
Eiertänze, Widersprüche, und was wir schon alle wussten
Vor rund vier Wochen hat der Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seinen Bericht zur „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ vorgelegt[1]. Über die spröden Botschaften des „Executive Summary“ hinaus wurde öffentlich daraus bisher wenig zur Kenntnis genommen. Dabei sind die Klagen der Evaluationskommission über eine unzureichende Datenlage beim Pandemie-Monitoring bzw. ihre Vorschläge zu einem besseren Datenmanagement weitgehend Konsens, jedenfalls unter Fachleuten. Ob die Politik daraus irgendwelche Konsequenzen zieht, ist dagegen offen; sie lässt sich bekanntlich ungern auf der Basis harter Daten „evaluieren“. Dann hat sich die Kommission aber auch zum Thema Risikokommunikation geäußert und vollführt einen bemerkenswerten Eiertanz zwischen Alarmierung und Beruhigung der Bevölkerung.
Dr. Robert Paquet









