
MVZ – Zukunftsmodell oder Opfer von Private Equity? (1. Teil)
Seit mehr als 15 Jahren gibt es Medizinische Versorgungzentren (MVZ). Diese neue Organisationsform der Versorgung ist ungemein erfolgreich, obwohl der Gesetzgeber immer wieder an den Gründungs-Bedingungen geschraubt hat. Von Beginn an gab es Widerstände der ärztlichen Traditionalisten, die am Idealbild der inhabergeführten Einzelpraxis festhalten. Inzwischen gibt es eine Trägervielfalt bei den MVZ, darunter auch Kapitalgesellschaften und Finanzinvestoren. Das alarmiert die Kritiker des Modells erneut. Sie warnen nicht nur allgemein vor einer fortschreitenden „Ökonomisierung“ des Gesundheitswesens[1], sondern befürchten die direkte Einflussnahme der Eigentümer auf die Versorgungsentscheidungen der MVZ-Ärzte. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein ökonomisches und rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das im Ergebnis keinen grundsätzlichen regulatorischen Handlungsbedarf aufzeigt (I.). Eine empirische Studie (verbunden mit einem Rechtsgutachten) im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zeichnet dagegen eine brisante Gefährdungslage (II. und III.). Eine Umfrage des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) wiederum will zeigen, dass Ärzte, Mitarbeiter und Patienten der MVZs sehr zufrieden sind (IV.). Was von den Gutachten zu halten ist, steht im folgenden Bericht, der in zwei Teilen veröffentlicht wird. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem BMG-Gutachten.
Dr. Robert Paquet





