Die sich zuspitzende IT-Bedrohungslage auf das Gesundheitswesen zwingt die Betreiber und den Gesetzgeber zum Handeln. Eine klare regulatorische Linie zur Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen existiert indes noch nicht.
Die Krankenkassenbeiträge werden steigen; auch der sozialen Pflegeversicherung drohen demnächst weitere Erhöhungen. In den aktuellen Haushaltsbeschlüssen zeigt sich jedoch, dass diese Themen auf der Bundesebene keine Priorität genießen. Gleichwohl arbeitet der Gesundheitsminister an teuren Reformen für das Gesundheitswesen und verspricht Leistungsverbesserungen in der Pflege. Die dabei wie ein Mantra angekündigten Einsparungen durch Effizienzgewinne sind reine Phantasie oder verlieren sich in der Zukunft.
Das deutsche Parteiensystem ist in Bewegung. Nach langen Jahren der Dominanz zweier großer Volksparteien existiert nach der Bundestagswahl 2021 eine plurale Landschaft mehrerer größerer und kleinerer Parteien, die durch die Europawahl 2024 noch einmal neu sortiert worden ist. Dabei gründen sich neue Parteien, von denen etwa das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ein beachtliches Ergebnis erzielt hat.
„Ein Gespenst geht um in Europa“ könnte man wieder einmal formulieren: „das Gespenst der Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Der Satz kann zwar nicht an die historische Bedeutung seines Vorbildes anschließen, aber die besagte Nachhaltigkeitsberichterstattung (NHB) kann durchaus mit einem Gespenst verglichen werden: Es ist immateriell, erscheint in vielen Gestalten je nach der Position des Beobachters, soll übernatürliche Fähigkeiten haben und wirkt vielfach furchteinflößend.
Nach gut zwei Jahren intensiver Diskussion wurde Ende April die geeinigte Fassung des European Health Data Space (EHDS) vom EU-Parlament beschlossen und danach vom Rat bestätigt.[1] Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird für Herbst/Winter erwartet, da der Text noch durch eine juristische Glättung muss. Im Trilog-Prozess wurden die Fassungen von Kommission und Parlament angenähert – herausgekommen ist ein EHDS, der etwas mehr Patientenrechte und etwas weniger Forschungsmöglichkeiten beinhaltet, vor allem aber durch die Diskussionen klarer und verständlicher geworden ist.
Angesichts der – vor allem am Gegenstand der RKI-Protokolle – neu aufgeflammten Diskussion über die „Pandemie-Aufarbeitung“ muss man in der Rückschau sorgfältig unterscheiden. Was waren die tatsächlichen Entwicklungen, was war Gesetzgebung, was war auf dieser Basis Regierungshandeln auf den verschiedenen Ebenen Bund, Länder und Kommunen? Wenn es nicht in erster Linie um politische Schuldzuweisungen und Rechthaberei geht, müsste sich die Aufarbeitung auf die Gesetzgebung und das Regierungshandeln konzentrieren.[1] Ob dabei eine Enquête-Kommission oder ein Bürgerrat zielführend wären, soll zunächst noch offen bleiben. Dabei ist einzuräumen, dass es für die Regierung – vor allem in der Anfangszeit – schwierig war, bei den Maßnahmen das richtige Augenmaß zu finden.
Die Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge im Medizinforschungsgesetz wird den Pharmastandort Deutschland nicht stärken – Selbstzahler und Krankenversicherungen aber dauerhaft belasten.
Natürlich ist der Einzug und die Weiterentwicklung digitaler Lösungen auch im Gesundheitssystem nicht aufzuhalten und sinnvoll. Aber eine Lösung setzt ein Problem voraus. Und Probleme in einem Gesundheitssystem betreffen nicht die Förderung der Hightech-Industrie, nicht die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht interessegeleitete Versprechen, was man mit Daten alles machen kann und was man dafür „spenden“ soll.
Bis Ende des vergangenen Jahrzehnts spielte der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in gesundheitspolitischen Diskussionen eher eine Schattenrolle. Mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Februar 2020 änderte sich dies jedoch schlagartig. Die Gesundheitsämter und ihre Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Erkrankungen standen plötzlich im Fokus der Öffentlichkeit.
In der Gesundheits- und Pflegepolitik hatte sich die Ampelkoalition 2021 quantitativ eine Menge vorgenommen. Der Aufgabe, gleichzeitig die GKV-Finanzen zukunftsfest aufzustellen und damit dem eigenen versorgungspolitischen Reformeifer eine solide Basis zu verschaffen, hat sie sich nur ungenügend gestellt. Die fehlende robuste GKV-Finanzperspektive erweist sich mittlerweile aber als veritabler Bremsklotz für jeden postulierten Veränderungseifer – nicht zuletzt und gerade auch bei der angestrebten Krankenhausreform.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium doch noch ein Referentenentwurf zur Novellierung der Physiotherapieberufe – aber nur inoffiziell. Weiterhin keine neue Ärztliche Approbationsordnung – stattdessen wieder Streit. Die Übertragung heilkundlicher Kompetenzen auf die Pflege – lediglich ein Baustein von Studieninhalten. Viele Vorhaben der Modernisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe stocken, zu denen sich die Ampel im Koalitionsvertrag verpflichtet hatte. Oder für die das BMG baldiges Anpacken signalisierte.
Noch ist Argentinien nur eine Mahnung für den drohenden Abstieg Deutschlands. Ein aus dem Kreis der Alumni an der Hochschule St. Gallen hervorgegangener Think Tank – Zukunft-Fabrik.2050 – entwickelt positive realistische Visionen. Es wird für Bereiche wie Staat, Arbeit, Mobilität und auch Gesundheit eine langfristige und aktivistische Perspektive aufgezeigt: Was wollen wir im Jahr 2050 erreicht haben?