
Krankenhäuser: Viele Regulierungen – doch Strukturreformen fehlen noch
Sie werden „Regulierungsoverkill“ oder „Reform-Marathon“ mit „überbordenden Maßnahmen“ von den Fachleuten genannt: die zahlreichen Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die deutschen Krankenhäuser in dieser Legislaturperiode. Der stationäre Bereich ist überdurchschnittlich von der gesamten Regulierung des Gesundheitssystems betroffen. Allein bis Mitte März 2020 betreffen 62 Prozent aller dieser Quellen aus der 19. Legislaturperiode die Krankenhausversorgung, so eine Auswertung des Observer Gesundheit. [1] Allerdings: Bei näherer Betrachtung sind gegenwärtig grundlegende Strukturreformen der stationären Versorgung nicht erkennbar. Dabei sind sie – umschrieben zumindest – im Koalitionsvertrag „für eine gute stationäre Versorgung“ angekündigt; mit Qualitätsoffensive, sektorenübergreifender Versorgung, Verbesserung der Notfallversorgung und der bestehenden Verpflichtung der Länder zur Investitionsfinanzierung. Von der wird sich mit dem aktuellen Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) augenscheinlich verabschiedet. Danach müssen die Länder sich nicht unbedingt am Krankenhauszukunftsfonds beteiligen – der Einstieg für den endgültigen Ausstieg aus der dualen Finanzierung von Krankenhäusern?
Fina Geschonneck









