenn es um die Vergütung solch neuer und zusätzlicher Leistungen geht, werden die Lippen meist schmal: Das gängige Toleranzspektrum in Krankenkassen, Medien und Politik reicht dann von: „Das ist doch alles schon in die bisherigen Honorare eingepreist“ bis zu: „Wir akzeptieren maximal die Erstattung notwendiger Kosten.“ Anders gesagt: Kostenerstattung geht, wenn auch am liebsten nur teilweise. Aber: Gewinne für Heilberufler? Nö! Sie sind im Gesundheitswesen offenbar bei vielen Diskutanten zu einem Tabu geworden. Brechen wir es auf, sprechen wir es an!
Schnellere Termine beim niedergelassenen Arzt, kürzere Wartezeiten in der Praxis – Probleme, die in Deutschland ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda stehen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu sind dürftig. Jetzt bringt eine US-amerikanische Studie [1] mehr Licht ins Dunkel. Ergebnis einer dezidierten Online-Befragung von 1.155 Personen: Frauen wollen eher von ihrem eigenen Arzt behandelt werden und zwar schnell. Männer sind auch mit einem alternativen Arzt zufrieden, pochen jedoch ebenso auf kurze Wartezeiten bis zum Termin. US-amerikanische Patienten sind zudem bereit, für einen schnelleren Termin zu zahlen. Für die Terminkoordination in Arztpraxen gibt es demnach keine Lösung von der Stange.
Mehr Stellen, mehr Wertschätzung, Unterstützung aus dem Ausland, kein Schulgeld für die Ausbildung – die Vorschläge, um zusätzliche Pflegefachkräfte zu gewinnen, sind vielfältig. Die Bundesregierung lässt nichts unversucht, um das Problem Pflege in den Griff zu bekommen. Für Thomas Meißner, Vorstand im AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), Mitglied im Deutschen Pflegerat sowie Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes, sind die Maßnahmen zu unkonkret. Kurzfristige Abhilfe könnten Steuerfreibeiträge für jene Pflegekräfte bringen, die unmittelbar die Patienten pflegen. Die bessere Bezahlung der Pflegekräfte hat oberste Priorität und sie ist eine hoheitliche Aufgabe.
Des einen Freud, des anderen Leid: Ein gesetzliches Verbot, Pflegefachkräfte zu Überstunden zu verpflichten, soll diese entlasten, scheint allerdings negative Folgen für die Bewohner in Pflegeheimen zu haben. Eine Studie[1] mit Daten aus den Jahren 2004 bis 2012 liefert erstmalig empirische Evidenz auf Pflegeheimebene zu den Auswirkungen des in einigen US-Bundesstaaten verabschiedeten Überstundengesetzes, wonach Gesundheitseinrichtungen nicht mehr von ihren Pflegefachkräften verlangen dürfen, über die reguläre, geplante Arbeitszeit hinaus zu arbeiten – ausgenommen ist der Notfall. Ergebnis der Untersuchung ist eine verringerte Servicequalität in Pflegeheimen.
Die Pflege wird zunehmend mehr zu einer bedeutenden Ressource in der Gesundheitsversorgung. Der rasante medizinische und technische Fortschritt, die zunehmende Komplexität der Therapien, die demografische Entwicklung und auch gesellschaftliche Veränderungen tragen dazu bei, dass der Bedarf an Pflege steigt. Gleichzeitig sind die finanziellen Mittel begrenzt. In diesem Spannungsfeld gilt es die Qualität der pflegerischen Versorgung sicherzustellen und die Patientensicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten.
Unabhängig von individuellen, patientenbezogenen Faktoren scheint das behandelnde Krankenhaus zum Risiko einer außerplanmäßigen Wiedereinweisung beizutragen. Das ist das Ergebnis einer neuen US-amerikanischen Studie [1] , die auf einem Datensatz, der mehr als 4,6 Millionen Patienten umfasst, basiert. Danach erweist es sich als eher wahrscheinlich, dass derselbe Patient innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung erneut ins Krankenhaus eingewiesen wird, wenn die Behandlung in einem Krankenhaus mit allgemein höheren Wiedereinweisungsraten als in einem Krankenhaus mit allgemein niedrigeren Wiedereinweisungsraten erfolgt ist.
Mit dem Paradigmenwechsel hin zu einer evidenzbasierten Medizin hat sich der Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt (und den Geldtöpfen der GKV) verändert. Die neuen Hürden haben dazu geführt, dass sich die Bewältigung der entsprechenden Verfahren („Market Access“) zu einer Schlüsselqualifikation in vielen Bereichen entwickelt hat. Ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Erst kürzlich hat der GKV-Spitzenverband die Einführung eines neuen DMP (Herzinsuffizienz) im G-BA abgelehnt; Doris Pfeiffer erklärte hierzu, das vorgesehene Case Management müsse zunächst als Methode bewertet werden. Auch wenn die Ablehnung der Kassenbank von den anderen G-BA-Mitgliedern überstimmt wurde, ist damit endgültig klar: Keine noch so vernünftig erscheinende Maßnahme kann mehr sicher sein vor der Forderung nach einem wissenschaftlichen Beleg des Nutzens. Und das Beispiel Case Management zeigt auch: Mittelfristig dürften neben Industrie und Ärzten auch die anderen Gesundheitsberufe betroffen sein. Wer neue, zusätzliche Leistungen einführen (und abrechnen) will, braucht entsprechende Expertise. Seit Kurzem gibt es hierzu ein neues Buch: „ Innovative Gesundheitsversorgung und Market Access “; es verspricht „Beiträge für Entscheider und Akteure“. [1] Da stellt sich die Frage: Was enthält es und wer kann davon profitieren?
Im Krankenhaus-Report 2018 zum Thema „Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit“ bringt der Magdeburger Versorgungsforscher und Public Health Experte Prof. Bernt Peter Robra Erwartungen an Planungssysteme auf den Punkt: „Wenn ein medizinisch zu versorgender Bedarf nicht ´exogen` vorgegeben ist, sondern im Gesundheitswesen selbst gestaltet wird, zudem auf den dargestellten Ebenen mit unterschiedlichen Zielen und Mitteln, erscheint es vergeblich, ´Versorgungsbedarf` punktgenau messen zu wollen, um daraus den benötigten Leistungsmix und sekundär die für eine wirtschaftliche Leistungserbringung nötigen Kapazitäten herzuleiten. ‚Bedarfsplanung‘, treffender wohl ´Bedarfsmanagement`, wird vielmehr ein iterativer, offener Lern- und Entwicklungs- und Systemgestaltungsprozess. Das heißt nicht, auf evidenzbasierte, gesellschaftlichen Erwartungen standhaltenden und nachhaltig finanzierte, d.h. normative Versorgungsziele zu verzichten“ (Robra und Spura 2018).
Willkommen im Zeitalter des medizinischen Fortschritts und der Präzisionsmedizin! Neue Technologien ermöglichen die individuelle und zielgerichtete Behandlung von Patienten. Doch warum stehen die aktuellen Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen still und beruhen noch immer auf intuitiver Medizin? So ist das Allgemeinkrankenhaus seit jeher ein Haus für alles. In den verschiedenen, nach medizinischen Fachrichtungen organisierten Abteilungen werden sowohl Routine-, als auch Nicht-Routineleistungen durchgeführt. Die Behandlungsprozesse sind dabei grundverschieden zu organisieren und kaum miteinander zu vereinbaren. Damit stellt deren Koexistenz eine aus Managementsicht komplexe Herausforderung dar. Standardisierte Routineleistungen werden hierbei in einem kostenintensiven Umfeld angeboten und verbrauchen Ressourcen, die für die variierenden Anforderungen von Nicht-Routineleistungen notwendig sind. [1]