Management / Wissenschaft: Ein Blick über den Tellerrand bei eigenen IT-Investitionen lohnt sich!
Mit dem Terminservice-Gesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) seitens der Krankenkassen zum 1. Januar 2021 beschlossen. Gegenwärtig arbeiten die ambulanten Leistungserbringer sowie Kassen und gematik mit Hochdruck an der Umsetzung. Krankenhäuser sollen bis März 2021 verpflichtet werden, sich an der Telematikinfrastruktur zu beteiligen, so steht es im Entwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG). Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Abgesehen davon, dass der Patient davon langfristig profitieren soll, ist nicht klar, wie hoch die Ausgaben für die Krankenhäuser sein werden. Die Diskussion über die Effekte der ePA bzw. von elektronischen Patientenakten generell steht in Deutschland noch am Anfang. In einer Studie [1] aus den USA ist der Einfluss von IT-Investitionen auf die regionale Entwicklung von stationären Gesundheitskosten untersucht worden.




