Direkt zum Inhalt springen

Kommentare

Hans-Jürgen Müller

Krankenkassen vs. Kliniken – wo bleibt das Recht?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Exekutive und Legislative wollen damit die Wirksamkeit des Rechtsspruchs verhindern und haben sich damit schlichtweg über die Judikative hinweggesetzt. Das verstößt eindeutig gegen die Gewaltenteilung und damit Grundprinzipien des Rechtsstaates.

Hans-Jürgen Müller


Dr. Kai Joachimsen

Einen Fall Alkindi® darf es zukünftig nicht mehr geben

Der Mehrwert von Forschung an bewährten Wirkstoffen liegt gerade im Bereich der Arzneimittel für die pädiatrische Verwendung auf der Hand. Doch anerkannt wird diese Leistung nicht. Dabei beseitigen diese Weiterentwicklungen, die einen Nutzen in der Kinderzulassung als solche haben, fraglos Defizite in der Versorgung.

Dr. Kai Joachimsen

Cornelia Prüfer-Storcks

Für eine armutsfeste und solidarische Pflegeversicherung

In der vergangenen Legislaturperiode ist es in der großen Koalition gelungen, deutliche Verbesserung der Pflegeleistungen, insbesondere für Pflegebedürftige mit Demenz zu realisieren. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen wurde die umfassendste Pflegereform seit der Einführung der Pflegeversicherung umgesetzt. In dieser Legislaturperiode steht v.a. die ausreichende Gewinnung und Finanzierung von Pflegefachkräften im Fokus der Gesundheits- und Pflegepolitik. Auf Initiative der SPD konnten in der Großen Koalition wichtige Vereinbarungen zu einem Pflegesofortprogramm getroffen werden, und in der Konzertierten Aktion Pflege wird die Verbesserung der Personalfragen umfassend vorangebracht.

Cornelia Prüfer-Storcks

Tino Sorge

Digitalisierung braucht eine neue Strategiekultur

Gesundheitspolitisch steht diese noch junge Legislatur im Zeichen der Digitalisierung. Die Telematik-Infrastruktur nimmt endlich Formen an, neue elektronische Gesundheitsakten erregen Aufsehen, und das nächste Digitalisierungsgesetz naht. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung & Gesundheits-wirtschaft erlebe ich diese Zeit als Phase des Aufbruchs.

Tino Sorge MdB


Thomas Ballast

Innovationsfonds: Jetzt die Weichen für Weiterentwicklung zum bürokratiearmen Innovationsbudget stellen!

Beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses sind in den ersten drei Jahren Förderanträge für 389 Projekte der so genannten Neuen Versorgungsformen und für 529 Vorhaben zur Versorgungsforschung gestellt worden. Deren Antragsvolumen ist mit 2,8 Milliarden Euro schon mehr als doppelt so hoch wie die Fördersumme von 1,2 Milliarden Euro, die in den Jahren 2016 bis 2019 überhaupt zur Verfügung steht. Weitere Projektanträge werden im Jahr 2019 hinzukommen. Dies sind auf den ersten Blick beeindruckende Zahlen. Die Kehrseite ist, dass der überwiegende Teil der eingereichten Projektideen – rund zwei Drittel – abgelehnt werden musste. Eine Förderzusage erhielten 120 Projekte der Neuen Versorgungsformen und 171 Forschungs- und Evaluationskonzepte. (Quelle: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/48/Der-Innovationsfonds-im-Ueberblick_2018-05-28.pdf )

Thomas Ballast


Dr. Achim Kessler MdB

Gute Versorgung statt Kapitalinteressen – Medizinische Versorgungszentren als Teil der ambulanten Versorgung

Seit 2004 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen. MVZ wurden als Möglichkeit gesehen, Kooperation im ärztlichen Bereich zu fördern und eine umfassende Versorgung „aus einer Hand“ anzubieten. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde geregelt, dass MVZ nur von Ärztinnen und Ärzten sowie von Krankenhäusern und Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen betrieben werden dürfen, um auszuschließen, dass Kapitalinteressen medizinische Entscheidungen beeinflussen. Seit 2015 sind auch kommunale MVZ möglich.

Dr. Achim Kessler


Sylvia Gabelmann MdB (Links-Fraktion)

Globale Gesundheitspolitik – ein öffentlicher Auftrag statt Interessenpolitik

Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. Gesundheit ist darüber hinaus ein Menschenrecht. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.“ Um diesem umfassenden Anspruch auf Gesundheit und Wohl für alle gerecht zu werden, bedarf es eines globalen Ansatzes von Gesundheitspolitik. Im dritten UN-Entwicklungsziel der Agenda 2030 ist dies ebenso festgehalten.

Sylvia Gabelmann


Katrin Helling-Plahr MdB

Das Recht auf Selbstbestimmung sollte maßgeblich sein

108 schwerstkranke Menschen haben in den vergangenen Monaten die Erlaubnis zum Kauf von Natrium-Pentobarbital beantragt. Der Stoff gehört zur Gruppe der Barbiturate und wurde einst als Beruhigungs- und Schlafmittel eingesetzt. Eine Überdosis führt zu Atem- und Herzstillstand und damit zum Tod. Vielleicht ist es schwer vorstellbar, dass sich Menschen aus freiem Entschluss dieses Stoffs bedienen möchten, um ihre Suizidabsicht zu verwirklichen. Wenn ein Mensch aber nach langer und reiflicher Überlegung, unter Abwägung allen Für und Wider, einen solchen Entschluss trifft, dann gilt es, diese Entscheidung zu respektieren.

Katrin Helling-Plahr


Joachim M. Schmitt

Der Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung muss angepasst werden

Im Mai 2017 trat die neue Medizinprodukte-Richtlinie (MDR) in Kraft. Die neue Verordnung löst die alte Medical Device Directive (MDD) und die Active Implantable Medical Device Directive (AIMDD) ab, die jedoch bis zum Ablauf einer Übergangsphase im Mai 2020 parallel angewendet werden dürfen. 175 Seiten regeln das sogenannte EU-Konformitätsbewertungsverfahrens zum Erhalt des „CE-Zeichens“, weitere 17 Anhänge spezifizieren, wie sich das Verfahren gestalten soll. Trotz des großen Umfangs der Verordnung werden – leider typisch für das komplexe Gesetzgebungsverfahren der EU – für die Ausgestaltung signifikanter Details und technischer Spezifikationen durchführende Rechtsakte erlassen. Bis zum heutigen Tag wurden erst zwei von insgesamt acht erwarteten notwendigen Rechtsakten veröffentlicht, die für eine reibungslose und rechtssichere Implementierung der neuen Verordnung notwendig sind.

Joachim M. Schmitt


Erwin Rüddel MdB

Finanzielle Anreize für die Versicherten für ein effizienteres Gesundheitssystem

2013 wurde die Praxisgebühr unter Gesundheitsminister Daniel Bahr und auf Betreiben der FDP-Bundestagsfraktion kurz vor der Bundestagswahl abgeschafft. Geholfen hat dieses Geschenk an den Wähler den Liberalen bekanntlich nicht.

Erwin Rüddel

Dr. Peter Liese

Mehr Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Ich halte es für richtig und vernünftig, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien zu verstärken (Health Technology Assessment, HTA). Die Zulassung eines Großteils der Arzneimittel wird bereits heute zentral von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in London durchgeführt. Nach der Zulassung müssen die Hersteller des Medikaments jedoch in allen Mitgliedstaaten einzeln nachweisen, ob das Medikament wirklich besser wirkt als eine bisher schon finanzierte Vergleichstherapie.

Dr. Peter Liese MdEP

Benedikt Waldherr

Überflüssiger Hürdenlauf zur Psychotherapie

Zeitlich passend zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs des neuen Gesundheitsgesetzes für schnellere Termine (TSVG) scheint sich nun also auch unser Gesundheitsminister Jens Spahn vor den Karren jener spannen zu lassen, die die altbekannten Vorurteile predigen. Ihnen zufolge würden die Psychotherapeuten nur leicht erkrankte Patienten behandeln – diese auch noch viel zu lange – und viel zu geringe Fallzahlen vorweisen können. Die wahren Helden der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen seien hingegen die Psychiater mit ihren hohen Fallzahlen. Ihnen sollte deshalb auch in Zukunft die Steuerung der Versorgung psychisch kranker Menschen unterliegen.

Benedikt Waldherr