
Management / Trends: Wieviel Markt braucht eine Tarifpflicht?
Von September 2022 an müssen alle Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten tarifgebunden bezahlen. Wird dem nicht nachgekommen, erhalten die Einrichtungen keinen Versorgungsvertrag mit der GKV – so ist es im Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen. Bis spätestens 31. März 2022 sind alle Pflegeeinrichtungen aufgefordert, den Landesverbänden der Pflegekassen mitzuteilen, ob von September an entweder ein Tarifvertrag, kirchliche Tarifverträge (AVR) oder die von den Landesverbänden veröffentlichten Durchschnittswerte für die Entlohnung der Mitarbeiter in Pflege und Betreuung maßgeblich sind. Was das für die Pflegeeinrichtungen und die Betreuung der Patienten bedeutet: ein Rück- bzw. Ausblick zum Thema.
Thomas Meißner







