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Kommentare

Ariadne Sartorius

Wir brauchen eine bessere Versorgung in der Psychotherapie, statt Zugangswege zu versperren

Psychotherapeuten sind die Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung schon lange bewusst. Nicht hinnehmbar ist, dass Menschen mit psychischen Problemen lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Daher ist es gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sich des Themas annimmt. Doch was er im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vorsieht, verfehlt die Intention. Speziell geschulte Ärzte und Psychotherapeuten sollen Patienten mit psychischen Problemen voruntersuchen und entscheiden, wer welche Therapie bekommt. Mehr als 159.000 Online-Zeichner und insgesamt über 200.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, die die geplante Neuregelung kippen soll.

Ariadne Sartorius


Johann-Magnus von Stackelberg

Falsche Anreize drohen, gute Zielsetzung des TSVG zu konterkarieren

Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2018 mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) einen Katalog von Steuerungsinstrumenten vorgelegt, mit denen der Zugang zur ambulanten Versorgung verbessert werden soll. Damit wird das hierzu im Koalitionsvertrag angekündigte Sofortprogramm umgesetzt.

Johann-Magnus von Stackelberg

Georg Baum

Bedarfsplanung von morgen

Die Vernetzung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen steht seit Jahren in jedem Koalitionsvertrag und ist politisches Ziel aller Parteien. Auch alle Beteiligten im Gesundheitswesen proklamieren die sektorenübergreifende Versorgung als hehres Ziel.

Georg Baum

Dr. Gerhard Nordmann

Regionale Freiräume sorgen für eine bessere Versorgung

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in einem Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen angekündigt, bei deren Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig die Zügel anzuziehen. Die Juristen der Aufsicht sind der Ansicht, dass man bei den Ersatzkassen die gesetzlichen Vorgaben aus § 87 a SGB V nicht richtig einhalte. Deshalb gibt das BVA auf sechs Briefseiten ein Bündel von Rechtshinweisen, um deren Beachtung man ausdrücklich bittet. Und damit die Aufsichtsbehörden in den Ländern die juristische Kompetenz des BVA auch mitbekommen, ging das Schreiben zur Kenntnis auch an alle Landesgesundheitsministerien.

Dr. Gerhard Nordmann


Hans-Jürgen Müller

Krankenkassen vs. Kliniken – wo bleibt das Recht?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Exekutive und Legislative wollen damit die Wirksamkeit des Rechtsspruchs verhindern und haben sich damit schlichtweg über die Judikative hinweggesetzt. Das verstößt eindeutig gegen die Gewaltenteilung und damit Grundprinzipien des Rechtsstaates.

Hans-Jürgen Müller


Dr. Kai Joachimsen

Einen Fall Alkindi® darf es zukünftig nicht mehr geben

Der Mehrwert von Forschung an bewährten Wirkstoffen liegt gerade im Bereich der Arzneimittel für die pädiatrische Verwendung auf der Hand. Doch anerkannt wird diese Leistung nicht. Dabei beseitigen diese Weiterentwicklungen, die einen Nutzen in der Kinderzulassung als solche haben, fraglos Defizite in der Versorgung.

Dr. Kai Joachimsen


Cornelia Prüfer-Storcks

Für eine armutsfeste und solidarische Pflegeversicherung

In der vergangenen Legislaturperiode ist es in der großen Koalition gelungen, deutliche Verbesserung der Pflegeleistungen, insbesondere für Pflegebedürftige mit Demenz zu realisieren. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen wurde die umfassendste Pflegereform seit der Einführung der Pflegeversicherung umgesetzt. In dieser Legislaturperiode steht v.a. die ausreichende Gewinnung und Finanzierung von Pflegefachkräften im Fokus der Gesundheits- und Pflegepolitik. Auf Initiative der SPD konnten in der Großen Koalition wichtige Vereinbarungen zu einem Pflegesofortprogramm getroffen werden, und in der Konzertierten Aktion Pflege wird die Verbesserung der Personalfragen umfassend vorangebracht.

Cornelia Prüfer-Storcks


Tino Sorge

Digitalisierung braucht eine neue Strategiekultur

Gesundheitspolitisch steht diese noch junge Legislatur im Zeichen der Digitalisierung. Die Telematik-Infrastruktur nimmt endlich Formen an, neue elektronische Gesundheitsakten erregen Aufsehen, und das nächste Digitalisierungsgesetz naht. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung & Gesundheits-wirtschaft erlebe ich diese Zeit als Phase des Aufbruchs.

Tino Sorge MdB


Thomas Ballast

Innovationsfonds: Jetzt die Weichen für Weiterentwicklung zum bürokratiearmen Innovationsbudget stellen!

Beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses sind in den ersten drei Jahren Förderanträge für 389 Projekte der so genannten Neuen Versorgungsformen und für 529 Vorhaben zur Versorgungsforschung gestellt worden. Deren Antragsvolumen ist mit 2,8 Milliarden Euro schon mehr als doppelt so hoch wie die Fördersumme von 1,2 Milliarden Euro, die in den Jahren 2016 bis 2019 überhaupt zur Verfügung steht. Weitere Projektanträge werden im Jahr 2019 hinzukommen. Dies sind auf den ersten Blick beeindruckende Zahlen. Die Kehrseite ist, dass der überwiegende Teil der eingereichten Projektideen – rund zwei Drittel – abgelehnt werden musste. Eine Förderzusage erhielten 120 Projekte der Neuen Versorgungsformen und 171 Forschungs- und Evaluationskonzepte. (Quelle: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/48/Der-Innovationsfonds-im-Ueberblick_2018-05-28.pdf )

Thomas Ballast


Dr. Achim Kessler MdB

Gute Versorgung statt Kapitalinteressen – Medizinische Versorgungszentren als Teil der ambulanten Versorgung

Seit 2004 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. MVZ wurden als Möglichkeit gesehen, Kooperation im ärztlichen Bereich zu fördern und eine umfassende Versorgung „aus einer Hand“ anzubieten. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde geregelt, dass MVZ nur von Ärztinnen und Ärzten sowie von Krankenhäusern und Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen betrieben werden dürfen, um auszuschließen, dass Kapitalinteressen medizinische Entscheidungen beeinflussen. Seit 2015 sind auch kommunale MVZ möglich.

Dr. Achim Kessler

Sylvia Gabelmann MdB (Links-Fraktion)

Globale Gesundheitspolitik – ein öffentlicher Auftrag statt Interessenpolitik

Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. Gesundheit ist darüber hinaus ein Menschenrecht. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.“ Um diesem umfassenden Anspruch auf Gesundheit und Wohl für alle gerecht zu werden, bedarf es eines globalen Ansatzes von Gesundheitspolitik. Im dritten UN-Entwicklungsziel der Agenda 2030 ist dies ebenso festgehalten.

Sylvia Gabelmann

Katrin Helling-Plahr MdB

Das Recht auf Selbstbestimmung sollte maßgeblich sein

108 schwerstkranke Menschen haben in den vergangenen Monaten die Erlaubnis zum Kauf von Natrium-Pentobarbital beantragt. Der Stoff gehört zur Gruppe der Barbiturate und wurde einst als Beruhigungs- und Schlafmittel eingesetzt. Eine Überdosis führt zu Atem- und Herzstillstand und damit zum Tod. Vielleicht ist es schwer vorstellbar, dass sich Menschen aus freiem Entschluss dieses Stoffs bedienen möchten, um ihre Suizidabsicht zu verwirklichen. Wenn ein Mensch aber nach langer und reiflicher Überlegung, unter Abwägung allen Für und Wider, einen solchen Entschluss trifft, dann gilt es, diese Entscheidung zu respektieren.

Katrin Helling-Plahr