Der Referentenentwurf zielt auf eine klare Arbeitsteilung zwischen Akut- und Notfallversorgung. Dazu sollen zwei neue Arten von Institutionen geschaffen werden: Gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) der Rettungsleitstellen und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) der KVen und der Krankenhäuser.
Digitalisierung soll das zentrale Thema des ehrgeizigen Gesundheitsministers sein. Mit der „App auf Rezept“ hat das Ministerium hier erste öffentlichkeitswirksame Erfolge zu verzeichnen. Die Fachwelt konnte Jens Spahn aber trotz des großen Aktionismus noch nicht von einer Strategie überzeugen. Die Kommunikation des eigentlichen Profilierungsthemas Digitalisierung könnte für ihn zur politischen Schicksalsfrage werden.
Johanna Hornung, Lina Y. Iskandar, Prof. Dr. Nils C. Bandelow
Regelmäßig zum Jahreswechsel werden in der Publikumspresse die Beitragssätze der Kassen verglichen. Meist garniert mit der betulichen Warnung, man möge doch auch auf die Leistungsunterschiede achten. Tatsächlich dominiert im Wettbewerb der Kassen jedoch der Preis-Faktor. So sehr die Politiker das auch beklagen: Andere Wettbewerbsfelder wurden nicht eröffnet, und die Kassen wurden nicht gerade ermutigt, in diesem Bereich aktiv und kreativ zu werden. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die enorme Bedeutung der RSA-Reform im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG für die Kassen; sie schlägt unmittelbar auf die Beitragssätze durch. Mit der Dominanz des Preises stellt sich aber auch die Grundsatz-Frage nach dem Sinn des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn es keine nennenswerten Vertrags- und Leistungsunterschiede gibt, warum brauchen wir dann noch mehr als 100 Kassen, und was bedeuten ihre „Preissignale“?
In einem kürzlich vorgelegten Gutachten wird eine Bestandsaufnahme der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Dabei werden für die aktuelle Situation, aber auch für die Bedarfsprognose bis 2032 starke Anzeichen für Überkapazitäten und Qualitätsprobleme festgestellt. Empfohlen wird der Übergang zu einer leistungsorientierten Planung mit einer Vielzahl von Verhandlungsschritten und regulatorischen Maßnahmen. Die Gutachter unterschätzen allerdings die politischen Konflikte, die den strategischen Umbau der Planung begleiten würden. Es ist offen, ob die Kraft der Landesregierung für die Umsetzung dieses Projektes reichen wird.
Die Beauftragte für die Sozialwahlen, Rita Pawelski, und der vdek haben in den vergangenen Wochen mehrfach eine Reform der Vorschriften zur Sozialwahl gefordert. Dabei ging es insbesondere um die Ermöglichung von Online-Wahlen. Bei dieser Frage geht es verkleidet um die Kontroverse Urwahl-„Friedenswahl“, was das Interesse am Thema erklären mag. Dieser Aspekt wird jedoch von den Beteiligten weit überschätzt, wenn sie sich davon eine nachhaltige Revitalisierung der Selbstverwaltung erhoffen. Die Gründe für deren Schwäche liegen tiefer.
Außer einer Zuspitzung der Argumente hat die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 25. September zu den beiden Gesetzentwürfen keine Neuigkeiten gebracht: Die Kontroverse „Verpflichtung auf das Allgemeinwohl (mit kollektiver Solidarität) versus Selbstbestimmungsrecht auch über den Tod hinaus“ verschärft sich nicht nur im Ton. Dabei wird auch durch Medienartikel die Aufmerksamkeit zunehmend auf die Prozesse im Vorfeld der „Hirntod“-Feststellung gelenkt: Die Einleitung organprotektiver Maßnahmen determiniert den Prozess des Sterbens auch bei Hirn-Schwerstverletzten. Diese Weichenstellung wirft Fragen auf für die Gestaltung der Patientenverfügung, die Aufklärung der Betroffenen, die Rolle der Angehörigen und die Aufgabe der Transplantationsbeauftragten.
Selten zuvor hat ein Bundesgesundheitsminister das Amt so zur eigenen Profilierung genutzt, wie Jens Spahn. Schnellere Termine beim Arzt, längere Öffnungszeiten in der Praxis, mehr Pflegekräfte, Digitalisierung überall im Gesundheitswesen. Dank gut gefüllter Schatullen der Krankenkassen kann Spahn die Vorgaben des Koalitionsvertrags ohne Probleme umsetzen; packt gern einige Geschenke für Bürger, Pflegekräfte oder Krankenhäuser dazu. Geschickt verbindet er dies mit mehr Kompetenz für sein Ministerium. Und das im Eiltempo. Dafür greift Spahn – emotional und persönlich – vor allem populäre Themen auf; verbunden mit einer ausgeklügelten Kommunikationsstrategie. Die Bilanz der Großen Koalition im Bereich Gesundheit und Pflege ist weniger eine der Bundesregierung, als vielmehr eine von Jens Spahn. Dabei hat er den Gesundheits- und Pflegeteil in den Koalitionsgesprächen nicht einmal verhandelt.
In den vergangenen Wochen beschäftigten sich verschiedene Publikationen mit regionalen Unterschieden der Lebensverhältnisse in Deutschland. Dabei ging es auch um die Themen „Gesundheit und Pflege“. Die präsentierten empirischen Ergebnisse bieten nichts Neues und werden vom brancheninternen Niveau der Diskussion weit in den Schatten gestellt. Aber auch ihre jeweilige Interpretation und Bewertung zeigt sich sehr zurückhaltend, um nicht zu sagen flau: In ihrem Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung das Themenfeld „Gesundheit und Pflege“ sogar ganz ausgespart. Auch beim Risikostrukturausgleich (RSA) gibt es erhebliche, jedoch schwer erklärliche regionale Unterschiede. Dementsprechend tragen die Reformvorschläge dazu eher den Charakter politischer Kompromisse als konzeptionell überzeugender Lösungen. Das alles verweist auf grundlegende Schwierigkeiten: Aus Datenanalysen und Landkarten lassen sich nicht umstandslos politische Handlungsanweisungen ablesen. Die normativen Begriffe „gleichwertige Lebensverhältnisse“, „Daseinsvorsorge“ und „Mindeststandards“ etc. sind weitgehend offen. Es fehlt auch eine Diskussion zu ihrer politisch-pragmatischen Präzisierung. Schließlich ist oft unklar, wer zum Handeln verpflichtet bzw. berechtigt ist. Das institutionelle Gefüge erscheint (auch verfassungsrechtlich) nicht gerade förderlich für praktikable Lösungen zu sein.
Im Krankenhaus-Ratingreport (KRR), der im Mai beim Hauptstadtkongress vorgestellt wurde, zeigt sich einmal mehr das jammervolle Bild der stationären Versorgungslandschaft in Deutschland. Von einer entschiedenen Verbesserung der Lage sind wir weit entfernt. Auch die jüngst veröffentlichte Bertelsmann-Studie, die eine fundamentale Umorientierung der deutschen Krankenhauspolitik fordert, wird das bekannte Lamento kaum beenden: Vor allem die Landespolitiker wollen ihre Kliniken erhalten und bestenfalls homöopathische Veränderungen vornehmen. Gleichzeitig zeigt ein Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC das zunehmende Interesse von Private Equity Gesellschaften an der Beteiligung an bzw. dem Erwerb von deutschen Kliniken. Da es sich dabei nicht um philanthropische Unternehmungen handelt, stellt sich die Frage: Kann man mit Krankenhäusern Geld verdienen? Und wie geht das?
Die SPD stolpert gerade, die neue Spitze der Bundesärztekammer (BÄK) steht: Mit Dr. Klaus Reinhardt hat erstmals seit mehr als 40 Jahren wieder ein Niedergelassener das Amt des BÄK-Präsidenten übernommen. Gewählt wurde er vom 122. Deutschen Ärztetag (DÄT) in Münster. Das „Parlament der Ärzteschaft“ mit insgesamt 250 Abgeordneten aus 17 Ärztekammern debattierte über sich („Wenn die Arbeit Ärzte krank macht“), die anderen (vor allem die nach mehr Einfluss strebenden nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe), Modethemen („Klimawandel und Gesundheit“ wird ein Top-Thema im nächsten Jahr) und verabschiedete, wie jedes Jahr, eine Vielzahl von Anträgen – eine Analyse.
Mit seinem Gesetzentwurf will Minister Spahn aus Einrichtungen der Selbstverwaltung (faktisch) nachgeordnete Behörden der (Landes-)Ministerien machen. Beim Medizinischen Dienst Bund (MD Bund) will das Bundesministerium selbst die Macht übernehmen. Neben diesem politisch-organisatorischen Umbau wird die Prüfung der Krankenhausabrechnungen neu geregelt. Dabei fallen die veränderten Bestimmungen überwiegend zu Gunsten der Krankenhäuser aus. Vor dem Hintergrund, dass die Länder stets als Paten „ihrer“ Krankenhäuser gehandelt haben, drängt sich ein Verdacht auf: Macht ihnen Spahn mit seinem MDK-Reformgesetz ein Kompensationsangebot für die organisations- und aufsichtsrechtlichen Zumutungen des „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“?
Die Politik kämpft um mehr Spenderorgane und verspricht sich davon eine starke Hebelwirkung. Der Gesetzentwurf zur sog. „Widerspruchslösung“ will außerdem die bremsende Angehörigenentscheidung gegen eine Organentnahme zurückdrängen. Eine genauere Betrachtung des Spenderpotenzials zeigt jedoch, dass die Zahl der Organspender maximal um die Hälfte gesteigert werden kann. Die Möglichkeiten dazu liegen fast ausschließlich in der Betriebsorganisation der Kliniken mit Neurochirurgie. Das jüngst verabschiedete Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes setzt hier an der richtigen Stelle an. Die „Widerspruchslösung“ wird dagegen trotz ihres massiven Grundrechtseingriffs ihr Ziel verfehlen. Die Angehörigenentscheidung wird zwangsläufig die Regel bleiben. Gesetzliche Instrumente tragen sicher zur Bewusstseinsbildung bei: Ob ihre Mechanismen aber in die erwünschte Richtung wirken oder das Gegenteil provozieren, ist keineswegs ausgemacht.