Covid-19 war und ist ein heftiger Schock. Wie die anderen großen Krisen des 21. Jahrhunderts – 9/11, Finanzkrise – kam diese unerwartet. Risikopolitik ist immer noch angesagt (Reckwitz 2020), Entscheidungen werden unter großer Unsicherheit gefällt. Die Pandemie war nicht planbar, nicht zu erwarten und verändert den Alltag der Menschen weltweit. In Deutschland stehen die Zeichen mittlerweile auf Normalisierung, restriktive Maßnahmen werden zurückgefahren, und auch EU-weit werden zunehmend Lockerungen angestrebt. Die Phase der akuten Krisenbewältigung ist vorbei, eine neue Phase hat begonnen. Ein (lokaler) Rückfall kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Politiker, Journalisten, Wissenschaftler und die Bevölkerung sind sich über eine Folge der Corona-Krise einig: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bekommt einen enormen Entwicklungsschub. Aber auch schon vor der Krise war das Thema eine Herzensangelegenheit von Minister Spahn, die viele seiner neuen Gesetze mitgeprägt hat. Ziemlich früh hat er dafür im BMG eine neue Abteilung eingerichtet. Das Thema hat jedoch eine lange Vorgeschichte, die mit der elektronischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung in den siebziger Jahren beginnt.
Frankreich war mit über 28.530 Todesfällen (Stand 26. Mai 2020), davon 18.195 im Krankenhaus Verstorbenen, wesentlich stärker von Covid-19 betroffen als Deutschland. In Frankreich wurden die ersten Fälle des Coronavirus in Europa überhaupt festgestellt – drei infizierte Personen kehrten am 24. Januar 2020 aus China zurück. Eine von Premierminister Edouard Philippe zitierte Studie schätzt, dass durch die vom 17. März 2020 bis 11. Mai 2020 geltende allgemeine Eindämmungspolitik 60.000 Menschenleben im Krankenhaus gerettet wurden. Seit dem 11. Mai 2020 greift eine sehr langsame Aufhebung dieser Maßnahmen, die insbesondere durch die Wiedereröffnung der meisten Geschäfte und Schulen gekennzeichnet ist. Dabei hat die Zahl der Fälle nicht zugenommen: Die Zahlen der täglichen Todesfälle (47 in den letzten 24 Stunden am 23. Mai gegenüber einigen tausend Anfang April), die Aufnahme von Patienten auf Intensivstationen (30 Neuaufnahmen in 24 Stunden am 23. Mai gegenüber mehr als 700 Anfang April) und neue Fälle von Kontamination (250 neue Fälle in 24 Stunden am 23. Mai gegenüber 5.000 neuen Fällen täglich Anfang April) sind weiterhin rückläufig. Eine neue Phase der Lockerung soll am 2. Juni 2020 beginnen.
Die Corona-Pandemie wird uns auf Jahre beschäftigen und unser Alltagsleben einschneidend verändern. Diese Entwicklung wird sich – das ist heute schon zu sehen – auf das Gesundheitswesen stärker als alle vorausgegangenen Epidemien auswirken. Zu überlegen ist, wie sich dadurch die Machtverhältnisse in der Gesundheitspolitik verändern werden und welche der bisher schon angelegten Trends damit zusätzliche Kraft gewinnen. Dass sich die Debatten und politischen Bemühungen in den letzten Wochen vor allem um das Krankenhaus gedreht haben (Intensivbetten, Beatmung etc.), könnte bereits das Signal einer Fehlentwicklung sein.
Die Gesundheitspolitik bis zum März dieses Jahres ist mit der Corona-Epidemie fast in Vergessenheit geraten. Gesetzentwürfe und Verordnungen durchlaufen seitdem im Eiltempo die notwendigen politischen Regularien, auch bestehendes Recht wird ausgehebelt, um der Situation Herr zu werden. Zwar gelten sie nur für einen befristeten Zeitraum. Doch schon heute ist klar – was Bundestag und Bundesministerium für Gesundheit nach zwei Jahren Regierungstätigkeit auf den Tisch legen bzw. entscheiden, wird anders sein als jene beschlossenen Maßnahmen vor Corona. Man kann deshalb von einer Corona-Zäsur der Regulierung sprechen, ausgelöst durch die exogene Schockwirkung der Epidemie auf das gesamte Gesellschafts-, Wirtschafts- und Politiksystem. Ein Vergleich zu den vorher getroffenen gesundheitspolitischen Entscheidungen ist also unumgänglich. Nur so ist es möglich, sie realistisch einzuordnen und zu bewerten. Das notwendige Fundament hierzu schafft die hier vorliegende Maßnahmenanalyse der Regulierung der 19. Legislaturperiode im Bereich Gesundheit und Pflege. Die Auswertung beginnt mit der Regierungsbildung im Bundestag am 14. März 2018 und endet exakt nach zwei Jahren am 13. März 2020 – kurz bevor man die Corona-Zäsur unter dem Gesichtspunkt gesundheitspolitischer Regulierung auf den 23. März 2020 datieren kann aufgrund der an diesem Tag gefassten Kabinettsbeschlüsse zur ersten großen Gesetzgebungswelle mit weitreichenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Epidemie, auch im Bereich Gesundheit und Pflege. Die zeitliche Koinzidenz bzw. Abfolge der hier veröffentlichten Zweijahresanalyse mit der Corona-Zäsur ist rein zufällig, wie auch dieses Projekt zu einem Zeitpunkt gestartet wurde, als noch niemand mit dieser tiefgreifenden Krise rechnete.
Prof. Dr. Andreas Lehr, Fina Geschonneck, Dr. Ines Niehaus, Sebastian Hofmann
Pflegekräfte sind knapp. Das verdeutlicht die Corona-Krise noch einmal drastisch. Das Personalproblem beherrscht die Krankenhäuser und die Pflegeheime. Daher sind Organisation und Finanzierung der Pflege Themen, die neben und in Folge von Corona aktuell bleiben. [1]
Gesundheitspolitik ist berüchtigt für Reformresistenz. Meist sind nur schrittweise Änderungen politisch durchsetzbar. Auf die seltenen Strukturreformen folgen in der Regel weitere Justierungen, die Konkretisierungen vornehmen und unerwünschte Nebenwirkungen angehen. Viel hängt dabei für Entscheidungsträger von der politischen Strategiefähigkeit im Alltag wie auch in Krisen ab – aber auch vom inhaltlichen Zuschnitt der Politik. Nachdem die Autoren zum Amtsantritt von Jens Spahn nach einer Weichenstellung für die Gesundheitspolitik gefragt hatten ( Bandelow et al. 2018a ), soll nach fast zwei Jahren Bilanz gezogen und sich dem inhaltlichen Strategieprofil des Ministers genähert werden. Wo liegen die politischen Prioritäten? Welche Rolle kommt dem Koalitionsvertrag zu? Was sind die strategischen Rationalen? Insgesamt zeigt sich, dass es dem Minister gelingt, die langfristigen gesundheitspolitischen Trends zur eigenen Profilierung zu nutzen.
Johanna Hornung, Dr. Florian Eckert, Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg
Das Bund-Länder-Gesamtkonzept für die Reform der Gesundheitsberufe steht weiter aus. Doch Jens Spahn treibt die Modernisierung voran, von A bis Anästhesietechnischer Assistent über H wie Hebamme bis Z wie Zahnarzt. Etliche Berufsgesetze und Prüfungsordnungen wurden zuletzt reformiert, als der Bundesgesundheitsminister noch zur Schule ging. Der Bund braucht zwar reformwillige Bundesländer. Denn er kann Schulgeldfreiheit, höhere Ausbildungsvergütungen oder Akademisierung nicht ohne sie durchsetzen. Doch Fachkräftemangel, Mobilität in Europa, EU-Rechtsetzung sowie selbstbewusstere nicht-akademische Heilberufe treiben alle an – Teil 2 der Analyse.
Die Reform/ Modernisierung zahlreicher (nicht-ärztlicher) Gesundheitsberufe ist eines der großen Themen im Bereich Gesundheit in dieser Legislaturperiode. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf der Basis des Koalitionsvertrags mehrere Vorstöße unternommen, um diese Berufe durch gesetzgeberische Vorgaben weiterzuentwickeln oder auf bestimmte Problemlagen einzugehen. Beispiele hierfür sind die Pflegeberufe, die Psychologen/ Psychologischen Psychotherapeuten und die Heilmittelerbringer. Doch auch bei der Reform der Gesundheitsberufe zeigt sich: Spahnscher Elan trifft auf komplexe Herausforderungen – eine zweiteilige Analyse. In diesem Beitrag: Spahns Motive, die wichtigsten Gesetzesänderungen und ein Überblick über die Heilberufe im Modernisierungsmodus.
Der Referentenentwurf zielt auf eine klare Arbeitsteilung zwischen Akut- und Notfallversorgung. Dazu sollen zwei neue Arten von Institutionen geschaffen werden: Gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) der Rettungsleitstellen und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) der KVen und der Krankenhäuser.
Digitalisierung soll das zentrale Thema des ehrgeizigen Gesundheitsministers sein. Mit der „App auf Rezept“ hat das Ministerium hier erste öffentlichkeitswirksame Erfolge zu verzeichnen. Die Fachwelt konnte Jens Spahn aber trotz des großen Aktionismus noch nicht von einer Strategie überzeugen. Die Kommunikation des eigentlichen Profilierungsthemas Digitalisierung könnte für ihn zur politischen Schicksalsfrage werden.
Johanna Hornung, Lina Y. Iskandar, Prof. Dr. Nils C. Bandelow
Regelmäßig zum Jahreswechsel werden in der Publikumspresse die Beitragssätze der Kassen verglichen. Meist garniert mit der betulichen Warnung, man möge doch auch auf die Leistungsunterschiede achten. Tatsächlich dominiert im Wettbewerb der Kassen jedoch der Preis-Faktor. So sehr die Politiker das auch beklagen: Andere Wettbewerbsfelder wurden nicht eröffnet, und die Kassen wurden nicht gerade ermutigt, in diesem Bereich aktiv und kreativ zu werden. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die enorme Bedeutung der RSA-Reform im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG für die Kassen; sie schlägt unmittelbar auf die Beitragssätze durch. Mit der Dominanz des Preises stellt sich aber auch die Grundsatz-Frage nach dem Sinn des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn es keine nennenswerten Vertrags- und Leistungsunterschiede gibt, warum brauchen wir dann noch mehr als 100 Kassen, und was bedeuten ihre „Preissignale“?