Nach wochenlanger Blockade wurde am 26. Februar der Knoten aufgelöst. Im Folgenden werden die wesentlichen Kompromisspunkte vorgestellt und kurz eingeordnet. Der ganze Prozess war in Stil und Tonfall natürlich durch die Vorgeschichte geprägt.
Der Beitrag der drei Autorinnen vom GKV-Spitzenverband im Observer Gesundheit vom 23. Februar verdient Respekt für seine Detailtiefe – und scharfen Widerspruch in mehreren Kernpunkten. Denn, wer die öffentliche Debatte über das AMNOG mit selektiv aufbereiteten Zahlen führt und dabei die Schiedsstelle als institutionellen Sündenbock aufbaut, schadet dem System mehr als er es schützt.
Die Ausgaben der Krankenkassen für neue Arzneimittel steigen zusammen mit den anderen großen Versorgungsbereichen jedes Jahr an, die Einnahmen kommen dem nicht hinterher. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde eingeführt, um die übermäßig gestiegenen Arzneimittelausgaben zu senken. Neue patentgeschützte Arzneimittel werden seitdem vom G-BA bezüglich ihres Zusatznutzens bewertet und auf dieser Grundlage ein Erstattungsbetrag verhandelt. Es stellt sich daher die Frage, ob das AMNOG geeignet ist, um dem Ausgabenzuwachs zu begegnen.
Als Anfang Oktober 2025 bekannt gemacht wurde, dass am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) seinen Betrieb aufgenommen hatte, mag sich der eine oder die andere gefragt haben: Oh, schon? Denn bei der Entstehungsgeschichte fühlt man sich durchaus an einen Berliner Flughafen und einen Stuttgarter Bahnhof erinnert.
Die vierte schwarz-rote Koalition der Berliner Republik hat im Gesundheits- und Pflegebereich ein überaus anspruchsvolles Erbe übernommen. Das gesetzgeberisch hochaktive Agieren der unmittelbaren Vorgängerkoalitionen GroKo III und Ampel hat sich im Ergebnis als weithin insuffizient erwiesen. Fundierte Beiträge zum Problemhaushalt und Optionen zu dessen zukunftsorientierter Bearbeitung in den Sicherungssystemen GKV und SPV sind mittlerweile Legion.
Prävention kann unser Pflegesystem entlasten – doch in der Praxis bleibt ihr Potenzial weitgehend ungenutzt. Dabei sind die Strukturen längst da, sie müssen nur konsequent genutzt werden. Fünf Handlungsfelder, in denen sich Prävention in der Pflege kurzfristig stärken lässt – ohne auf die große Pflegereform zu warten.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt immer mehr Leistungen mit wachsenden Ausgaben. Hohe Inanspruchnahme, demografische Effekte und steigende Erwartungen an Versorgung und Absicherung treiben die Kosten weiter hoch. Die Frage ist, wie sich die GKV dauerhaft finanzieren lässt, ohne Arbeit zu verteuern und falsche Anreize zu setzen. Dafür braucht es eine ordnungspolitisch fundierte Systemsteuerung mit neuen Regeln bei Finanzierung, Eigenbeteiligung und Systemanreizen.
Dass die finanzielle Lage von Krankenversicherung und Pflege dramatisch ist, muss nicht weiter erläutert werden. Die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen geht auch in diesem Jahr weiter auf. Frage ist nach einem Dreivierteljahr nach dem Koalitionsvertrag und nach einem holperigen Start der neuen Regierung: Wie steht es um die dort gegebenen Versprechungen? Werden die – nur zu offensichtlichen – Probleme überhaupt angegangen? Wie sind die Aussichten, dass die Ankündigungen realisiert werden und den gewünschten Erfolg haben? Was müsste (eigentlich bzw. noch) getan werden?
Nach 2019, 2020 und 2024 wird jetzt im BMG ein weiterer Versuch gestartet, diese überfällige Reform auf den Weg zu bringen. Dabei war man 2024 schon so weit: Es lag ein Kabinettsbeschluss vor. Diese etwas stümperhafte Fassung wurde mit einem ergänzenden Änderungsantrag, der die schlimmsten Fehler ausbügelte und neue Ansätze einfügte, am 06.11.2024 im Bundestags-Gesundheitsausschuss angehört.
Da tagt sie also, die „FinanzKommission Gesundheit“. Eigentlich könnte sie in einer Wochenend-Klausur alle die Dinge aufschreiben und empfehlen, die in 22 Gutachten und Sondergutachten des Sachverständigenrates aufgelistet sind, die also schon mal empfohlen wurden. Sie sind allen Fachleuten bekannt. Stattdessen verschickt die Kommission Fragebögen. Mit ihnen sollen Vorschläge für „Einsparmöglichkeiten“ eingereicht werden, wobei die Adressaten auch das Einsparpotenzial ihrer Vorschläge angeben sollen, am besten „absolut in Euro“.
Die versicherungsfremden Leistungen sind zur Zeit das Hoffnungsthema der Krankenkassen. Wenn sie sachgerecht erstattet würden, wäre man erst einmal für ein zwei Jahre aus dem Schneider. Allerdings wird recht Unterschiedliches zu diesen Leistungen gezählt.
Das Bundesministerium für Gesundheit plant ein neues Gesetz zur Reform des Apothekensektors. So sollen Apotheken unter anderem auch diagnostische Tests anbieten dürfen. Aus Sicht der fachärztlichen Labore des Verbandes Akkreditierte Labore in der Medizin ALM e.V. ist das Vorhaben weder im Sinne der Versicherten noch mit Blick auf eine gute Präventionspolitik in der Form sinnvoll und zielführend.