Direkt zum Inhalt springen

Kommentare

Martin Litsch

Wie ein gelungenes Arztinformationssystem funktionieren sollte

Bereits im Frühjahr 2017 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) die Grundlage für die nun vorliegende Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung geschaffen. Die Einführung eines elektronischen Arztinformationssystems, das Ärzten einfach und bequem einen gut strukturierten Gesamtüberblick über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gibt, ist ein längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimittelversorgung. Die vorliegende Verordnung schafft dafür den technischen Rahmen und legt Mindestanforderungen zu den abzubildenden Inhalten fest.

Martin Litsch


Maria Klein-Schmeink MdB

Das Gerede von der Zwei-Klassen Medizin schadet der Bürgerversicherung

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gutachten zum Vergleich von PKV und GKV beim Institut Premium Circle Deutschland (PCD) in Auftrag gegeben. Das auf Tarife spezialisierte Institut analysierte die leistungsstärksten Vollkostentarife der 32 Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ergänzend drei weiteren Leistungen. Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig:

Maria Klein-Schmeink

Dr. Martin Danner

Wir brauchen eine patientenorientiertere Evidenzbewertung bei der Festlegung des Leistungskatalogs der GKV

Es ist eine große Errungenschaft, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung anhand der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin konkretisiert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Versorgung diagnostische und therapeutische Verfahren auch tatsächlich einen patientenrelevanten Nutzen aufweisen und für Patientinnen und Patienten sicher sind.

Dr. Martin Danner

Corinna Rüffer MdB © Fräulein Fotograf
© Fräulein Fotograf

Der Weg zu einem Routine-Check auf Trisomien im Rahmen der Schwangerschaft ist nicht der richtige

„So wie der eine blond ist, habe ich eben das Down-Syndrom.“ Der spanische Lehrer und Schauspieler Pablo Pineda bringt auf den Punkt, was für viele Nichtbehinderte schwer vorstellbar ist: Eine Beeinträchtigung definiert den Menschen nicht in Gänze. Genauso wie die Haarfarbe sagt sie nicht viel über Lebensqualität, Zufriedenheit oder Glück aus. Eine sehr viel größere Rolle spielen die Lebensbedingungen: Wie viel Anerkennung bekommt ein Mensch? Wie viel Unterstützung? Werden seine Fähigkeiten und seine Würde geachtet?

Corinna Rüffer MdB


Dr. Elmar Kroth

„Harter“ Brexit: Die Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung

Am 15. Januar 2019 hat das britische Unterhaus das von Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelte Abkommen zum Austritt Großbritanniens aus der EU abgelehnt. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass Großbritannien in der Nacht vom 29. auf den 30. März 2019 ohne einen Vertrag und damit ungeregelt aus der EU austritt und gegenüber der EU zum Drittstaat wird. Die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien orientieren sich dann an den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Ohne ein Austrittsabkommen wird es auch keine geregelte Übergangsphase geben. Die verbleibenden 27 EU-Mitgliedsstaaten und auch Großbritannien müssen sich spätestens jetzt auf den „harten“ Brexit vorbereiten. Ziel muss es sein, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sowohl in der EU als auch in Großbritannien zu gewährleisten.

Dr. Elmar Kroth


Annalena Baerbock © Stefan Kaminski
© Stefan Kaminski

Organspende – Wiederkehrende Entscheidung ist die bessere Alternative

Aktuell warten knapp 10.500 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Dem stehen zurzeit lediglich 832 Organspenden gegenüber. Vielen weiteren könnte geholfen werden, wenn es gelänge, die Zahl der Spenden zu erhöhen.

Annalena Baerbock


Andreas Storm

Solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Die letzte große Pflegereform hat zweifelsfrei für viele Betroffene und ihre Angehörigen Leistungsverbesserungen gebracht. Dennoch gibt es weiteren Reformbedarf in der Pflegeversicherung.

Andreas Storm


Ariadne Sartorius

Wir brauchen eine bessere Versorgung in der Psychotherapie, statt Zugangswege zu versperren

Psychotherapeuten sind die Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung schon lange bewusst. Nicht hinnehmbar ist, dass Menschen mit psychischen Problemen lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Daher ist es gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sich des Themas annimmt. Doch was er im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vorsieht, verfehlt die Intention. Speziell geschulte Ärzte und Psychotherapeuten sollen Patienten mit psychischen Problemen voruntersuchen und entscheiden, wer welche Therapie bekommt. Mehr als 159.000 Online-Zeichner und insgesamt über 200.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, die die geplante Neuregelung kippen soll.

Ariadne Sartorius


Johann-Magnus von Stackelberg

Falsche Anreize drohen, gute Zielsetzung des TSVG zu konterkarieren

Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2018 mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) einen Katalog von Steuerungsinstrumenten vorgelegt, mit denen der Zugang zur ambulanten Versorgung verbessert werden soll. Damit wird das hierzu im Koalitionsvertrag angekündigte Sofortprogramm umgesetzt.

Johann-Magnus von Stackelberg


Georg Baum

Bedarfsplanung von morgen

Die Vernetzung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen steht seit Jahren in jedem Koalitionsvertrag und ist politisches Ziel aller Parteien. Auch alle Beteiligten im Gesundheitswesen proklamieren die sektorenübergreifende Versorgung als hehres Ziel.

Georg Baum

Dr. Gerhard Nordmann

Regionale Freiräume sorgen für eine bessere Versorgung

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in einem Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen angekündigt, bei deren Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig die Zügel anzuziehen. Die Juristen der Aufsicht sind der Ansicht, dass man bei den Ersatzkassen die gesetzlichen Vorgaben aus § 87 a SGB V nicht richtig einhalte. Deshalb gibt das BVA auf sechs Briefseiten ein Bündel von Rechtshinweisen, um deren Beachtung man ausdrücklich bittet. Und damit die Aufsichtsbehörden in den Ländern die juristische Kompetenz des BVA auch mitbekommen, ging das Schreiben zur Kenntnis auch an alle Landesgesundheitsministerien.

Dr. Gerhard Nordmann

Hans-Jürgen Müller

Krankenkassen vs. Kliniken – wo bleibt das Recht?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Exekutive und Legislative wollen damit die Wirksamkeit des Rechtsspruchs verhindern und haben sich damit schlichtweg über die Judikative hinweggesetzt. Das verstößt eindeutig gegen die Gewaltenteilung und damit Grundprinzipien des Rechtsstaates.

Hans-Jürgen Müller