
Von digitaler Ertüchtigung, DiGA und vermeintlichen Analogien
Die Erbringung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als neue Leistung der GKV hat mittlerweile trotz teilweise widriger Voraussetzungen rechtlich umfassend Marktreife erlangt. Damit steht – theoretisch – dem Siegeszug der „Apps auf Rezept“ im ersten Gesundheitsmarkt sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei Ärztinnen und Ärzten nichts mehr im Weg. In welchem Umfang das Solidarsystem der GKV alsbald vermehrt für neue DiGA-Leistungen aus den Garagen von Startups oder den Digitallaboren von Big-Data-Unternehmen tatsächlich einzustehen hat, bleibt mindestens so lange höchst spekulativ, wie im System Dynamik und Beharrungstendenzen gleichermaßen wirkmächtig wahrnehmbar sind.
Dr. Christopher Hermann







