
Management / Trends: Auslandsversicherte im Risikostrukturausgleich (RSA)
Die Auslandsversicherten nehmen im Risikostrukturausgleich (RSA) eine Sonderstellung ein. Die Bemessung der Zuweisungen für diese Personengruppe war seit Einführung des RSA umstritten. Das „normale“ prospektive Standardisierungsverfahren geht hier fehl, weil ihre Leistungskosten in fremden Gesundheitssystem entstehen, deren Strukturen und Preisgefüge sich erheblich von denen in Deutschland unterscheiden. Außerdem liegen nur bruchstückhafte Informationen zur ihrer Morbidität und den in Anspruch genommenen Leistungen vor. Das hat zu einer Reihe von Sonderregelungen im RSA für diese Versicherten geführt. Der Gesetzgeber hatte Datengrundlagen und Verfahren in einem ersten Gutachten noch einmal gründlich untersuchen lassen. In einem zweiten Gutachten wurde nun der damalige Lösungsvorschlag zur Umsetzungsreife weiterentwickelt: Die Gutachter empfehlen, das derzeit rein altersbasierte Zuweisungsverfahren (Kassen erhalten für ihre Auslandversicherten die durchschnittlichen Zuweisungen der Inlandsversicherten der gleichen Altersgruppe) auf ein rein länderbezogenes Zuweisungsverfahren (Kassen erhalten die durchschnittlichen Ausgaben der Versicherten des jeweiligen Landes als Zuweisung) gemäß Modellansatz 3 des Erstgutachtens umzustellen. Ein Ist-Ausgleich der Ausgaben der einzelnen Kassen wird nachdrücklich abgelehnt.
Dr. Robert Paquet







