
Management / Trends: Droht das Aus vor dem Durchstarten?
Digitale Gesundheitsanwendungen, also Apps auf Rezept, können seit Oktober verordnet werden. Mit der Einführung der DiGA hat der Gesetzgeber die finanziellen Rahmenbedingungen gleich stark eingeschränkt: Wie bei neuen Arzneimitteln müssen die Hersteller einen Vergütungsbetrag mit den Krankenkassen aushandeln, der ab dem 13. Monat greift. Zusätzlich wurde gleich noch ein weiteres Instrument angeboten: Höchstbeträge für die ersten zwölf Monate. Diese können von den Partnern der Rahmenvereinbarung, also vom GKV-Spitzenverband und den Herstellerverbänden, in eben jener Rahmenvereinbarung geregelt werden. Können. Müssen nicht. Es stellt sich die Frage, ob die Höchstbeträge für die DiGA das Aus bedeuten, bevor sie richtig durchstarten konnten. Vor allem technisch hochentwickelte DiGA, die mehr sind, als die Übersetzung analoger Instrumente in digitale Formen, drohen dabei nicht angemessen finanziert zu werden. Der Beitrag zeigt mögliche Gestaltungen eines Höchstbetragssystems für DiGA auf (siehe auch Observer Gesundheit „Was dürfen DiGA kosten?“) .
Pia Maier








