
Narrativ im Kaffeesatz
„Der Sprung in die Zukunft, hinweg über die Bedingungen des Gegenwärtigen, landet im Vergangenen.“ Adorno, Minima Moralia
Dr. Christopher Hermann

„Der Sprung in die Zukunft, hinweg über die Bedingungen des Gegenwärtigen, landet im Vergangenen.“ Adorno, Minima Moralia
Dr. Christopher Hermann

Es ist zwar noch nicht vom BMG offiziell veröffentlicht. Aber das Ende 2019 beim IGES-Institut bestellte „ökonomische Gutachten zum Apothekenmarkt“ ist inzwischen bekannt geworden. Eine detaillierte Auftragsbeschreibung liegt nicht vor[1]. Ziel des BMG war jedoch, eine empirische Argumentationshilfe für den Weg des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) zur „Gleichpreisigkeit“ der Rx-Arzneimittel zu bekommen. Die im Gutachten „Analyse der Auswirkungen einer veränderten Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf den Apothekenmarkt“ basiert auf einer Beschreibung der gegenwärtigen Situation. Sie ist das „Referenz-Szenario“ für Modellrechnungen bei „partieller Aufgabe der Preisbindung nur für ausländische Versandapotheken“ und einem Boni-Verbot in der GKV-Versorgung nach den Vorgaben des VOASG .
Dr. Robert Paquet

Am 31. August 1990 wurde der „Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag“ unterzeichnet. 30 Jahre später zeigt sich, dass das untergegangene Gesundheitssystem der DDR einige Elemente enthielt, die man heute der „integrierten Versorgung“ zurechnen würde[1]. Die Abwicklung der Polikliniken, der Dispensaires und des Betriebsgesundheitswesens schien damals selbstverständlich; unter dem dominierenden Eindruck der materiellen Mängel dieser Einrichtungen wurde ihr strukturelles Potential meist nicht mehr erkannt. Die ideologische und ökonomische Übermacht des „Westens“ führte bis auf wenige Ausnahmen (in Brandenburg für die Polikliniken) zur fast restlosen Beseitigung dieser Strukturen. Bei einigen jedoch wurde sehr viel später der Grundgedanke (wieder) aufgegriffen, und entsprechende Strukturen wurden neu entwickelt. Das gilt z.B. für die medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die „strukturierten Behandlungsprogramme“ und das Konzept der Gemeindeschwester .
Dr. Robert Paquet

Sie werden „Regulierungsoverkill“ oder „Reform-Marathon“ mit „überbordenden Maßnahmen“ von den Fachleuten genannt: die zahlreichen Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die deutschen Krankenhäuser in dieser Legislaturperiode. Der stationäre Bereich ist überdurchschnittlich von der gesamten Regulierung des Gesundheitssystems betroffen. Allein bis Mitte März 2020 betreffen 62 Prozent aller dieser Quellen aus der 19. Legislaturperiode die Krankenhausversorgung, so eine Auswertung des Observer Gesundheit. [1] Allerdings: Bei näherer Betrachtung sind gegenwärtig grundlegende Strukturreformen der stationären Versorgung nicht erkennbar. Dabei sind sie – umschrieben zumindest – im Koalitionsvertrag „für eine gute stationäre Versorgung“ angekündigt; mit Qualitätsoffensive, sektorenübergreifender Versorgung, Verbesserung der Notfallversorgung und der bestehenden Verpflichtung der Länder zur Investitionsfinanzierung. Von der wird sich mit dem aktuellen Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) augenscheinlich verabschiedet. Danach müssen die Länder sich nicht unbedingt am Krankenhauszukunftsfonds beteiligen – der Einstieg für den endgültigen Ausstieg aus der dualen Finanzierung von Krankenhäusern?
Fina Geschonneck

Die Europäische Union befasst sich aktuell in zweierlei Hinsicht mit Arzneimittelpolitik. Schon etwas länger wird diskutiert, wie man den Nutzen neuer Arzneimittel bewerten soll – national oder europäisch? Und nach der Arzneimittel-Knappheit in der Pandemie sucht man händeringend nach Ideen, wie unrentable Arzneimittel für Hersteller wieder attraktiv werden könnten. Beide Vorhaben sind konzeptionell höchst anspruchsvoll und hätten Auswirkungen auf die Erstattung in Deutschland. Letztlich berührt die EU damit die Governance in der GKV: Was ist die (Verhandlungs-) Grundlage für neue Wirkstoffe? Soll der G-BA seine (Bewertungs-) Macht mit europäischen Gremien teilen? Und: Ist die Preisregulierung für Generika bereits überdreht? Muss die GKV mehr zahlen, um die Versorgung in Europa zu sichern?
Sebastian Hofmann

Mit dem am 29. Juli vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Die Einführung einer „Digitalen Rentenübersicht“ (dort genannt „säulenübergreifende Renteninformation“, S. 93) und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (S. 51). Außerdem geht es um ein transparentes Verfahren bei der Zulassung und Vergütung von Rehabilitationseinrichtungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Die Regelungen zu den Sozialwahlen geben Anlass, erneut über den Sinn der Selbstverwaltung nachzudenken: Der Staat bestimmt immer genauer das Leistungs- und Beitragsrecht. Die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung schrumpfen mehr und mehr zusammen. Gleichzeitig soll jetzt das Verfahren der Sozialwahl weiter demokratisiert und „modernisiert“ werden. Lohnt sich das überhaupt? Die Antwort ist nicht einfach.
Dr. Robert Paquet


Covid-19 war und ist ein heftiger Schock. Wie die anderen großen Krisen des 21. Jahrhunderts – 9/11, Finanzkrise – kam diese unerwartet. Risikopolitik ist immer noch angesagt (Reckwitz 2020), Entscheidungen werden unter großer Unsicherheit gefällt. Die Pandemie war nicht planbar, nicht zu erwarten und verändert den Alltag der Menschen weltweit. In Deutschland stehen die Zeichen mittlerweile auf Normalisierung, restriktive Maßnahmen werden zurückgefahren, und auch EU-weit werden zunehmend Lockerungen angestrebt. Die Phase der akuten Krisenbewältigung ist vorbei, eine neue Phase hat begonnen. Ein (lokaler) Rückfall kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Dr. Florian Eckert, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg

Politiker, Journalisten, Wissenschaftler und die Bevölkerung sind sich über eine Folge der Corona-Krise einig: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bekommt einen enormen Entwicklungsschub. Aber auch schon vor der Krise war das Thema eine Herzensangelegenheit von Minister Spahn, die viele seiner neuen Gesetze mitgeprägt hat. Ziemlich früh hat er dafür im BMG eine neue Abteilung eingerichtet. Das Thema hat jedoch eine lange Vorgeschichte, die mit der elektronischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung in den siebziger Jahren beginnt.
Dr. Robert Paquet

Frankreich war mit über 28.530 Todesfällen (Stand 26. Mai 2020), davon 18.195 im Krankenhaus Verstorbenen, wesentlich stärker von Covid-19 betroffen als Deutschland. In Frankreich wurden die ersten Fälle des Coronavirus in Europa überhaupt festgestellt – drei infizierte Personen kehrten am 24. Januar 2020 aus China zurück. Eine von Premierminister Edouard Philippe zitierte Studie schätzt, dass durch die vom 17. März 2020 bis 11. Mai 2020 geltende allgemeine Eindämmungspolitik 60.000 Menschenleben im Krankenhaus gerettet wurden. Seit dem 11. Mai 2020 greift eine sehr langsame Aufhebung dieser Maßnahmen, die insbesondere durch die Wiedereröffnung der meisten Geschäfte und Schulen gekennzeichnet ist. Dabei hat die Zahl der Fälle nicht zugenommen: Die Zahlen der täglichen Todesfälle (47 in den letzten 24 Stunden am 23. Mai gegenüber einigen tausend Anfang April), die Aufnahme von Patienten auf Intensivstationen (30 Neuaufnahmen in 24 Stunden am 23. Mai gegenüber mehr als 700 Anfang April) und neue Fälle von Kontamination (250 neue Fälle in 24 Stunden am 23. Mai gegenüber 5.000 neuen Fällen täglich Anfang April) sind weiterhin rückläufig. Eine neue Phase der Lockerung soll am 2. Juni 2020 beginnen.
Prof. Dr. Patrick Hassenteufel

Die Corona-Pandemie wird uns auf Jahre beschäftigen und unser Alltagsleben einschneidend verändern. Diese Entwicklung wird sich – das ist heute schon zu sehen – auf das Gesundheitswesen stärker als alle vorausgegangenen Epidemien auswirken. Zu überlegen ist, wie sich dadurch die Machtverhältnisse in der Gesundheitspolitik verändern werden und welche der bisher schon angelegten Trends damit zusätzliche Kraft gewinnen. Dass sich die Debatten und politischen Bemühungen in den letzten Wochen vor allem um das Krankenhaus gedreht haben (Intensivbetten, Beatmung etc.), könnte bereits das Signal einer Fehlentwicklung sein.
Dr. Robert Paquet




Die Gesundheitspolitik bis zum März dieses Jahres ist mit der Corona-Epidemie fast in Vergessenheit geraten. Gesetzentwürfe und Verordnungen durchlaufen seitdem im Eiltempo die notwendigen politischen Regularien, auch bestehendes Recht wird ausgehebelt, um der Situation Herr zu werden. Zwar gelten sie nur für einen befristeten Zeitraum. Doch schon heute ist klar – was Bundestag und Bundesministerium für Gesundheit nach zwei Jahren Regierungstätigkeit auf den Tisch legen bzw. entscheiden, wird anders sein als jene beschlossenen Maßnahmen vor Corona. Man kann deshalb von einer Corona-Zäsur der Regulierung sprechen, ausgelöst durch die exogene Schockwirkung der Epidemie auf das gesamte Gesellschafts-, Wirtschafts- und Politiksystem. Ein Vergleich zu den vorher getroffenen gesundheitspolitischen Entscheidungen ist also unumgänglich. Nur so ist es möglich, sie realistisch einzuordnen und zu bewerten. Das notwendige Fundament hierzu schafft die hier vorliegende Maßnahmenanalyse der Regulierung der 19. Legislaturperiode im Bereich Gesundheit und Pflege. Die Auswertung beginnt mit der Regierungsbildung im Bundestag am 14. März 2018 und endet exakt nach zwei Jahren am 13. März 2020 – kurz bevor man die Corona-Zäsur unter dem Gesichtspunkt gesundheitspolitischer Regulierung auf den 23. März 2020 datieren kann aufgrund der an diesem Tag gefassten Kabinettsbeschlüsse zur ersten großen Gesetzgebungswelle mit weitreichenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Epidemie, auch im Bereich Gesundheit und Pflege. Die zeitliche Koinzidenz bzw. Abfolge der hier veröffentlichten Zweijahresanalyse mit der Corona-Zäsur ist rein zufällig, wie auch dieses Projekt zu einem Zeitpunkt gestartet wurde, als noch niemand mit dieser tiefgreifenden Krise rechnete.
Prof. Dr. Andreas Lehr, Fina Geschonneck, Dr. Ines Niehaus, Sebastian Hofmann

Pflegekräfte sind knapp. Das verdeutlicht die Corona-Krise noch einmal drastisch. Das Personalproblem beherrscht die Krankenhäuser und die Pflegeheime. Daher sind Organisation und Finanzierung der Pflege Themen, die neben und in Folge von Corona aktuell bleiben. [1]
Dr. Robert Paquet